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Autor Thema: Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)  (Gelesen 5722 mal)

Para.Bellum.

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Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« am: 22. Januar 2023, 16:30:06 »

Hallo,
ich plane, im Rahmen meiner Verwendung einen etwas unkonventionellen aber aus meiner Sicht gut begründeten Antrag zu stellen und würde mich diesbezüglich über Feedback von der Community freuen.

Zu mir:
- Sanitätsoffiziersanwärter (MUT) - Fachrichtung Humanmedizin
- Einstellung im Sommer 2022
- 1. Studiensemester
- AGA stanmäßig beim ZSan

Jetzt zu meinem Problem und der präferierten Lösung:
Hintergrund: Ich habe, ohne is Detail gehen zu wollen, eine starke Affinität zur Marine. Dementsprechend ist es meine feste Absicht, mich nach dem Studium und den 2 Jahren Klinik um eine Verwendung in der Bordsanität zu bemühen.

Problem: Ich wußte bis zu meiner Einplanung nicht, dass seit 2016 keine Ausbildung der Marineuniformträger im Rahmen der TSK Marine mehr stattfindet, sondern stattdessen für alle SanOA einheitlich an der alten Sanitätsschule des Heeres in Feldkirchen. Das dies de facto eine Heeres-AGA mit Sanitätsanstrich ist, ist denke ich kein Geheimnis. Seitdem ich die Tragweite dieser Entwicklung wirklich verstanden habe (ich dachte anfangs, dass die marinespezifischen Ausbildungsanteile in Mürwick lediglich zu einem späteren Zeitpunkt nachgesteuert werden), belastet mich die ganze Sache extrem. Ich verstehe natürlich, welche Überlegungen seitens des ZSan hinter dieser Entscheidung stehen (Stichword Corpsgeist), nichtsdestotrotz halte ich es mit Bezug auf mein soldatisches Selbstbild und meine angestrebte Verwendung für einen gravierenden(!) Ausbildungsmangel, nicht frühzeitig in der Dienstzeit die marinespezifische Prägung zu erhalten, wie dies bei den Truppenoffizieren aller Colour der Fall ist und in mehr oder weniger ausgeprägtem Maße auch bei den SanOA (MUT) bis einsch. 2015 der Fall war. Insbesondere bereue ich es sehr, nicht wie ursprünglich geplant meine Laufbahn als Reserveoffiziersanwärter der Marine begonnen und mich aus der Truppe heraus für den Wechsel in die Sanitätslaufbahn beworben zu haben, was  zwar das Studium um ein Jahr verzögert hätte, aber ausbildungstechnisch zu einem aus meiner Sicht deutlich besseren bzw. mit Bezug auf meinen Verwendungswunsch adäquaterm Ergebnis geführt hätte.

Lösung: Da der Status Quo für mir nur schwer erträglich ist und mich massiv beschäftigt, bin ich nach längeren Überlegungen und Gesprächen zu der Entscheidung gekommen, meinem Betreuungsoffizier folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Unterbrechung des Studiums für ein Jahr nach bestandener 1. Staatsprüfung (über Urlaubssemester problemlos möglich) zwecks Nachsteuerung der Ausbildungsinhalte der regulären Truppenoffiziersausbildung der Marine. Anschließend Weiterführung des Studiums. Sollte diese Zeit als Zusatzsemester negativ in die CPS-Bewertung eingehen, dann würde ich das akzeptieren (ich beabsichtige nicht, darüber hinaus selbstverschuldete Zusatzsemester zu generieren). Obwohl ich bereit wäre, eine entsprechende Verlängerung der Verpflichtungszeit um ein Jahr in Kauf zu nehmen, so sei noch zu bedenken, dass es zeitlich zu keinen höheren "Verlusten" kommt, als wenn ich meinen Widerruf zu Beginn des Studiums behalten und somit das Studium freiwillig um ein Jahr verzögert hätte.

