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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen  (Gelesen 11985 mal)

schlammtreiber

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #90 am: 10. April 2024, 13:00:55 »

Zum Glück ist die Bedrohungslage ja seit Februar 2022 sonnenklar, und daher wurden bereits hunderte Kampfpanzer, Panzerhaubitzen etc bei der Industrie bestellt... oh Moment...
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KlausP

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #91 am: 10. April 2024, 13:17:16 »

Das nennt sich im Politikerjargon „Zeitenwende“ oder auch kurz „Wummms“ …  ::)
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Atlas616

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #92 am: 10. April 2024, 13:32:22 »

Das ist alles nur Strategie und Taktik... Täuschen des Feindes auf höchstem Niveau  :P

Es ist doch klar, dass der Masterplan beinhaltet, im Falle einer östlichen Aggression die Bundeswehr blitzschnell zu einer Guerilla Armee umzubauen !!

Inklusive VW Amaroks mit MILAN auf dem Truckbed, sowie Dünger- IEDs direkt von unseren aggressiven Bauern  :o

Und wenn Garnichts mehr hilft, können wir nur noch auf Armin hoffen.

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LwPersFw

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #93 am: 30. April 2024, 11:07:46 »

Für interessierte Soldaten/innen - aus allen TSK - hat das BAPersBw in den GAIP eine eigene KennNr zum Bewerbungsverfahren eingerichtet.

GAIP 35-13-00 Personalauswahl und Versetzung auf Dienstposten PzBrig 45 in Litauen (LTU)


Die GAIP kann durch Jeden im IntranetBw eingesehen werden.

In der KennNr werden in den Bezügen und Anlagen Informationen bereitgestellt.

Und es findet sich ein einheitliches Antragsformular.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines
2. Zuständigkeiten
3. Verwendungsdauer im Ausland
4. Rückversetzung auf Dienstposten im Inland
4.1. Planung der Anschlussverwendung
4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung
5. Bedarfsdeckung
6. Wiederverwendung
7. Verwendungen bis zum Eintritt der besonderen Altersgrenze
8. Bewerbungen
9. Informationen im Zusammenhang mit einer Auslandsverwendung
9.1. Erste Hinweise
9.2. Umzug/UKV
9.3. Schulwesen
9.4. Sozialdienst
9.5. Besoldung


Einige interessante Punkte:

"Die Verwendungsdauer im Ausland ist grundsätzlich befristet und beträgt in der Regel drei Jahre."

"Die Mindestverwendungsdauer in der PzBrig 45 beträgt zwei Jahre und wird bis zu einer Dauer von sechs Jahren flexibel gehandhabt.
Die Flexibilität kann und muss besonders dort zur Anwendung kommen, wo die durchgehende personelle Einsatzbereitschaft („Kriegstüchtigkeit“)
in den verschiedenen Ebenen (Trupp, Gruppe, Zug, Kompanie, Bataillon) sicherzustellen ist."

"Für die Planung der Anschlussverwendung im Inland (Rückversetzung), die der/dem betroffenen Sdt in einem Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (PEG)
schriftlich zugesichert wird, ist der jeweils zuständige PersFhr in enger Abstimmung mit der/dem Sdt unter Einbeziehung der jeweiligen truppendienstlichen Vorgesetzten zuständig."
Beachte dazu aber den Punkt "4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung" !!


Bewerben kann sich Jeder ! ... also nicht nur Soldaten/innen des Heeres. Wobei natürlich Heeressoldaten der Vorrang eingeräumt wird.




Und ... wie ich es ja schon einmal vermutet hatte:

"Die Besetzung der DP bei PzBrig 45 erfolgt durch das BAPersBw Abt III und IV vorrangig gem. dem „Freiwilligkeitsprinzip“.

Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist.
"

Auf Deutsch : Finden sich nicht genügend Freiwillige um die Brigade "kriegstüchtig" zeitgerecht aufzustellen - kann es auch Versetzungen gegen den Willen des/der Soldaten/in geben.


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SUBasa

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #94 am: 06. Mai 2024, 07:08:10 »

"Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist."

Sehe ich persönlich auch so klingt logisch.

Rechtlich aber kritisch.

Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik"   , "Auslandseinsätze".

Bei einseitig Änderung das Vertrages (nicht im V-Fall) kann die andere Partei vom Vertrag zurück treten.

Ich sehe die rechtliche Grundlage für eine "Versetzung in das Ausland" derzeit mit den gültigen Verträgen für juristisch anfechtbar.
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wolverine

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #95 am: 06. Mai 2024, 07:20:23 »

Dass Soldaten kein vertragliches Arbeitsverhältnis eingehen, wissen Sie aber schon?
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F_K

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #96 am: 06. Mai 2024, 07:46:04 »

@ wolverine / Hinweis:

Das war eine rhetorische Frage (von wolverine), die bekannte Antwort ist nein.
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SUBasa

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #97 am: 06. Mai 2024, 07:50:56 »

"Dass Soldaten kein vertragliches Arbeitsverhältnis eingehen, wissen Sie aber schon?"

