Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 05. Juni 2024, 02:52:54
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren  (Gelesen 11185 mal)

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #90 am: 01. September 2023, 04:45:00 »


… prima, dass @LwPersFw erneut seriös und mundgerecht helfen konnte – dafür schätzen wir ihn sehr.

Erfahrungen haben allerdings gelehrt, dass insbesondere bei der Gewährung „Einmalzahlung 150T€“ der Dienstherr trotz objektiv erfüllender Voraussetzungen, diese nicht einfach gewährt. Warum, weiss man nicht wirklich, ob es hier eine „Quote der Willkür“, politische oder wirtschaftliche Motivationen gibt – ziemlich unklar.

Jedenfalls erscheint es mir angebracht, sich seelisch und moralisch zunächst auf eine abschlägige Antwort einzurichten – sollte es anders kommen, um so besser.

Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #91 am: 01. September 2023, 07:08:37 »

Noch als Anmerkung. Diese Rechtsverdreher im BAPersBw stellen den Sachverhalt jetzt so dar, dass der Betroffene den Beweis erbringen müsste, dass die aktuelle Verfahrensweise des BAPersBw rechtswidrig ist.

Aber das genau Gegenteil ist der Fall. Wie ich oben ausgeführt habe, muss die Bundeswehr die sachgerechte Begründung erbringen, weshalb sie in aktuellen Verfahren, Soldaten ohne rechtliche Grundlage (fehlender Nachweis der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen aus 2007 und 2015) anders beabsichtigt zu behandeln, als es nachgewiesener Maßen 2007 und 2015 der Fall war.

Ich kann nur an jeden Betroffenen appellieren, sich die Vorgehensweise des BAPersBw nicht gefallen zu lassen und sich mit dem Sachverhalt an die Wehrbeauftragte oder direkt den Minister zu wenden.

Noch als Hinweis von mir...

Die Regelung C-1461/15 , Stand 27.02.2020

"Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und zur Gewährung von Einsatzversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz"

führt u.a. aus:

"1 Grundsätze

101. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Einsatzunfalls im Sinne des § 63c Absatz 2 des
Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) sowie über die Gewährung einer Ausgleichszahlung nach
§ 63f SVG
obliegt dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

102. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg),
diese Aufgaben und Befugnisse bei grundsätzlicher Bedeutung der Entscheidung selbst
wahrzunehmen (...).
"



Und genau dies ist hier ja der Punkt und eben eine grundsätzliche Frage:

Erhält der BS nur den Sockelbetrag (Auffassung des BAPersBw) oder auch den Erhöhungsbetrag (Praxis des BMVg in den zitierten Urteilen) ?

D.h. das BMVg kann diese Entscheidung sehr wohl wieder an sich ziehen !


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

DieEhefrau2

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #92 am: 01. September 2023, 08:02:58 »

Guten Morgen @LwPersFw

Die Eingabe an die Wehrbeauftragte läuft und zeitgleich hatte ich mich mit einem ausführlichen Schreiben, direkt über einen Kontakt im Büro des Verteidigungsministers, an die Ministeriumsführung gewandt.

Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachreferat im BMVg zur Prüfung weitergeleitet. Hier hat sich umgehend die Referatsleitung schriftlich an mich gewandt. Es wurde eine grundsätzliche ministerielle Prüfung der Verfahrensweise eingeleitet und dieser Vorgang wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Man wird seitens des BMVg unaufgefordert nach Prüfung des Sachverhaltes auf mich zukommen.

Mal schauen was dabei raus kommt.

Ich habe über mein Netzwerk ins BMVg bereits vorgefühlt und muss leider feststellen, dass auch unter den Rechtsberatern und Referenten im BMVg Großteils die Auffassung besteht, dass es sich bei dem Soldaten im Urteil um einen Einzelfall handelt und auch das BMVg die Verfahrensweise des BAPersBw stützt. Man tendiert im BMVg dazu, über eine Regelung in einer Verwaltungsvorschrift, die aktuelle Verfahrensweise des BAPersBw auf eine Rechtsgrundlage zu stellen. 

