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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?  (Gelesen 2737 mal)

miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #15 am: 17. Juli 2023, 11:22:46 »

@BulleMölders

Bei uns ist es auch so, auf eine Stelle, die alle Jubeljahre mal ausgeschrieben wird, hat man an die 30 Bewerber. So hat man kaum eine Chance, selbst A10 war schon großes Glück - da war ich dabei, da mal mehrere Stellen vom Haushalt freigegeben wurden und nicht nur eine. Sonst ist es ziemlich ausweglos. Im mittleren Dienst bei uns sitzen die Personen teilwesie schon 20 Jahre auf der gleichen Stelle.
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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #16 am: 17. Juli 2023, 11:37:54 »

@christoph1972

Lieben Dank für Deine Ausführungen. Das hilft einem doch sehr, da die Orgi der BW einem Externen sehr fremd ist.
Sofern man Interesse an mir hat, wird das Vorstellungsgepräch in Köln stattfinden nehme ich an und danach erhält man ggf. Vorschläge zur Einstellung?
Was bedeutet denn, dass man 2 Verwendungen in A10 gehabt haben muss? Wird mir denn meine "Stehzeit", die ich beim Land hatte in A10 (bei uns Erfahrungspunkte/stufen genannt bei der Besoldung) angerechnet und ich darf dann schneller mit A11 rechnen (ohne die 2 Verwendungen) oder könnte mir auch A11 angeboten werden als Einstieg, um mich "abzuwerben"?
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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #17 am: 17. Juli 2023, 11:42:14 »

@Kemir

Danke für Deinen Bericht. Wie läuft denn das ganz praktisch ab. Hat man da die "Angebote" im Karriereportal und kann dann ablehnen oder erhält man alles postalisch und lehnt schriftlich ab? Und wenn man absagt, ist aber klar, dass die Bewerbung aufrecht erhalten bleibt? Was wäre denn in der Julius-Leber-Kaserne zu tun gewesen und gab es dort HO? Auch interessant, dass man da noch mal seperate Gespräche erhält. Und da wurde Dir quasi solche konkreten Infos wie kein HO etc. bereits gegeben? In Straußberg wäre glaube Personal gewesen, soweit ich das gelesen habe. Da ist HO auch schwierig, da man Personalakten nicht mit nach Hause nehmen darf. Homeoffice muss aber grundsätzlich - soweit ich weiß - immer individuell beantragt und genehemigt werden.
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Kemir

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #18 am: 17. Juli 2023, 17:23:59 »

Also der Sachbearbeiter nennt dir die Stellen am Telefon. Die vergeben sie nach Priorität. Du kannst also keine auswählen sondern der Bearbeiter schlägt immer die Stelle mit der höchste Prio vor. Dann wird dir eine Kontaktperson genannt und du machst ein Vorstellungsgespräch mit demjenigen aus. Nach dem Gespräch meldest du dem Sachbearbeiter vom Servicecenter ja oder nein. Aber auch derjenige mit dem du das Gespräch hattest entscheidet für sich ob er dich will. Falls du die Stelle absagt wird eine neue rausgesucht und es beginnt von vorne. In der JuLeka war das beim Kommando territoriale Führungsaufgaben. Aber keine Ahnung was man da gemacht hätte, hab gleich als ich JuLeKa gehört hab abgesagt. Ne Strausberg wäre Heilkostenabrechnung gewesen. Naja auch in einer Personalabteilung kann man Homeoffice machen. Die Frage ist eher wie digitalisiert ist die Behörde. Ja man muss HO beantragen. In der Abteilung/Referat war es aber generell nicht möglich. Zu den Gesprächen, die Infos die du haben willst musst du schon erfragen. Die werden nicht damit werben was nicht möglich ist.
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christoph1972

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #19 am: 17. Juli 2023, 19:36:27 »

@christoph1972

Lieben Dank für Deine Ausführungen. Das hilft einem doch sehr, da die Orgi der BW einem Externen sehr fremd ist.
Sofern man Interesse an mir hat, wird das Vorstellungsgepräch in Köln stattfinden nehme ich an und danach erhält man ggf. Vorschläge zur Einstellung?
Was bedeutet denn, dass man 2 Verwendungen in A10 gehabt haben muss? Wird mir denn meine "Stehzeit", die ich beim Land hatte in A10 (bei uns Erfahrungspunkte/stufen genannt bei der Besoldung) angerechnet und ich darf dann schneller mit A11 rechnen (ohne die 2 Verwendungen) oder könnte mir auch A11 angeboten werden als Einstieg, um mich "abzuwerben"?