Ja verpflichtet sich und unterschreibt eine Erklärung mit einen Inhalt.

Und einige Soldaten können auch lesen und den Sinn der Worte deuten.
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Ralf

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #98 am: 06. Mai 2024, 07:55:42 »

Zitat
Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik"   , "Auslandseinsätze".

Bei einseitig Änderung das Vertrages (nicht im V-Fall) kann die andere Partei vom Vertrag zurück treten.

Ich sehe die rechtliche Grundlage für eine "Versetzung in das Ausland" derzeit mit den gültigen Verträgen für juristisch anfechtbar.
Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt.
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LwPersFw

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #99 am: 06. Mai 2024, 08:02:49 »

"Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist."

Sehe ich persönlich auch so klingt logisch.

Rechtlich aber kritisch.

Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik"   , "Auslandseinsätze".

Bei einseitig Änderung das Vertrages (nicht im V-Fall) kann die andere Partei vom Vertrag zurück treten.

Ich sehe die rechtliche Grundlage für eine "Versetzung in das Ausland" derzeit mit den gültigen Verträgen für juristisch anfechtbar.

Das sehen Sie falsch... Eine Klage würde abgewiesen ... weil ...

"Soldatinnen und Soldaten sind grundsätzlich verpflichtet, auch im Ausland Dienst zu leisten.
Wo immer möglich, sollen Auslandsverwendungen aber nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.
Die Dienstpflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf die Territorien der NATO-Mitgliedsstaaten."


U.a. A-1340/9


"Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.
Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige
personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten."


stRspr BVerwG


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SUBasa

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #100 am: 06. Mai 2024, 08:05:02 »

"Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt."

Ralf das ist kein "Schwurbeln"

Das ist der Inhalt der gezeichneten Verpflichtungserklärung eines SAZ.

Es geht auch nicht um eine Kommandierung oder einen Einsatz.

Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit
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LwPersFw

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #101 am: 06. Mai 2024, 08:24:52 »

Zitat
"Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt."

Ralf das ist kein "Schwurbeln"

Das ist der Inhalt der gezeichneten Verpflichtungserklärung eines SAZ.

Es geht auch nicht um eine Kommandierung oder einen Einsatz.

Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit


Dieses Grundsätzliche unterschreibt jeder Bewerber SaZ + Ergänzungen:

"Verpflichtungserklärung

bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit

Ich (Vorname, Name) Personenkennziffer oder Geburtsdatum

bin damit einverstanden, dass ich* in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit berufen werde.

Ich verpflichte mich, XX Jahre Wehrdienst zu leisten."



"Mir ist bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit bzw. zum Soldaten auf Zeit die
Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde,
wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder
wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde (§ 55 Abs. 3 des Soldatengesetzes).
Im Übrigen ist mir bekannt, dass die Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit auf
Antrag nur verkürzt werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (§ 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes)."





Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?




Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit


Dazu habe ich die entsprechende Vorschrift zitiert + die Vorgaben des BVerwG

« Letzte Änderung: 06. Mai 2024, 08:27:06 von LwPersFw »
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SUBasa

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #102 am: 06. Mai 2024, 08:52:40 »

"Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?"

Das ist das Blatt vom Soldaten unterschrieben mit den Kreuzen vorne ( Ja/nein)  was es im Zuge der Verpflichtung mit gezeichnet wird.

Bringe ich morgen mit habe ich daheim in meinen Unterlagen.

Kein Schwurbel sondern Tatsache.
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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #103 am: 06. Mai 2024, 09:19:22 »

Tatsache ist, dass ein DE Soldat Deutscher sein muss und seine bundesweite Versetztbarkeit erklären muss, sonst kann er nicht ins Dienstverhältnis berufen werden bzw. sich verpflichten.

Dies wird auch schriftlich erklärt.

Der "Umkehrschluss" im Sinne von "ich habe mich zur bundesweiten Versetzung bereit erklärt, aber deshalb nicht weltweit" ist aber unzulässig, die gültige Rechtslage, höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt.
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SUBasa

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Antw:Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen
« Antwort #104 am: 06. Mai 2024, 09:40:00 »

" höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt."

Man hätte mir dann auch gleich bei meiner Eingangsfrage antworten können  "wurde mit dem Urteil ... schon geklärt"
und nicht erst viele nicht zielführende Antworten geben können .

in welchem Urteil wurde die Bundesweite Versetzung  in Gleichstellung mit einer Weltweiten gebracht?

Dieses konnte ich bisher noch nicht finden.
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