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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung Reservisten  (Gelesen 18561 mal)

Nordmanntanne

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #15 am: 20. Dezember 2022, 12:04:23 »

Vielen Dank, Ralf!
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konfuzius5278

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #16 am: 13. Januar 2023, 14:29:24 »

Hallo,
bin neu hier und wollte  für meine Rückfrage keinen eigenen Thread eröffnen (hoffe das ist so korrekt).
Ich spreche in einigen Wochen mit meinem S1, jedoch möchte ich auf das Gespräch vorbereitet sein.

Zunächst ich war SaZ, dann viele Jahre unbeordert und bin jetzt wieder beordert worden.

Frage A: Wie verhält es sich als Reservist mit Standzeiten SaZ
War SaZ 2 als Stabsarzt, damit habe ich ja eigentlich die Standzeit zum OSA erfüllt.

Frage B: Wie ist es mit Anderungen der SLV?
Nach heutiger Rechtslage wäre ich bereits als OSA als Seiteneinsteiger eingestellt worden, jetzt "übererfülle" ich das nach vielen
Jahren natürlich dieses Kriterium, obwohl ich noch kein FA bin

Vielleicht kann mir ja jemand da noch etwas auf die Sprünge helfen. Danke im Vorwege
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HCRenegade

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #17 am: 13. Januar 2023, 14:40:16 »

Wende dich direkt an deinen PersFhr bei BAPersBw, Abt VI, und trage dort dein Anliegen vor (d.h., stelle einen Antrag auf Beförderung zum OSA bzw. Prüfung der Machbarkeit per Email-Dreizeiler).
Dann klappt da auch mit einer zeitnahen Beförderung, spreche hier aus eigener Erfahrung.
Soweit ich das bewerten kann, hast du hinreichend Stehzeit im DG SA sowie aktive Diensttage; Beurteilung als SA sollte ja eigentlich vorliegen.
Als "Neckermann-Res" hätten hier 2 Jahre Stehzeit (seit vorläufiger Ernennung zum SA d.R.) sowie 24 WÜ-Tage ausgereicht, um die (Mindest-)Anforderungen zu erfüllen.

Du kannst dann auch relativ zeitnah OFA werden, wenn du bereits auf einem OFA-DP beordert bist, dann brauchst du hierfür weitere 24 WÜ-Tage als OSA inkl. Beurteilung auf OFA-DP.
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konfuzius5278

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #18 am: 13. Januar 2023, 14:47:47 »

Vielen Dank für die schnelle Information. Hilft mir schon viel weiter. Werde das entsprechend besprechen.

Wende dich direkt an deinen PersFhr bei BAPersBw, Abt VI, und trage dort dein Anliegen vor (d.h., stelle einen Antrag auf Beförderung zum OSA bzw. Prüfung der Machbarkeit per Email-Dreizeiler).
Dann klappt da auch mit einer zeitnahen Beförderung, spreche hier aus eigener Erfahrung.
Soweit ich das bewerten kann, hast du hinreichend Stehzeit im DG SA sowie aktive Diensttage; Beurteilung als SA sollte ja eigentlich vorliegen.
Als "Neckermann-Res" hätten hier 2 Jahre Stehzeit (seit vorläufiger Ernennung zum SA d.R.) sowie 24 WÜ-Tage ausgereicht, um die (Mindest-)Anforderungen zu erfüllen.

Du kannst dann auch relativ zeitnah OFA werden, wenn du bereits auf einem OFA-DP beordert bist, dann brauchst du hierfür weitere 24 WÜ-Tage als OSA inkl. Beurteilung auf OFA-DP.
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Hardy2

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #19 am: 14. Januar 2023, 19:28:17 »

Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?
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F_K

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #20 am: 14. Januar 2023, 19:37:41 »

Anmerkung:

Nachfrage / Sachkenntnis wird von PersOffz geschätzt  und schadet auch nicht - weiter viel Erfolg.
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HCRenegade

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #21 am: 14. Januar 2023, 22:43:53 »

Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?


Gegenfrage:
Warum sollte es nicht schnell gehen?
Die Vorschrift nennt doch die notwendigen Voraussetzungen - wenn diese erfüllt sind (und Leistung, Eignung, Befähigung und "dienstlicher Bedarf" gegeben ist), dann kan der Res doch auch die Beförderung aktiv anstoßen (bzw. einfordern). Warum sollte der Res auch länger auf eine Beförderung warten, als ein Aktiver es müsste?
Die Aktiven handhaben es doch auch ähnlich, wenn nicht sogar schlimmer - sobald ein eventueller Nachteil durch die PersFhrg entsteht, wird direkt Papier schwarz gemacht.
Der Res hingegen kann auch mal schnell bei der PersFhrg "herunterfallen", da nicht auerhaft präsent, sondern nur "Karteileiche" - da macht es schon Sinn, sich in Erinnerung zu rufen und "mitzudenken".

