Böse ich bin:
Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?
Gegenfrage:
Warum sollte es nicht schnell gehen?
Die Vorschrift nennt doch die notwendigen Voraussetzungen - wenn diese erfüllt sind (und Leistung, Eignung, Befähigung und "dienstlicher Bedarf" gegeben ist), dann kan der Res doch auch die Beförderung aktiv anstoßen (bzw. einfordern). Warum sollte der Res auch länger auf eine Beförderung warten, als ein Aktiver es müsste?
Die Aktiven handhaben es doch auch ähnlich, wenn nicht sogar schlimmer - sobald ein eventueller Nachteil durch die PersFhrg entsteht, wird direkt Papier schwarz gemacht.
Der Res hingegen kann auch mal schnell bei der PersFhrg "herunterfallen", da nicht auerhaft präsent, sondern nur "Karteileiche" - da macht es schon Sinn, sich in Erinnerung zu rufen und "mitzudenken".
Davon abgesehen steht einem der Antragsweg ja immer und füür alles offen - wird der Antrag auf Beförderung abgelehnt, so sollte hier auch eine stichhaltige Begründung mit Verweis auf die entsprechende Vorschriftenlage seitens PersFhrg erfolgen; dann weiß man ja, woran man ist bzw. welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind bis zur nächsten Beförderung.
Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass ein dienstgradtechnisch es Vorankommen beschleunigt werden kann, wenn man die Vorschriftenlage kennt und darauf basierend aktiv auf BAPersBw zugeht. Die PersFhr sind ja auch nur Menschen und machen ggf. Fehler, wer das jedoch nicht merkt (oder einfach ignoriert, weil man ja "nur" Res ist), bescheißt sich nur selber um das, was einem formal zusteht.
Nachtrag @ Konfuzius:
Wenn deine aktive Zeit bzw. dein letzter Wehrdienst über 4 Jahre her ist, dann musst du ggf. erst wieder üben, um befördert werden zu können. Habe die aktuelle Vorschrift leider nicht zur Hand, aber zumindest früher gab es mal einen entsprechenden Passus hierzu.
Daher wie schon geschrieben, Abt. VI fragen, die prüfen das dann und geben dir eine belastbare Aussage.