Man hält im BMVg die Versorgung eines BS der zum Unfallzeitpunkt SAZ war für ausreichend und sieht hier keinen Handlungsbedarf. Die Erhöhungsbeträge der  Ausgleichszahlung seien den Soldaten ohne Versorgungsanspruch (nicht BS) vorbehalten.

Das alles sind aber nur inoffizielle Aussagen von Referenten und Führungspersonal (A15-B2 besoldet) im BMVg. Was zum Schluss des ministeriellen Prüfauftrages und der Eingabe an die Wehrbeauftragte heraus kommt, steht noch in den Sternen.

Mir persönlich ergibt sich seit 8 Jahren immer wieder das gleiche Bild. Mein Ehemann als schwer Einsatzgeschädigter Soldat muss immer wieder als Bittsteller auftreten und um Leistungen, Anerkennung und Verständnis kämpfen. Seitens der Verantwortlichen bei der Bundeswehr wird immer zu erst geprüft, wie man Leistungen verwehren kann, anstatt im Sinne der Soldaten zu prüfen was möglich wäre, um den Soldaten Leistungen zukommen zu lassen.

Vieles hat sich die letzten Jahre verbessert. Es ist an vielen Stellen aber immer noch ein verdammt schäbiges Bild das der Dienstherr im Bereich Fürsorge abgibt.






Gespeichert

Schwarzbacher

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #93 am: 01. September 2023, 19:51:28 »


… prima, dass @LwPersFw erneut seriös und mundgerecht helfen konnte – dafür schätzen wir ihn sehr.

Erfahrungen haben allerdings gelehrt, dass insbesondere bei der Gewährung „Einmalzahlung 150T€“ der Dienstherr trotz objektiv erfüllender Voraussetzungen, diese nicht einfach gewährt. Warum, weiss man nicht wirklich, ob es hier eine „Quote der Willkür“, politische oder wirtschaftliche Motivationen gibt – ziemlich unklar.

Jedenfalls erscheint es mir angebracht, sich seelisch und moralisch zunächst auf eine abschlägige Antwort einzurichten – sollte es anders kommen, um so besser.

Grüße!
Ich kenne einen ehemaligen Berufssoldaten welcher aus der Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt wurde. Die DU erfolgte aufgrund einer WDB GDS 50. Dieser ehemalige BS hatte zu keiner Zeit einen Antrag auf Gewährung einer Einmalzahlung gestellt. Um so überraschter war er, als er ein Schreiben vom BMVG bekam, in welchem ihm die Zahlung der Einmalzahlung  eröffnet wurde…

 
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #94 am: 02. September 2023, 08:13:56 »


… prima, dass @LwPersFw erneut seriös und mundgerecht helfen konnte – dafür schätzen wir ihn sehr.

Erfahrungen haben allerdings gelehrt, dass insbesondere bei der Gewährung „Einmalzahlung 150T€“ der Dienstherr trotz objektiv erfüllender Voraussetzungen, diese nicht einfach gewährt. Warum, weiss man nicht wirklich, ob es hier eine „Quote der Willkür“, politische oder wirtschaftliche Motivationen gibt – ziemlich unklar.

Jedenfalls erscheint es mir angebracht, sich seelisch und moralisch zunächst auf eine abschlägige Antwort einzurichten – sollte es anders kommen, um so besser.

Grüße!
Ich kenne einen ehemaligen Berufssoldaten welcher aus der Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt wurde. Die DU erfolgte aufgrund einer WDB GDS 50. Dieser ehemalige BS hatte zu keiner Zeit einen Antrag auf Gewährung einer Einmalzahlung gestellt. Um so überraschter war er, als er ein Schreiben vom BMVG bekam, in welchem ihm die Zahlung der Einmalzahlung  eröffnet wurde…

Es ist ja auch kein Antragsdelikt, da der Anspruch gesetzlich normiert ist.