Ich würde euch bitten, mir eure Einschätzung bezüglich meiner Erfolgsaussichten zu geben. Mir ist durchaus bewusst, dass es aus verschiedenen Gründen sehr schwer wird, diesen Plan in die Tat umzusetzen. Nichtsdestrotz bin ich von seiner Sinnhaftigkeit und den Vorteilen (nicht nur für mich persönlich sondern auch für den Dienstherren) überzeugt und könnte ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, es nicht wenigstens zu versuchen.

LG

J.P.
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F_K

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #1 am: 22. Januar 2023, 16:40:20 »

So ein Quark ...

Warum sollte die Marine einem beurlaubten Soldaten ausbilden?

Dies ist rechtlich nicht zulässig.

Dein AUFTRAG ist der zügige Abschluss des Studiums - wirst Du danach an Bord verwendet, erhälst Du die notwendige Ausbildung.
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Ralf

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #2 am: 22. Januar 2023, 16:53:26 »

Du kannst auch später noch die TSK wechseln, da interessiert es keinen, wo man welche Ausbildung gemacht hat. Ausschlaggebend ist dann -wie immer- der dienstl. Bedarf.
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #3 am: 22. Januar 2023, 16:59:01 »

So ein Quark ...

Warum sollte die Marine einem beurlaubten Soldaten ausbilden?

Dies ist rechtlich nicht zulässig.

Dein AUFTRAG ist der zügige Abschluss des Studiums - wirst Du danach an Bord verwendet, erhälst Du die notwendige Ausbildung.

Was du hinsichtlich der Rechtslage ansprichst ist ein valider Punkt. Weißt du, ob es grundsätzlich möglich wäre, die Beurlaubung temporär zu widerrufen (vorausgesetzt, der Wille ist vorhanden)?
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Ralf

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #4 am: 22. Januar 2023, 17:04:32 »

Es besteht doch kein dienstl. Interesse, die ein Jahr "umsonst" zu bezahlen (wie sollen sich den rd.30Tsd EUR erklären lassen?). Das hat also keine Chance auf Erfolg.
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #5 am: 22. Januar 2023, 17:08:24 »

Du kannst auch später noch die TSK wechseln, da interessiert es keinen, wo man welche Ausbildung gemacht hat. Ausschlaggebend ist dann -wie immer- der dienstl. Bedarf.

Offiziell vielleicht nicht aber man hat schon ein anderes Standing, wenn man wie die Marineärzte der alten Garde (pre-2000) noch eine 12-Monatige Vorausbildung innerhalb der Marine durchlaufen hat und erst dann ins Studium geht (nicht umsonst ist so etwas ähnliches ja wieder im Gespräch) oder zumindest wie bis 2015 3-Monate AGA in Mürwick hatte, oder ob man eben als seefahrtstechnisch kompletter "Dulli" (O-Ton eines Flotillenarztes, mit dem ich das Thema bereits besprochen habe) in eine Graue Einheit kommt.

Klar kommt man immer irgendwie rein wenn man sich anstrengt und lernfähig ist, aber es würde mich schon stören als einziger Offizier an Bord nicht die Erfahrungen gemacht zu haben, die Marineoffiziere aller Coleur vereint. Klar, wenn man die Angehörigen des ZSan nur als "Hired Hands" sieht, die halt für ein paar Jahre irgendwo eigesetzt werden und dann weiter ziehen ohne wirklich in die Crew integriert werden zu müssen dann geht das bestimmt alles, ist aber aus meiner Sicht alles anderes als optimal und auch nicht förderlich für die Kammeradschaft und das soldatische Selbstverständnis.

Soviel zu den Hintergründen meines Anliegens.
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #6 am: 22. Januar 2023, 17:10:26 »

Es besteht doch kein dienstl. Interesse, die ein Jahr "umsonst" zu bezahlen (wie sollen sich den rd.30Tsd EUR erklären lassen?). Das hat also keine Chance auf Erfolg.

