Für interessierte Soldaten/innen - aus allen TSK - hat das BAPersBw in den GAIP eine eigene KennNr zum Bewerbungsverfahren eingerichtet.
GAIP 35-13-00 Personalauswahl und Versetzung auf Dienstposten PzBrig 45 in Litauen (LTU)
Die GAIP kann durch Jeden im IntranetBw eingesehen werden.
In der KennNr werden in den Bezügen und Anlagen Informationen bereitgestellt.
Und es findet sich ein einheitliches Antragsformular.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Zuständigkeiten
3. Verwendungsdauer im Ausland
4. Rückversetzung auf Dienstposten im Inland
4.1. Planung der Anschlussverwendung
4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung
5. Bedarfsdeckung
6. Wiederverwendung
7. Verwendungen bis zum Eintritt der besonderen Altersgrenze
8. Bewerbungen
9. Informationen im Zusammenhang mit einer Auslandsverwendung
9.1. Erste Hinweise
9.2. Umzug/UKV
9.3. Schulwesen
9.4. Sozialdienst
9.5. Besoldung
Einige interessante Punkte:
"Die Verwendungsdauer im Ausland ist grundsätzlich befristet und beträgt in der Regel drei Jahre."
"Die Mindestverwendungsdauer in der PzBrig 45 beträgt zwei Jahre und wird bis zu einer Dauer von sechs Jahren flexibel gehandhabt.
Die Flexibilität kann und muss besonders dort zur Anwendung kommen, wo die durchgehende personelle Einsatzbereitschaft („Kriegstüchtigkeit“)
in den verschiedenen Ebenen (Trupp, Gruppe, Zug, Kompanie, Bataillon) sicherzustellen ist."
"Für die Planung der Anschlussverwendung im Inland (Rückversetzung), die der/dem betroffenen Sdt in einem Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (PEG)
schriftlich zugesichert wird, ist der jeweils zuständige PersFhr in enger Abstimmung mit der/dem Sdt unter Einbeziehung der jeweiligen truppendienstlichen Vorgesetzten zuständig."
Beachte dazu aber den Punkt "4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung" !!
Bewerben kann sich Jeder ! ... also nicht nur Soldaten/innen des Heeres. Wobei natürlich Heeressoldaten der Vorrang eingeräumt wird.
Und ... wie ich es ja schon einmal vermutet hatte:
"Die Besetzung der DP bei PzBrig 45 erfolgt durch das BAPersBw Abt III und IV vorrangig gem. dem „Freiwilligkeitsprinzip“.
Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist."
Auf Deutsch : Finden sich nicht genügend Freiwillige um die Brigade "kriegstüchtig" zeitgerecht aufzustellen - kann es auch Versetzungen gegen den Willen des/der Soldaten/in geben.