"Setzt sich ein Soldat (...) erhält er"

Es ist aber nicht verboten proaktiv einen Antrag in dem Moment zu stellen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Denn die Zahlung ist ja nicht an DU bzw. DZE gebunden, sondern kann sofort erfolgen.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #95 am: 02. September 2023, 08:19:19 »


Vieles hat sich die letzten Jahre verbessert.
Es ist an vielen Stellen aber immer noch ein verdammt schäbiges Bild das der Dienstherr im Bereich Fürsorge abgibt.


Dem kann ich nur zustimmen.
Wir werden sehen wie hier die Entscheidungsträger handeln werden.

Wobei es oft nicht "der Dienstherr" ist - sondern der einzelne Mensch... wie so oft im Leben...




... dass auch unter den Rechtsberatern und Referenten im BMVg Großteils die Auffassung besteht, dass es sich bei dem Soldaten im Urteil um einen Einzelfall handelt ...


Wir sprechen hier über die Anwendung eines Gesetzes.

Entweder besteht dabei ein Ermessen, oder nicht.

Nur wenn ein Ermessen besteht, kann es unterschiedliche  Ergebnisse in der Anwendung geben.

Hier wurde 2x der Erhöhungsbetrag gezahlt.
Also ist die Behörde davon ausgegangen, dass Sie das Ermessen hat, nur den Sockelbetrag zu zahlen, aber im Einzelfall auch den Erhöhungsbetrag.

In der Anwendung dieses Ermessens stellt sich dann die Frage, was die Behörde ermächtigte in diesem Fall 2x Sockelbetrag und Erhöhungsbetrag zu zahlen, in anderen Fällen aber nur den Sockelbetrag ?

Oder anders gefragt: Was war bei diesem Kameraden 2x so gravierend anders, dass er vollkommen anders behandelt wurde ?




Man tendiert im BMVg dazu, über eine Regelung in einer Verwaltungsvorschrift, die aktuelle Verfahrensweise des BAPersBw auf eine Rechtsgrundlage zu stellen. 


Was auch immer in einer Verwaltungsvorschrift geregelt wird, muss sich aus dem Gesetz ergeben und durch dieses gedeckt sein.

Bsp. wenn dies nicht der Fall ist:

"Gemessen an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 BBesG hat die Beklagte die Gewährung des Personalbindungszuschlags zu Unrecht an die Abgabe einer Weiterverpflichtungserklärung geknüpft. Damit hat sie eine tatbestandliche Voraussetzung statuiert, die nicht in der Norm enthalten ist.

Die Beklagte ist nicht dazu ermächtigt, eine solche Voraussetzung selbst im Wege der Verwaltungsvorschrift zu schaffen.

Eine Ermächtigung zur Aufstellung weiterer tatbestandlicher Bedingungen enthält § 44 Abs. 1 BBesG nicht."


VG Köln, Urteil vom 10.04.2019 - 23 K 2597/17

« Letzte Änderung: 03. September 2023, 17:17:55 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #96 am: 06. September 2023, 03:16:23 »


… @Schwarzbacher, die von Dir geschilderte Erfahrung unterstreicht einmal mehr (im positiven Sinne), dass das Agieren des BMVg wenig zu kalkulieren ist und keine Stringenz oder klar ersichtliche Motivation zugrunde liegen scheint – daher meine persönliche Einschätzung von „Willkür“.

Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #97 am: 14. September 2023, 07:50:41 »

Ich versuche trotzdem mal mit meinen Worten zusammenzufassen, was ich verstanden habe und würde um ggf. Korrektur oder Bestätigung bitten.

Ich hätte im Falle einer DU folgende Ansprücher sicher:

- Mindestpension
-Grundrente nach GdS und solange GdS bestehen bleibt (ggf. Dauerhaft)
- Leistzungen aus Rahmenvertrag BW (BU-Versicherung) ?
...