Davon abgesehen steht einem der Antragsweg ja immer und füür alles offen - wird der Antrag auf Beförderung abgelehnt, so sollte hier auch eine stichhaltige Begründung mit Verweis auf die entsprechende Vorschriftenlage seitens PersFhrg erfolgen; dann weiß man ja, woran man ist bzw. welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind bis zur nächsten Beförderung.

Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass ein dienstgradtechnisch es Vorankommen beschleunigt werden kann, wenn man die Vorschriftenlage kennt und darauf basierend aktiv auf BAPersBw zugeht. Die PersFhr sind ja auch nur Menschen und machen ggf. Fehler, wer das jedoch nicht merkt (oder einfach ignoriert, weil man ja "nur" Res ist), bescheißt sich nur selber um das, was einem formal zusteht.

Nachtrag @ Konfuzius:
Wenn deine aktive Zeit bzw. dein letzter Wehrdienst über 4 Jahre her ist, dann musst du ggf. erst wieder üben, um befördert werden zu können. Habe die aktuelle Vorschrift leider nicht zur Hand, aber zumindest früher gab es mal einen entsprechenden Passus hierzu.
Daher wie schon geschrieben, Abt. VI fragen, die prüfen das dann und geben dir eine belastbare Aussage.
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konfuzius5278

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #22 am: 14. Januar 2023, 23:56:15 »

Schade, daß so etwas mit Wertung hinterlegt ist. Es geht mir um 2 Aspekte:
1: Ich finde es schade, daß es für mich Nachteilig ist "zu früh" meine SaZ angetreten zu haben und jemand später eingestelltes besser gestellt ist
2: Bis zu einem gewissen gerade natürlich auch der Aspekt, daß ich aktuell noch den selben Dienstgrad habe wie jemand frisch von der Uni nach deutlich mehr als einem Jahrzehnt Berufserfahrung.

Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?
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Hardy2

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #23 am: 18. Januar 2023, 17:18:57 »

Nicht falsch verstehen, aber es geht nicht nur um Standzeiten.
Es sind RD-Tage auf dem Beorderungsdienstposten abzuleisten.
Und im Normalfall ist danach eine Beurteilung zu erstellen.
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mrdmss

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #24 am: 25. Januar 2023, 11:36:58 »

Liebes Forum,

Ich bitte um Erleuchtung bzgl folgender Fragen:

- Wann erfolgt die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades bei Einstellung als ROA a.d.W.?
- Wann kann ich erstmalig auf meinem Beorderungsdienstposten “üben” — nach Absolvierung aller Module an der OSH oder bereits früher?

Ich erhielt als vorgedienter HGefr d.R. vergangenes Jahr Bescheid, dass meine Einstellung als Hauptmann der Reserve (mit vorläufig höherem Dienstgrad) vorgesehen ist, beordert auf einen Dienstposten in einem Landeskommando bin ich auch (Dienstposten sieht Major/Oberstleutnant vor). Ich habe vor einigen Monaten eine erneute Gesundheitsuntersuchung (erfolgreich) durchlaufen und wurde eingekleidet (als HGefr). Nun besuche ich in Bälde meinen ersten Fachlehrgang und das erste Modul an der OSH in Dresden.

Viele Grüße!


 
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HCRenegade

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #25 am: 25. Januar 2023, 11:55:30 »

Aus eigener Erfahrung:

Nach Einplanung in die Laufbahn seitens BAPersBw war sofort WÜ in der Fachverwendung (in meinem Fall außerhalb des BeordTrT) möglich, erste WÜ fand ca. 2,5 Monate nach formaler, schriftlicher Zulassung zur Laufbahn statt.
Ernennung zum vorl. DG erfolgte dann zu Beginn der WÜ beim ÜbTrT, Laufbahnlehrgang erfolgte erst ca. 1,5 Jahre später (aus Gründen, die nicht in meiner Verantwortung lagen).
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LwPersFw

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #26 am: 25. Januar 2023, 12:02:21 »

Liebes Forum,

Ich bitte um Erleuchtung bzgl folgender Fragen:

- Wann erfolgt die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades bei Einstellung als ROA a.d.W.?
- Wann kann ich erstmalig auf meinem Beorderungsdienstposten “üben” — nach Absolvierung aller Module an der OSH oder bereits früher?

