Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 05. Juni 2024, 05:53:12
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung  (Gelesen 18806 mal)

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #30 am: 03. Februar 2023, 02:28:55 »


… @christoph1972, selbstredend ist mir bewusst, dass es hier zu keiner linearen Anpassung/ Absenkung der Prämien kommen kann.

Dennoch beabsichtigt der Gesetzgeber mit dieser Änderung eine Verbesserung bei den Betroffenen zu erreichen. Deshalb sollte diese Situation auch nicht von der Versicherungsbranche ausgenutzt werden, wie in der Vergangenheit leider schon häufig in jedweder Couleur erlebt. Getreu und analog dem Brecht‘schen Motto: „Was ist der Einbruch in eine Bank (Versicherung) gegen die Gründung einer Bank (Versicherung)?“.

Die Frage bleibt dennoch, was wird mit Verträgen im Bestand passieren? Denn wenn sich Betroffene mit Inkrafttreten der neuen Regelung für einen gänzlich neuen Vertrag (10% PKV) entscheiden, werden regelhaft Gesundheitsfragen gestellt und ausgewertet, was im schlechtesten Fall eine Ablehnung oder satte Aufschläge zur Folge hat.

Deshalb ist die Frage, was geschieht dann mit dem diesem Personenkreis (gesundheitlicher Besitzstandsschutz), relevant – es ist hier weniger der monetäre Aspekt (obwohl heute wichtiger denn je).

Grüße!

PS: Da will ich gar nicht mit dem neuen „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“ anfangen, wo viele Betroffene/ Einsatzgeschädigte mit GdS>50 aktuell (und folglich mit potentiellen Besitzständen) qua GKV (i.d.R. via „AOK“) ganze Familien kostenneutral versichert haben. Aber dies ist ein anderes Thema an anderer Stelle.
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.532
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #31 am: 03. Februar 2023, 08:42:56 »

Ich bin kein Fachmann im Versicherungsrecht, aber nach meinem gesunden Bauchgefühl gibt es nur dann drohende Gesundheitsfragen, eine Neubewertung des Risikos und entsprechende Aufschläge, wenn man einen zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen will (Erhöhung des Versicherungsumfangs, Zusatzpakete etc.).

Bei einer Reduzierung des Schutzes hingegen darf meines Wissens nach keine erneute Gesundheitsprüfung stattfinden. Das gibt es ja beispielsweise dann, wenn sich ein PKV-Versicherter den ganzen Luxus nicht mehr leisten kann oder will (Einzelzimmer, Chafarzt, Zahnersatz, Heilmittel usw.) und deshalb seinen Schutz in einem günstigeren Tarif absenken will.

Nichts anderes gilt meines Erachtens hier, wenn der Prozenttarif gesenkt wird.

Trotzdem bin ich mir nicht sicher, was der ganze Unfug soll. Die sollen einfach die Besoldung ordentlich anheben und gut ist.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.894
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #32 am: 03. Februar 2023, 08:53:22 »

Sachliche Anmerkung:

Auch wenn ggf. einzelne Nutzer die Tarifgestaltung der PKW nicht für nachvollziehbar halten (also einne Meinung mitteilen), so wird die Tarfigestaltung doch von Treuhändern überprüft und unterliegt letztlich auch der gerichtlichen Überprüfung (insbesondere bei Beitragserhöhungen) - sowie den Regeln in einer sozialen Marktwirtschaft - und bei PKV gibt es ja genügend Marktteilnehmer.

Wie Justice005 richtig darstellt, ist eine Änderung des Versicherungsumfanges lediglich bezüglich "Prozentsatz" aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben oder veränderter Familiensituation keine Anpassung, die eine (erneute) Gesundheitsprüfung nach sich zieht.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 722
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #33 am: 03. Februar 2023, 08:59:19 »

Es bleibt doch erstmal abzuwarten, was aus diesem Referentenentwurf wird.