Moin,

zum Punkt drei würde ich aus meiner gerade gemachten Erfahrung das sicher streichen. Die DU Versicherung hat gar keine Lust einfach so zu zahlen und versucht alles um den gegenteiligen Nachweis zu erbringen (aktive Kriegsklausel bei ISAF, Einzelfallprüfungen, Schweigepflicht Entbindungen die denen gar nicht zustehen, eigene Beurteilung trotz echter DU Klausel etc.). Suche dir hier unbedingt rechtzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht der dich dort begleitet. Man kann da unfassbar viel falsch machen beim Antrag auf Leistungen.

Wie sieht es hier eigentlich mit Schadensausgleich in angemessenem Umfang gemäß § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes aus?



Zum § 63a SVG Einmalige Entschädigung

Habe hier auch erst eine Ablehnung erhalten. Wurde dann drauf hingewiesen das der unbestimmte Rechtsbegriff "dauerhaft" schon mehrmals mit einer Zeitspanne von 2 Jahren festgelegt wurde. Habe darauf verwiesen und hatte die Zahlung in kürzester Zeit auf meinem Konto. Die passenden Urteile finde ich jetzt gerade leider nicht.


EDIT: Der Beitrag ist von @FEC83
« Letzte Änderung: 14. September 2023, 07:53:52 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LotseBert

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #98 am: 14. September 2023, 11:25:34 »

@FEC83

Deine Erfahrungen mit der BU / DU Versicherung kann ich nur bedingt teilen.


Achtung: Nachfolgendes soll auf keinen Fall als Werbung für der Rahmenvertrag verstanden werden. Es spiegelt nur die persönliche Erfahrung aus der Praxis wieder!

In der Praxis hat sich die DU Versicherung durch den Rahmenvertrag als absolut unkomplizierte und unbürokratische Sache erwiesen. Die mir bekannten Fälle wurden schnell und unbürokratisch bearbeitet und der Leistungsfall ohne Probleme anerkannt.

Wo ich jedoch deine Erfahrungen Teile ist bei den "normalen" Versicherungsgesellschaften die BU/DU Versicherungen anbieten. Ohne hier bestimmte Versicherer nennen zu wollen, so ist es in der tat so, dass sich dort die Abläufe als extrem langwierig darstellen und tatsächlich häufig versucht wird den Leistungsfall voll oder zumindest teilweise zu verwehren. Hier wird sehr oft auf die vorvertragliche Anzeigepflicht zurück gegriffen. Es wird in einem sehr langwierigen Prozess ganz genau durch den Versicherer geprüft, ob bei Vertragsabschluss wirklich alle Vorerkrankungen angegeben wurden. Meistens finden die Versicherer dann irgend etwas in der Krankenhistorie auf dem sie beginnen herum zu reiten.

Ich persönlich halte den Bundeswehr Rahmenvertrag für eine sehr feine Sache. Die Sachbearbeiter sind spezialisiert auf den Umgang mit Soldaten und kennen sich mit den Abläufen und Verfahren bei der Bundeswehr sehr gut aus. Das sollte keine Versicherungsberatung sein. Ich gebe nur meine persönlichen Erfahrungen mit dem Rahmenvertrag wieder.




Gespeichert

FEC83

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #99 am: 14. September 2023, 11:43:13 »

Ja es ist richtig das, es bei mir nicht der Rahmenvertrag ist. Ich habe damals das DU Produkt aus dem Rahmenvertrag bei einem Versicherungsmakler der DBV direkt abgeschlossen. Die Beiblätter und Anlagen sind hier die selben, bis auf ein paar Kleinigkeiten, die aber nicht den Leistungsfall als solches betreffen, sondern Alter, Höhe, Dynamik etc. war mit dem Rahmenvertrag so nicht möglich alles umzusetzen.  Ich wäre hier auf jeden fall extrem Vorsichtig das alleine zu machen. Schön das es bei dir bekannten Fällen ohne Probleme gepasst hat. Mein Anwalt kann auch nicht nachvollziehen warum überhaupt versucht wird die Zahlung zu verweigern, zumal der Fall absolut eindeutig ist (seine Aussage). Da es aber um erhebliche Summen geht sind die paar tausend Euro für einen Fachanwalt ( wenn nicht Rechtschutz oder außerhalb Vergütungssätze) nach meiner Erfahrung sehr gut angelegtes Geld. Sollte es doch mal schief gehen möchte ich nicht derjenige sein, welcher.