Vollkommen richtig aber das gleiche Argument könnte man halt auch im Fall eines "freiwilligen" Jahres in der Truppe aufgrund behaltenem Widerruf anführen. Genau deswegen habe ich das ja dazugeschrieben.
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F_K

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #7 am: 22. Januar 2023, 17:17:34 »

Nochmal - es werden nur "Dinge gemacht", die dienstlich notwendig sind.
Die von Dir "gewünschte" Ausbildung ist kein Teil der Ausbildungsplanung (mehr), und daher nicht machbar.

Werde erwachsen - sodass ist auch keine Gewissensfrage.
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Hardy2

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #8 am: 22. Januar 2023, 17:22:30 »

Danke F_K.
Genau meine Meinung!
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #9 am: 22. Januar 2023, 17:35:50 »

Nochmal - es werden nur "Dinge gemacht", die dienstlich notwendig sind.
Die von Dir "gewünschte" Ausbildung ist kein Teil der Ausbildungsplanung (mehr), und daher nicht machbar.

Werde erwachsen - sodass ist auch keine Gewissensfrage.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen habe ich genau mit dieser Art von Reaktion gerechnet, weswegen ich die Frage hier eigentlich gar nicht stellen wollte. Dennoch habe ich mich dafür entschieden und auf einen Konstruktiven Austausch über eventuelle Hürden und Möglichkeiten, diese zu überwinden gehofft.

Natürlich hast du jedes erdenkliche Recht auf deine Meinung und ich freue mich auch über jeden Beitrag, aber ich denke du kannst auch nachvollziehen, dass eine Grundsatzdiskussion über den Sinn und Unsinn meines Anliegens hier nicht wirklich zielführend ist. Soviel sei gesagt: Bei allem Pflichtbewusstsein darf man auch nicht vergessen, dass ich mich für fast zwei Dekaden meines Lebens zum Dienst verpflichtet habe. Dass man bei einem so langen Zeitraum bestimmte Erwartungen an die Ausbildung hat, ist denke ich vollkommen nachvollziehbar. Nicht umsonst gibt der Dienstherr dem Soldaten ja die Möglichkeit, im Rahmen des dienstlichen Interesses und unter Einhaltung bestimmter Regeln (z.B. CPS) Einfluss auf seinen Werdegang zu nehmen. Ein motivierter Soldat ist ein guter Soldat (von den Vorteilen für den Dienstherren ganz zu schweigen).
Dass meine individuellen Erwartungen sich im Rahmen des derzeitigen (bis vor 7 Jahren hätte ich ja kein Problem) stanmäßigen Rahmens der SanOA Laufbahn schwer umsetzen lassen ist mir klar. Aber das heißt ja nicht, dass man es nicht versuchen sollte ich weiß auch nicht, ob ich es angemessen finden soll, dass du mir wie in deinem letzten Beitrag hierfür implizit einen Mangel an Pflichtbewusstsein unterstellt.

Nichtsdestotrotz interessiert mich der rechtliche Aspekt, den du angesprochen hast, sehr!
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Ralf

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #10 am: 22. Januar 2023, 17:38:46 »

Es besteht doch kein dienstl. Interesse, die ein Jahr "umsonst" zu bezahlen (wie sollen sich den rd.30Tsd EUR erklären lassen?). Das hat also keine Chance auf Erfolg.

Vollkommen richtig aber das gleiche Argument könnte man halt auch im Fall eines "freiwilligen" Jahres in der Truppe aufgrund behaltenem Widerruf anführen. Genau deswegen habe ich das ja dazugeschrieben.
Der Widerruf ist aber gesetzlich normiert, das ist ein himmelweiter Unterschied. Zumal es eben auch keine Vorgabe gibt, dass man seine Ausbildung bei der Marine gemacht haben muss. Schon mal gar nicht eine gesetzliche.
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #11 am: 22. Januar 2023, 17:44:58 »

Es besteht doch kein dienstl. Interesse, die ein Jahr "umsonst" zu bezahlen (wie sollen sich den rd.30Tsd EUR erklären lassen?). Das hat also keine Chance auf Erfolg.