Ich erhielt als vorgedienter HGefr d.R. vergangenes Jahr Bescheid, dass meine Einstellung als Hauptmann der Reserve (mit vorläufig höherem Dienstgrad) vorgesehen ist, beordert auf einen Dienstposten in einem Landeskommando bin ich auch (Dienstposten sieht Major/Oberstleutnant vor). Ich habe vor einigen Monaten eine erneute Gesundheitsuntersuchung (erfolgreich) durchlaufen und wurde eingekleidet (als HGefr). Nun besuche ich in Bälde meinen ersten Fachlehrgang und das erste Modul an der OSH in Dresden.

Viele Grüße!


"3316. Kommt eine Einstellung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad nach Abschluss des
Eignungsfeststellungsverfahrens in Betracht, informiert das BAPersBw die zu Beordernden über die
Entscheidung. Dabei werden die angewandten Regelungen der SLV, der Einstellungsdienstgrad, die
Laufbahn, die BeordDSt, die Objekt-ID und die TätBegr (Muster siehe GAIP) mitgeteilt. Die Bewerberin
bzw. der Bewerber wird gebeten, eine Mehrausfertigung des Schreibens als Zustimmung für die
Einstellung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die abgegebene Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers auf der
zurückgesandten Mehrausfertigung des Informationsschreibens ersetzt nicht die Einverständnisklärung
für eine Beorderung (Formular Bw-2658). Nach Zustimmung der mit vorläufig höherem Dienstgrad zu
beordernden Person, leitet das BAPersBw das Beorderungsverfahren gemäß Abschnitt 3.6 ein.

3317. Kommt eine Einplanung auf Grund der nicht gegebenen wehrrechtlichen Verfügbarkeit, aus
Bedarfsgründen oder wegen mangelnder Eignung nicht in Betracht, teilt das BAPersBw dies der
Bewerberin oder dem Bewerber und, wenn zutreffend, der DSt, die den Beorderungsvorschlag
vorgelegt hat, und nachrichtlich dem KarrC Bw mit.

3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das
BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die
Ernennungsverfügung (AR „Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über
die Ernennung und Entlassung der Soldaten“ A-1420/22) und sendet diese dem oder der für die
dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten mit dem Hinweis zu, dass die Verleihung des
vorläufig höheren Dienstgrades am ersten Tag der Dienstleistung unverzüglich dienstlich bekannt
gegeben werden muss. Zu Dienstleistungen werden Reservistinnen und Reservisten herangezogen,
ohne dass ihnen der vorläufige Dienstgrad von Rechts wegen verliehen wird. Der vorläufige höhere
Dienstgrad darf erst ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe geführt werden. Die für die
Verleihung des endgültigen Dienstgrades erforderlichen Dienstleistungstage können ab dem Tag der
dienstlichen Bekanntgabe des vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades angerechnet werden, wenn
der RD nicht der allgemeinmilitärischen bzw. militärfachlichen Ausbildung dient. Der Tag der
dienstlichen Bekanntgabe der Verleihung eines vorläufig höheren Dienstgrades ist dem BAPersBw
durch Übergabe einer Ausfertigung der Ernennungsverfügung unmittelbar mitzuteilen. Das BAPersBw
gibt das Datum der dienstlichen Bekanntgabe und den vorläufig höheren Dienstgrad in das
PersWiSysBw ein. Das BAPersBw überwacht die Erfüllung der Voraussetzungen für die endgültige
Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades gemäß A-1340/49 und leitet die Verleihung des
endgültigen Dienstgrades ein."


A2-1300/0-0-2

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mrdmss

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #27 am: 25. Januar 2023, 12:16:52 »

Klasse, herzlichen Dank an euch beide -- abschließend beantwortet  :)
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ROA2022

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #28 am: 28. Januar 2023, 17:47:29 »

Nach Einplanung in die Laufbahn seitens BAPersBw war sofort WÜ in der Fachverwendung (in meinem Fall außerhalb des BeordTrT) möglich, erste WÜ fand ca. 2,5 Monate nach formaler, schriftlicher Zulassung zur Laufbahn statt.

Kannst Du Genaueres zu der RDL außerhalb des BeordTrT sagen? Das wäre auch für mich interessant. Läuft das initial auch über das BAPersBw oder über Eigeninitiative? Hintergrund: Eine Fachverwendung als PresseOffz traue ich mir qua zivilem Background auch bereits als OGefr (ROA) zu und ich kann mir zudem vorstellen, dass dies auch für die Truppe sinnvoll sein könnte.
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F_K

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #29 am: 28. Januar 2023, 18:56:17 »

.. der Bedarf ist schon in Eigeninitiative festzustellen - die Anforderung macht ja dann der Bedarfsträger.
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