Muss aber jeder selber wissen.
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 124
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #100 am: 15. September 2023, 04:00:47 »


… die von @LotseBert gemachten Erfahrungen hinsichtlich des „Bw-Rahmenvertrages“ kann ich uneingeschränkt teilen und nur unterstreichen – ohne Werbung für dieses Produkt betreiben zu wollen, aber die „Semistaatlichkeit“ hat klare Vorteile.

Jedoch gebe ich auch hierbei zu bedenken, was im Übrigen ganz grundsätzlich für jedwedes Versicherungsprodukt gilt, niemals seine vorvertragliche Anzeigenpflicht zu verletzen!
Einzig retten kann den Betroffenen dann noch die 5- bzw. 10-Jahresklausel.

Die Erfahrungen von @FEC83 hinsichtlich der „150T€-Einmalzahlung“ zeigt einmal mehr wie offensichtlich willkürlich es im BMVg gelegentlich zugeht.

Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Grino

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #101 am: 20. September 2023, 01:09:49 »

Hallo zusammen,

Ich hatte nun zahlreiche Termine mit Sozialdienst und Lotsen.
Leider musste ich mit euren Informationen die oben genannten weiterbilden und nicht umgekehrt.
Der Sozialdienst wusste nichts vom Sonderfall "SaZ zum Schädigungszeitpunkt" und war der Meinung, die Einmalzahlung könne ich erst beantragen, wenn nach der Nachuntersuchung 2026 ein "endgültiger Bescheid" eintrifft.

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, die Sache gemeinsam mit meiner Frau in die Hand zu nehmen.
Ich werde den Antrag entsprechend der Hilfestellung von LwPersFw formulieren und bei Ablehnung eine, durch den Bw-Verband empfohlene, Kanzlei aus Berlin kontaktieren.

Meine Unterlagen zum Rahmenvertrag habe ich geprüft und auch das kleingedruckte gelesen.
Wenn ich aufgrund meiner Erkrankung DU werde, habe ich nichts gefunden, warum die eine Zahlung verweigern könnten.

Mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist sicher so etwas gemeint wie : Angabe von Vorerkrankungen (hier z.B so was wie Depression in der Jugend) vor Vertragsabschluss?
Da ich aber vor uns während meiner Dienstzeit nie etwas abseits von gängigen Infektionskrankheiten und dem bekannten Knieschaden hatte, dürfte das ja kein Problem sein.

Ich werde weiter berichten, wie sich das alles entwickelt.

Danke nochmal an die zahlreiche Hilfestellung.

Gruß
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #102 am: 20. September 2023, 07:06:25 »


Mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist sicher so etwas gemeint wie : Angabe von Vorerkrankungen (hier z.B so was wie Depression in der Jugend) vor Vertragsabschluss?

Ich werde weiter berichten, wie sich das alles entwickelt.


Ja, es geht dabei um jede Art Erkrankung vor Abschluss des Vertrages. Wobei es auf die Fragestellung im jeweiligen Formular des Versicherers ankommt. Genau lesen ... und beantworten.

Da der Personenkreis "SaZ bei Einsatzschädigung > dann BS > dann Entlassung auf Grund DU" klein ist --- zählt jeder Erfahrungswert eines selbst Betroffenen ! Also schon einmal Danke für weitere Infos!  :)


Noch als Tipp ...

Ich empfehle Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V..

Diese Kameraden/innen haben langjährige Erfahrung in der Unterstützung von geschädigten Kameraden/innen und leisten bei Bedarf auch ein unterstützendes Fall-Management.

https://www.veteranenverband.de/

https://www.veteranenverband.de/2023/02/03/in-eigener-sache-gliederung-bdv-e-v-und-arbeitsweise-im-fallmanagement/

https://www.veteranenverband.de/hilfe/



Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

DieEhefrau2

  • Gast
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #103 am: 14. Oktober 2023, 11:28:56 »

Mir liegt nun die Antwort des BMVg R III 3 vor.
 