War ja noch nicht mal in der ministeriellen Abstimmung. Dann geht es noch in die entsprechenden Gremien und am Ende wird vielleicht noch die diesjährige Besoldungserhöhung mit eingefügt.
Gespeichert

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #34 am: 03. Februar 2023, 12:00:38 »

Es bleibt doch erstmal abzuwarten, was aus diesem Referentenentwurf wird.
Wenn der Bund den Ländern folgt, werden alle Stellungnahmen ignoriert. Dieser Entwurf ist einzig und alleine drauf gerichtet Haushaltsmittel zu sparen, dabei spielt es meiner Meinung nach keine Rolle, ob dieses verfassungsmäßig ist oder nicht. Schaut man sich den Entwurf genauer an, wird man feststellen, das dieser handwerklich schlecht gemacht ist und nicht den Vorgaben des Beschlusses vom BVerfG von Mai 2020 entspricht.
Mir stellt sich die Frage, wie kann man wissentlich die Vorgaben ignorieren und wer hat dieses abgesegnet. Ich würde mal behaupten, das die Juristen im Innenministerium die Vorgaben des BVerfG sehr wohl kennen und intern auch drauf aufmerksam gemacht haben, dass dieser Entwurf die nicht widerspiegeln. Meiner Meinung nach wurde von oberer Stelle, wer oder welche es auch gewesen ist angewiesen, dass die Umsetzung des Beschlusses so haushaltsneutral wie möglich durchgeführt werden muss, unabhängig davon, ob es den Vorgaben des Beschlusses aus Mai 2020 entspricht. Anders kann ich mir so einen Entwurf nicht erklären.
Soldaten fallen in dem Entwurf komplett hinten runter. Einerseits wird das Eingangamt für Beamte auf A4 Erfahrungsstufe 5 angehoben, jedoch werden Soldaten nicht erwähnt. Ich frage mich, wenn A4 Erfahrungsstufe 5 gemäß Entwurf nach dem Maßstab 115 Prozent über dem Grundsicherungsniveau ist, wieso gilt das für Soldaten nicht? Man möge mich korrieren, als Soldat fängt man doch in A3 Erfahrungsstufe 1 an, oder nicht? Haben Soldaten kein Recht auf eine angemessene Alimentation? Folglich liegen Soldaten in A3 Erfahrungsstufe unter dem Maßstab von 115 Prozent. Jetzt möge man sagen, die Soldaten werden doch schnell befördert, das mag in der Praxis sein, jedoch hat das BVerfG klar und deutlich geschrieben, das die niedrigste Besoldungsgruppe mit der niedrigsten Erfahrungsstufe der Maßstab für die 115 Prozent ist. Dieses widerspricht sich im Entwurf.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.982
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #35 am: 03. Februar 2023, 13:08:47 »

@Griffin Als ich vor langer Zeit aus dem Bereich eines Landes zum Bund gewechselt bin, änderten sich die Feinheiten in der Beihilfeergänzung.

Gleiches passiert auch, wenn Kinder irgendwann nicht mehr in der Beihilfe berücksichtigt oder erstmalig mehrere Kinder berücksichtigt werden oder Du Ruheständler wirst. Es ändert sich der Beihilfesatz nach oben oder unten.

Es ändert sich der Beitragssatz ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Grundvertrag bleibt bestehen, es ändern sich lediglich die %. Das ist alltägliches Geschäft der PKVen.

@Nachtmensch Das BMVg wird sicher in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hinweisen, dass es richtigerweise wie im Übrigen Gesetzentwurf Beamte und Soldaten heißen muss.

Etwas ironisch werden Soldaten auch schon mal als Verteidigungsbeamte bezeichnet. Das sind leicht zu behebende Flüchtigkeitsfehler. Das BBesG gilt schließlich für die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes. Da Soldaten besoldungsrechtlich genau wie Beamte und Richter behandelt werden, ist das nur ein Schönheitsfehler.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #36 am: 03. Februar 2023, 14:00:18 »