Du bewirbst Dich online, Deine Unterlagen werden gesichtet. Bei "Gefallen" wirst Du zum Testverfahren beim ACFüKrBw in Köln in der jetzigen Gereonskaserne (früher Mudra-Kaserne) eingeladen. Das Einstellungsverfahren besteht aus dem CAT - Computer Assistiertes Testverfahren - + einem persönlichen Gespräch mit einer Auswahlkommision unter Vorsitz einer Volljuristin/eines Volljuristen und einem Prüfpsychologen/einer Prüfpsychologin und Beisitzern.

In dem Gespräch wirst Du auch nach Verwendungsbereichen und örtlichen Präferenzen befragt. Evtl. musst Du auch nochmal zum Amtsarzt bzw. einem beamteten Arzt der Bundeswehr. Wenn ja, dann wirst Du gefragt, welches KC bzw. ob das ACFüKrBw für Dich in Frage kommt.

Nach dem persönlichen Gespräch erhältst Du ein vorläufiges Ergebnis, wenn positiv, oder eben eine endgültige Absage. Wenn Du ausgewählt wurdest, bekommst Du schneller oder langsamer Post aus St. Augustin.

Da reichst Du dann alle möglichen unterlagen ein. Bei Dir als "Bestandsbeamter" mag das etwas einfacher sein, weil Du schon entsprechend eine vollständige Personalakte hast, die dann zur Einsichtnahme angefordert wird.

Erfahrungszeiten werden anerkannt und damit natürlich auch die Studenlaufzeiten entsprechend berücksichtigt.

Wenn Du mit A 10 übernommen wirst, gilt Deine bisherige A 10 als erste Station von zwei notwendigen Stationen. Mit Eintritt/Versetzung in die Bw beginnt dann die Laufzeit für die Zweitverwendung.

Du bekommst für alle Entscheidungen der Personalführung auch einen gesonderten Bescheid.

Besoldung/Beihilfe läuft über das Bundesverwaltungsamt und nicht über die Bundeswehr selbst, dass wurde vor ein paar Jahren ausgegliedert. Die Beihilfeapp ist nicht schlecht, den Erstantrag muss man aber tatsächlich noch in Papierform einreichen. Danach geht quasi fast alles digital bei der Beihilfebeantragung.

Man wird "höhengleich" übernommen. Also eine Verwendung in der bisher erreichten Besoldungsgruppe ist "Pflicht". So zumindest vor 2 Jahren, mag im Einzelfall anders sein, kann ich mir jedoch eher nicht vorstellen, weil die Personalführung da eher weniger flexibel agiert.

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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
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† 09. 11. 1991 - Senlis

miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #20 am: 18. Juli 2023, 10:14:36 »

@ Kemir

Danke Dir. Aber klingt ja erst mal gut, dass einem noch mehrere Angebote gemacht werden, auch wenn man ausschlägt.
Bist Du bereits verbeamtet und musstest Du "nur" das Gespräch durchlaufen oder musstest Du auch die Tests absolvieren? Mir sagte man, dass der Test wohl bei Beamten aktuell nicht zusätzlich stattfindet. Wie lief denn das Gespräch ab, also wurden da auch Wissensfragen gestellt oder reine Vorstellung?
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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #21 am: 18. Juli 2023, 10:23:12 »

 @christoph1972

Du hilfst mir echt, danke! :D
Also z.B. A10 Stufe 5 (Land) wäre dann auch A10 Stufe 5 (Bund) besoldungstechnisch?
Und die Laufzeit der Zweitverwendung beträgt dann z.B. 3 Jahre oder ist das ganz individuel, DP - und leistungsabhängig?
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christoph1972

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #22 am: 18. Juli 2023, 10:46:17 »

@christoph1972

Du hilfst mir echt, danke! :D
Also z.B. A10 Stufe 5 (Land) wäre dann auch A10 Stufe 5 (Bund) besoldungstechnisch?
Und die Laufzeit der Zweitverwendung beträgt dann z.B. 3 Jahre oder ist das ganz individuel, DP - und leistungsabhängig?

Da bin ich gerade überfragt, wie die einzelnen Stufenlaufzeiten des Landes Berlin im Vergleich zu dem des Bundes aussehen. Da musst Du mal in §§ 27, 28 BBesG schauen. Dort sind die Anerkennung von Dienstzeiten und die Stufenlaufzeiten geregelt. Es gibt aber auch da einen Bescheid drüber.