In Bezug auf mein Schreiben sowie auf meine Eingabe an die Wehrbeauftragte wird mir mitgeteilt, dass der Sachverhalt um die Ausgleichszahlung einer ausführlichen Prüfung durch das BMVg unterzogen wurde.

Es wurde eine umfassende Recherche beauftragt, wie vielen Berufssoldaten bisher durch das BMVg und das BAPersBw (wie dem Soldaten im OVG Urteil) als Ausgleich der Grundbetrag + der Erhöhungsbetrag bewilligt wurde.

Es handelt sich bei dem Urteil nachweislich um einen Einzelfall. Es wurde keinem anderen Berufssoldaten eine Ausgleichzahlung über den Grundbetrag hinaus gewährt.

Somit geht das BMVg bei dem Einzelfall von einer Fehlentscheidung im Einzelfall (behördliches Versagen) aus, welches zu einer nicht rechtsmäßigen Erstattung über den Grundbetrag hinaus geführt hat. Aus dieser Fehlentscheidung im Einzelfall kann aber keine abweichende Verwaltungspraxis abgeleitet werden.

Sollte ich der Auffassung sein, dass die angewandte Verfahrensweise durch das BMVg und nunmehr das BAPersBw grundsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, muss ich einen rechtskräftigen Bescheid abwarten und diesen gerichtlich anfechten, um eine gerichtliche Klärung herbei zu führen.

Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit dem Soldaten im Urteil, bei welchem sich es nachweislich um einen Einzelfall handelt, besteht nicht. 

Auszug aus dem Antwortschreiben des BMVg:

"Bis auf den im Urteil genannten Fall sind nach umfassender Recherche weder bei P III 3 noch beim BAPersBw Fälle bekannt, in denen neben dem Grundbetrag der Ausgleichszahlung ein Erhöhungsbetrag für SAZ gewährt wurde. Es gibt auch keine unterschiedliche Verwaltungspraxis in der Gewährung der Ausgleichszahlung durch P III 3 und das nunmehr zuständige BAPersBw. Sofern in dem oben genannten Einzelfall eine Zahlung des Erhöhungsbetrages erfolgt ist, ist dies aufgrund eines behördlichen Versehens ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Hieraus können Sie keine eigenen Ansprüche herleiten. Insoweit gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht."



Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.844
Antw:Versorgung BS - die im Zeitpunkt Einsatzunfall im Status SaZ waren
« Antwort #104 am: 15. Oktober 2023, 09:03:15 »

Vielen Dank für Dich und Deinen Mann, @DieEhefrau2.

Ich habe nichts Anderes erwartet.
Es besteht eine verfestigte Meinung rechtskonform zu handeln. Punkt.

Es bleiben m.E. aber Zweifel ob der Gesetzgeber überhaupt diese Einzelfälle im Blick hatte, als der Gesetzgebungsprozess lief.

Und es ist fragwürdig den Betroffenen einerseits zu erklären, dass sie überhaupt keinen Anspruch auf irgendein Unfallruhegehalt haben -- weil sie nicht BS waren, als die Schädigung erfolgte, sondern SaZ.

Andererseits den selben Betroffenen aber zu sagen, weil sie nun BS sind, können sie nicht die vollständige Leistung als SaZ erhalten.

Und hier kann man auch wieder auf das Urteil abstellen
Denn der Richter hat ja den Anspruch auf das Unfallruhegehalt u.a. deshalb verneint, weil der Soldat die ungekürzte Ausgleichszahlung erhalten hat.

Aber es ist... wie es ist.

Den Betroffenen bleibt letztlich nur der Klageweg um eine rechtliche Prüfung zu erhalten, welche Seite Recht hat.

Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat, bzw. als Mitglied im DBwV über diesen versichert ist, sollte diese Möglichkeit auch nutzen.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de