@Nachtmensch Das BMVg wird sicher in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hinweisen, dass es richtigerweise wie im Übrigen Gesetzentwurf Beamte und Soldaten heißen muss.
Aus meiner Sicht wird es damit nicht getan sein. Sollte das wirklich so kommen, dann werden die zukünftigen SAZs in A4 Erfahrungstufe 5 eingestellt werden. Kommen sie dann nach vier weiteren Jahren in Erfahrungsstufe 6 oder bleiben sie dann solange in der Erfahrungsstufe 5 bis sie nach jetzigem Stand in die 6 kommen? Was ist mit den jetzigen Soldaten, die in Erfahrungsstufe 1 oder 2 sind? Haben die einfach nur Pech gehabt? Fragen über Fragen.
Der Dienstgrad ist der Besoldungsgruppe zugeordnet. Nach jetzigem Stand ist der Grenadier und der Gefreite der A3 zugeordnet. Folglich muss eine neue Zuordnung zu A4 erfolgen, allerdings welche Erfahrungsstufe? Aus meiner Sicht sind die Soldaten absichtlich vergessen worden. Die Auswahl auf A4 Erfahrungsstufe ist ebenso wenig Zufall gewesen, denn damit konnte nach Ansicht des Referentenentwurfes die 115 Prozent eingehalten werden, obwohl es faktisch nicht so ist.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.982
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #37 am: 03. Februar 2023, 14:29:27 »

@Nachtmensch Das BMVg wird sicher in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hinweisen, dass es richtigerweise wie im Übrigen Gesetzentwurf Beamte und Soldaten heißen muss.
Aus meiner Sicht wird es damit nicht getan sein. Sollte das wirklich so kommen, dann werden die zukünftigen SAZs in A4 Erfahrungstufe 5 eingestellt werden. Kommen sie dann nach vier weiteren Jahren in Erfahrungsstufe 6 oder bleiben sie dann solange in der Erfahrungsstufe 5 bis sie nach jetzigem Stand in die 6 kommen? Was ist mit den jetzigen Soldaten, die in Erfahrungsstufe 1 oder 2 sind? Haben die einfach nur Pech gehabt? Fragen über Fragen.
Der Dienstgrad ist der Besoldungsgruppe zugeordnet. Nach jetzigem Stand ist der Grenadier und der Gefreite der A3 zugeordnet. Folglich muss eine neue Zuordnung zu A4 erfolgen, allerdings welche Erfahrungsstufe? Aus meiner Sicht sind die Soldaten absichtlich vergessen worden. Die Auswahl auf A4 Erfahrungsstufe ist ebenso wenig Zufall gewesen, denn damit konnte nach Ansicht des Referentenentwurfes die 115 Prozent eingehalten werden, obwohl es faktisch nicht so ist.

Die jetzigen Besoldungsempfänger erhalten ab Inkrafttreten des Gesetzes dann die normierte Besoldung einschl. des AEZ, soweit zutreffend. Das nennt sich Überleitung und ist doch bei Beförderungen in ein Amt mit anderen Endgrundgehalt nichts anderes.

Die erreichte Erfahrungsstufe bleibt bestehen.

Ich kenne noch die Zeiten, als es im mntD die Assistenten gab (A 5 BBesG). Dann wurde das Amt gestrichen und die vorhandenen Assistenten wurden qua Gesetz über Nacht ohne weitere Urkunde zum Sekretär (A 6 BBesG) befördert, weil Sekretär (A 6 BBesG) das neue Eingangsamt im mntD war.

Also ist der Grenadier/Kanonier/Schütz etc. dann in A 4 Stufe 5 BBesG. Stufe 6 wird dann nach der gesetzlich bestimmten Zeit erreicht. Wo ist da ein echtes Problem?

Früher war der unterste Dienstgrad nach A 1 BBesG besoldet. Als das geändert wurde, gab es einfach mehr Geld ohne neue Urkunde. Es müssen nur die entsprechenden Anlagen geändert werden bzw. es gibt in den Anlagen ein Sternchen mit Hinweis und der Gefreite erhält dann vermutlich eine Amtszulage oder Ähnliches.

Das ist ein Referentenentwurf. D. h. nichts als eine Vorlage zur Beratung in den anderen obersten Bundesbehörden aka Bundesministerien und dem Bundesrechnungshof und den Präsidien der obersten Bundesgerichte.

Die geben Ihre Stellungsnahmen ab und auch Empfehlungen. Dann geht das zurück an das BMI als Dienstrechtsministerium zur Überarbeitung. Dann wird es überarbeitet in die StS-Konferenz gegeben und da nochmals besprochen und dann nochmals eine Schlaufe zurück ins BMI, falls Änderungsbedarf besteht und dann erst geht es ins Kabinett und von da aus in den parlamentarischen Raum.

