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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte (gleichgestellte) Berufssoldaten  (Gelesen 227 mal)

LwPersFw

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Ich wurde gefragt, ob es - adäquat zu den Zivilbeschäftigten - auch bei den Soldaten die Möglichkeit der Einrichtung spezieller Inklusions-Dienstposten gibt ?

Bis 31.12.2023 gab es dies nicht.

Seit dem 01.01.2024 ist diese Möglichkeit für Berufssoldaten/innen gegeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Geregelt ist das Verfahren in der A-1473/1 "Einrichtung von Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Menschen"


Was ist der Zweck dahinter ?

So soll es ermöglicht werden eine sonst ggf. gebotene Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu vermeiden.

Auszüge:

"206. Sind BS aus Sicht ihrer nächsten Disziplinarvorgesetzten auf Grund einer militärärztlichen
Feststellung in der Verwendungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass sie den Anforderungen, die auf
ihrem gegenwärtigen Dienstposten an sie gestellt werden, nicht mehr gerecht werden, schlagen die
nächsten Disziplinarvorgesetzten sie der PersBSt für eine vorzeitige Versetzung oder einen
Dienstpostenwechsel vor. Die PersBSt kann bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse über
Verwendungseinschränkungen von Amts wegen eine vorzeitige Versetzung oder einen
Dienstpostenwechsel veranlassen. Als Grundlage dient dabei die „Ärztliche Mitteilung für die
Personalakte – gleichzeitig Datenerfassung“ (Formular Bw-3454) mit Feststellungen zur Verwendungsfähigkeit der BS."

207. Die PersBSt prüft unter Berücksichtigung der militärärztlich festgestellten
Verwendungseinschränkungen und Auflagen, ob die oder der BS auf einem anderen Dienstposten
verwendet werden kann. Dabei sind die Vorgaben der“ AR A-1473/3, Nrn. 501, 503, 507, 508 und 509 zu beachten.

208. Kommt für schwerbehinderte BS aufgrund ihrer durch die Schwerbehinderung bedingten
Einschränkung trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten dauerhaft keine Verwendung auf einem
Dienstposten in Betracht, kann die PersBSt die Einrichtung eines Inklusionsdienstpostens für die
betroffenen BS beantragen.
Dafür ist ein truppenärztliches Gutachten einzuholen, das eine
Einschätzung zu enthalten hat, ob und unter welchen Auflagen die oder der BS auf einem
Inklusionsdienstposten verwendet werden könnte.

209. Im Antrag ist darzulegen, warum eine Verwendung der oder des BS auf einem bereits
eingerichteten Dienstposten nicht in Betracht kommt und eine Verwendung auf einem
Inklusionsdienstposten notwendig erscheint.
Eine lediglich kursorische oder pauschale
Verwendungsprüfung und -darstellung genügt nicht.

210. Ferner ist darzulegen, welche Aufgaben dem zu schaffenden Inklusionsdienstposten
zugeordnet werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Aufgaben um auf Dauer
angelegte Aufgaben in der bisherigen Dotierungshöhe handeln muss, welche in Art und Umfang das
Ausbringen eines Vollzeitdienstpostens rechtfertigen.
"


Weiteres siehe die o.g. Regelung.

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