Vollkommen richtig aber das gleiche Argument könnte man halt auch im Fall eines "freiwilligen" Jahres in der Truppe aufgrund behaltenem Widerruf anführen. Genau deswegen habe ich das ja dazugeschrieben.
Der Widerruf ist aber gesetzlich normiert, das ist ein himmelweiter Unterschied. Zumal es eben auch keine Vorgabe gibt, dass man seine Ausbildung bei der Marine gemacht haben muss. Schon mal gar nicht eine gesetzliche.



Ich bilde mir ja auch keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung meines Vorhabens ein. Wenn dem so wäre bräuchte ich die Frage ja nicht stellen.

Ich hoffe lediglich darauf, den zuständigen Stellen die Vorteile des Vorhabens vernünftig darlegen zu können und versuche dabei natürlich, etwaige formelle sowie informelle Hürden schon im Vorfeld zu durchdenken.
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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #12 am: 22. Januar 2023, 17:50:11 »

BHO schreibt gesetzlich sparsamen Umgang mit Steuergeld vor.

Welche Ausbildung notwendig ist, wird dienstlich von den zuständigen Stellen festgelegt - nicht vom Soldaten selber.

Die Anforderungen an OffzTrDst (Marine)  und SanOffz sind unterschiedlich - alles keine Meinung, sondern Tatsache.

Kurz: Die Marine darf Dich als SanOA (ZSan) nicht marinespezifisch ausbilden - dafür gibt es keine Grundlage.

WENN Du mal SanOffz bist, und an Bord verwendet werden sollst, wirst Du die notwendige Ausbildung erhalten.
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Bumblebee

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #13 am: 22. Januar 2023, 17:54:40 »

Zitat
Dein AUFTRAG ist der zügige Abschluss des Studiums

Genau dies - ganz egal, wie sinnvoll und gewinnbringend dir deine Pläne auch erscheinen - das wird erstmal nichts.
Laufbahnausbildung ist eine Pipeline - zieh das durch, ab deinem ersten echten Dienstposten kannst du dann das Weitere Vorgehen mitgestalten.
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Para.Bellum.

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Antw:Antrag auf Studienunterbrechung (SanOA)
« Antwort #14 am: 22. Januar 2023, 17:59:00 »

BHO schreibt gesetzlich sparsamen Umgang mit Steuergeld vor.

Welche Ausbildung notwendig ist, wird dienstlich von den zuständigen Stellen festgelegt - nicht vom Soldaten selber.

Die Anforderungen an OffzTrDst (Marine)  und SanOffz sind unterschiedlich - alles keine Meinung, sondern Tatsache.

Kurz: Die Marine darf Dich als SanOA (ZSan) nicht marinespezifisch ausbilden - dafür gibt es keine Grundlage.

WENN Du mal SanOffz bist, und an Bord verwendet werden sollst, wirst Du die notwendige Ausbildung erhalten.

Dem wäre entgegenzuhalten, dass auch SanOA die Ihren Widerruf behalten haben auf eigenen Wunsch auch im Rahmen von Truppenpraktika z.B. auf seegehenden Einheiten eingesetzt werden. Kenne ich mehrere Beispiele für. Ob isolierte Truppenpraktika "um das Jahr rumzukriegen" jetzt für den Steuerzahler vorteilhafter sind als die geplante und koordinierte Teilnahme an der Ausbildung der TrOffz der Marine (wie es früher für SanOA sowieso Standard war) im Kontext der langfristigen Absicht einer Verwendung in der Bordsanität (wobei es auch nicht so ist, dass sich die Marine perspektivisch vor Bordärzten kaum retten kann), sei mal dahingestellt.

Unabhängig davon würde ich gerne vom finanziellen Aspekt wegkommen. Wenn es nach mir geht würde ich das Jahr auch auf den Sold verzichten, falls das das einzige Hindernis ist. Das ist wirklich nicht der Punkt.
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