Das ist ein Prozess der Wochen, eher Monate dauert und so ein Referentenentwurf sieht mehr oder minder anders aus, als das was dann an den DBT als Gesetzentwurf als Drucksache vorgelegt wird.

Also ruhig Blut und abwarten. Die Verbände werden auch angehört und ggf. sogar noch Sachverständigenanhörungen durchgeführt.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.894
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #38 am: 03. Februar 2023, 14:38:05 »

Anmerkung am Rande:

Mir ist kein Urteil bekannt, das Anwärter- oder Ausbildungsvergütungen (die teils erheblich unterhalb A3 liegen) verfassungsrechtlich bedenklich wären.

... wenn man jetzt argumentiert, dass Soldaten vergleichbare Ausbildungszeiten haben (sollte bei OA / FA / UA sachlich auch zutreffen), und bei Mannschaften diese Zeiten evt. etwas kürzer anzusetzen wären (Pauscha mal GA / DPA - 6 Monate) - so würde es bezüglich der Besoldungshöhe für diese Gruppen keinen Änderungsbedarf geben.

Insoweit bitte die "Kirche im Dorf" lassen - gerade innerhalb der Ausbildung ist die Vergütung der Soldaten schon SEHR auskömmlich.
Gespeichert

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #39 am: 03. Februar 2023, 16:23:50 »

Die jetzigen Besoldungsempfänger erhalten ab Inkrafttreten des Gesetzes dann die normierte Besoldung einschl. des AEZ, soweit zutreffend. Das nennt sich Überleitung und ist doch bei Beförderungen in ein Amt mit anderen Endgrundgehalt nichts anderes.
Ich meinte nicht die Überleitung sondern diejenigen die neueingestellt werden, einmal die Beamten und die Soldaten. Ich gehe davon aus, das keine Beamten mehr im einfachen Dienst eingestellt werden, allerdings formal existiert die Besoldungsgruppe noch mit den Erfahrungsstufen und folglich ist diese für den Gesetzgeber bindend.
Der Beamte wird im einfachen Dienst in Besoldungsgruppe 4 Erfahrungsstufe 5 neu eingestellt, weil es rechtlich möglich ist. Das bedeutet, der Beamte hat automatisch 11 Jahre Laufzeit bei den Erfahrungsstufen "geschenkt" bekommen. Wird er danach befördert, so behält er die Erfahrungsstufe bei.
Ein Beamter im mittleren Dienst fängt grundsätzlich in A6/A7 mit der Erfahrungsstufe 1 an. Ich habe die Besoldung jetzt nicht verglichen, ob diese bereits höher ist.
Der Soldat auf Zeit beginnt als Grenadier in der Besoldungsgruppe A3 Erfahrungsstufe 1. Wird jetzt A4 Erfahrungsstufe 5 auf die Soldaten übertragen, haben folglich viele bereits dienende Soldaten aufgrund dieser Regelung massive finanzielle Nachteile, denn denen werden keine 11 Jahre Laufzeit in den Erfahrungsstufen "geschenkt". Diese Gegebenheit ist im Referentenentwurf handwerklich nicht berücksichtigt worden bzw. die Soldaten wurden aus diesem Grund extra nicht miteinbezogen.

Also ist der Grenadier/Kanonier/Schütz etc. dann in A 4 Stufe 5 BBesG. Stufe 6 wird dann nach der gesetzlich bestimmten Zeit erreicht. Wo ist da ein echtes Problem?
Meinst du nach 4 Jahren in Erfahrungsstufe 5 und danach in die Erfahrungsstufe 6 oder 15 Jahre in Erfahrungsstufe 5 und dann in die Erfahrungsstufe 6? Der derzeitige Stand ist eine Laufzeit von 4 Jahren in Erfahrungsstufe 5 und im jetzigen Referentenentwurf ist nichts anderes berücksichtigt worden.

Das ist ein Referentenentwurf. D. h. nichts als eine Vorlage zur Beratung in den anderen obersten Bundesbehörden aka Bundesministerien und dem Bundesrechnungshof und den Präsidien der obersten Bundesgerichte.
Der vorherige Referentenentwurf ist vom BMF aufgrund von Nichtfinanzierbarkeit gekippt worden. Der neue Referentenentwurf bindet viel weniger Haushaltsmittel als der vorherige. Demnach denke ich, dass dieser eine viel höhere Chance hat zum Gesetz zu werden. Es mag noch ein paar minimale Änderungen geben, aber von den Beträgen werden sich keine großen Änderungen ergeben. Der Verheiratetenzuschlag fällt dann komplett weg, wenn man nach Gültigkeit erst heiratet, wenn ich das richtig gelesen habe und für die bisher Verheirateten gilt die Besitzstandswahrung. Der Familienzuschlag soll zeitnah reformiert werden. Fraglich ist nur wann.

Die geben Ihre Stellungsnahmen ab und auch Empfehlungen. Dann geht das zurück an das BMI als Dienstrechtsministerium zur Überarbeitung. Dann wird es überarbeitet in die StS-Konferenz gegeben und da nochmals besprochen und dann nochmals eine Schlaufe zurück ins BMI, falls Änderungsbedarf besteht und dann erst geht es ins Kabinett und von da aus in den parlamentarischen Raum.
Die Erfahrungen aus den Ländern zeigen, dass die Stellungnahmen von den Verbänden zwar gelesen und danach inhaltlich ignoriert werden. Da hat keine Stellungnahme große inhaltliche Verbesserungen gebracht. Das wird hier nicht anders sein. Da brauchen wir nur mal nach Sachsen schauen und uns die gutachterliche Stellungnahme zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes von Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis anschauen.
Was hat es gebracht? Nix!

Anmerkung am Rande:

Mir ist kein Urteil bekannt, das Anwärter- oder Ausbildungsvergütungen (die teils erheblich unterhalb A3 liegen) verfassungsrechtlich bedenklich wären.
Kann es ja auch nicht geben. Beamten absolvieren einen Vorbereitstungsdienst und bekommen Anwärterbezüge und soweit ich informiert bin, besteht da kein Anspruch auf amtsangemessene Alimentation.
Soldaten haben keinen Anwärterstatus und sind vom ersten Tag an amtsangemessen zu alimentieren. Das bedeutet, die Alimentation muss 115 Prozent über der Regelsatzleistung sein. Mannschaftssoldaten absolvieren keine Ausbildung und können bis A6 alimentiert werden und haben ebenso Anspruch auf amtsangemessene Alimentation.

... wenn man jetzt argumentiert, dass Soldaten vergleichbare Ausbildungszeiten haben (sollte bei OA / FA / UA sachlich auch zutreffen), und bei Mannschaften diese Zeiten evt. etwas kürzer anzusetzen wären (Pauscha mal GA / DPA - 6 Monate) - so würde es bezüglich der Besoldungshöhe für diese Gruppen keinen Änderungsbedarf geben.
Doch natürlich muss es da Änderungen geben. Man kann nicht bei Beamten die unteren Besoldungsgruppen streichen für eine amtsangemessene Alimentation und diese bei Soldaten so belassen. Beide Gruppen haben ein verfassungsmässiges Recht auf amtsangemessene Alimentation und diese wurde vom BVerfG ganz klar definiert und festgelegt. Es wurde nur keine Summe genannt, diese obliegt dem Gestaltungsfreiraum des Gesetzgebers.

Insoweit bitte die "Kirche im Dorf" lassen - gerade innerhalb der Ausbildung ist die Vergütung der Soldaten schon SEHR auskömmlich.
Das ist unbestritten, dass Mannschaftssoldaten, UAs,FAs oder OAs von der Summe her gut besoldet werden, aber darum geht es nicht. Es ist schlicht total egal, ob sie in der Ausbildung sind oder nicht. Werden sie alimentiert, muss es verfassungsmäßig sein.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 722
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #40 am: 03. Februar 2023, 17:04:50 »

Die jetzigen Besoldungsempfänger erhalten ab Inkrafttreten des Gesetzes dann

geht es nicht. Es ist schlicht total egal, ob sie in der Ausbildung sind oder nicht. Werden sie alimentiert, muss es verfassungsmäßig sein.

Nicht das der Gesetzgeber hier auf die Idee kommt, unsere Anwärter mit Anwärterbezügen zu bezahlen.

Davon mal ab ist ja jeder Soldat nach 12 Monaten mindestens A4 oder unsere FA / OA in A5 besoldet.

Edit: Formatierung editiert.
« Letzte Änderung: 03. Februar 2023, 18:18:57 von Thomi35 »
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.894
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #41 am: 03. Februar 2023, 17:25:33 »

Solsim hat meine Anmerkung verstanden - natürlich muss amtsangemessen alimentiert werden - man könnte als Gesetzgeber aber Anwärter auch in den soldatischen Laufbahnen einführen - auch ein Mannschaftssoldat wird "ausgebildet".
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.982
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #42 am: 03. Februar 2023, 17:25:48 »

@Nachtmensch Wir leben in einer Demokratie und wir haben, weil es die Verfasser des Grundgesetzes schon ahnten, ein Bundesverfassungsgericht, was die Aufgabe hat, die legislativen Ergüsse der beiden anderen Staatsgewalten zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.

Um mich nicht gebetsmühlenartig zu wiederholen, ein Referentenentwurf sieht selten wie das Gesetz aus und ein Gesetz kann im Wege der angezeigten Rechtsmittel angegriffen werden.

Wenn der Gesetzgeber an den besoldungsrechtlichen Vorschriften etwas grundsätzlich ändert, dann dreht er ein ziemlich großes Rad, weil er eben reichlich kritische Besoldungsempfänger hat, die sich im Rechtsbehelfswege und anschließender Klage gegen die Besoldung wehren können.

Wenn geänderte Regelungen eine bessere Besoldung für Neueinstellungen vorsehen, dann ist das nach gängiger Rechtsauffassung kein Nachteil für die schon vorhandenen Beamten, Richter und Soldaten.

Gefühlt mag das eine Ungerechtigkeit darstellen, aber das ist eben schicksalshaft so.

Ich war GWDL mit 12 Monaten Dienstzeit. 2 Quartale später, waren es nur noch 10 Monate. Sollte ich jetzt wegen der politischen Willensbildung und der Ungerechtigkeit, dass die Einberufenen jetzt nur noch 10 Monate dienen mussten, ein Klagelied anstimmen? Ich habe mich für die neuen Rekruten gefreut, statt irgendwie gearteten Neid zu empfinden.

Als die SLV plötzlich FA einführte, haben sich auch viele damals dienende SaZ/BS vor den Kopf gestoßen gefühlt, die noch die Ochsentour U/SU als Beförderungsämter erlebten.

Was sollen all die altgedienten Offiziere sagen, die BtlKdr wurden ohne LGAI bzw LGAN. Für die war es "früher" normal, als BtlKdr pensioniert zu werden.

Es wird nun mal im Laufe der Zeiten Änderungen geben, positiv wie negativ. Entweder man kann sich damit arrangieren oder man nimmt den Rechtsweg.

Was ein Gutachter sagt und sei es ein renommierter und angesehener Verfassungsrechtler, das bindet die Legislative in keiner Weise, sonst würde es das BVerfG nicht brauchen und gerade im juristischen Bereich, 3 Gutachter, 5 Meinungen.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #43 am: 03. Februar 2023, 18:17:24 »

@christoph1972

Inhaltlich sind wir gar nicht so weit auseinander. Stichtagsregelungen sind meistens nachteilig. Ich bin mir verdammt sicher, dass das BVerfG die amtsangemessene Alimentation richten wird, dieses wird nicht morgen und auch nicht übermorgen sein, aber in absehbarer Zukunft. Mittlerweile liegen über 40 Entscheidungen bezüglich der Besoldung beim BVerfG.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.894
Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #44 am: 03. Februar 2023, 18:22:15 »

Stichtagsregelungen sind zulässig, nicht verfassungswidrig - wie sollten auch sonst Änderungen implementiert werden?

Auch Urteile BVerfG ändern in aller Regel eben keine Gesetze - die sich im übrigen über die Dauer des Rechtsweges verändert haben - sondern erzeugen weiter Bedarf für Gesetzesänderungen - dies alles ist also mehr Weg als Ziel.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de