Die Laufzeit der Zweitverwendung ist "regelmäßig" 3 Jahre und das BAPersBw befördert in der Regel sehr pünktlich. Es gibt ein Personalentwicklungskonzept, dass da Anwendung findet. In aller Regel hast Du auch eine Mindeststandzeit von mind. 2 Jahren auf einem Dienstposten. Üblich sind zwar eher 3 Jahre, aber davon kann und wird im Einzelfall abgewichen. Das ist aber kein einklagbarer Anspruch, sondern eine Ermessensentscheidung.
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Kemir

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #23 am: 18. Juli 2023, 11:02:02 »

Getestet wirst du ja in Köln. Die Vorstellungsgespräche bei den Dienststellen sind reine Kennenlerngespräche. Da wird nicht mehr getestet. Je nach Dienststelle sitzen da unterschiedlich viele Personen mit dir am Tisch. Erst erzählen sie dir von der Dienststelle und den Aufgabenbereich. Evtl fragen sie doch auch nach Erfahrungen oder so.
Ich bin verbeamtet.
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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #24 am: 18. Juli 2023, 11:21:54 »

@christoph1972

Ich hatte mal geschaut und fand das recht ähnlich (Stufe 1 zwei Jahren, bis Stufe 4 drei Jahre und ab Stufe 5 vier Jahre). Aber das würden die mir ja wahrscheinlich auch sagen können, wie ich eingruppiert bzw. eingestuft werden würde, bevor ich endgültig zusage.



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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #25 am: 18. Juli 2023, 11:24:04 »

Ah ok, dann war bei Dir in Köln komplettes Assessmentcenter (also Computer Test plus Auswahlgespräch)? War der Test, wie man es kennt, Mathe, logisches Denken, Psychofragen usw?
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christoph1972

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #26 am: 18. Juli 2023, 15:07:56 »

Ah ok, dann war bei Dir in Köln komplettes Assessmentcenter (also Computer Test plus Auswahlgespräch)? War der Test, wie man es kennt, Mathe, logisches Denken, Psychofragen usw?

Psychofragen weniger  ;D mehr Fragen zur persönlichen Einstellung zur FDGO. Ansonsten der "normale" Test mit Rechtsschreibung, Rechnen und Mathematik, logisches Denken. Eigentlich kein Hexenwerk.
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miniB

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #27 am: 18. Juli 2023, 15:26:19 »


Psychofragen weniger  ;D mehr Fragen zur persönlichen Einstellung zur FDGO. Ansonsten der "normale" Test mit Rechtsschreibung, Rechnen und Mathematik, logisches Denken. Eigentlich kein Hexenwerk.

Ja, ok, das kriegt man hin. Man hat ja die jetzige Laufbahn auch geschafft zu beginnen ;-)
Ich kann mich noch an den Test für meine jetzige Laufbahn erinnern (lange ists her), da wurden dann so in etwa Fragen gestellt wie würde man lieber im Garten arbeiten oder Menschen helfen, mag man pastell Töne oder dunkle Farben... wo man sich dachte aha, daraus wird dann ein psychologisches Profil erstellt (?) , das meinte ich mit "Psych-Fragen"  ;D
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christoph1972

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Antw:Wechsel zum zivilen nichttechnischen gehobenen Dienst ?
« Antwort #28 am: 18. Juli 2023, 15:39:42 »


Psychofragen weniger  ;D mehr Fragen zur persönlichen Einstellung zur FDGO. Ansonsten der "normale" Test mit Rechtsschreibung, Rechnen und Mathematik, logisches Denken. Eigentlich kein Hexenwerk.

Ja, ok, das kriegt man hin. Man hat ja die jetzige Laufbahn auch geschafft zu beginnen ;-)
Ich kann mich noch an den Test für meine jetzige Laufbahn erinnern (lange ists her), da wurden dann so in etwa Fragen gestellt wie würde man lieber im Garten arbeiten oder Menschen helfen, mag man pastell Töne oder dunkle Farben... wo man sich dachte aha, daraus wird dann ein psychologisches Profil erstellt (?) , das meinte ich mit "Psych-Fragen"  ;D

Nein, so ein "Kram" wird nicht gefragt. Im Auswahlgespräch eher, warum zur Bundeswehr. Wo sind welche Missionen gerade aktuell, solche Dinge. Welche Organisationsbereiche gibt es, was sind Unterschied zwischen Beamten, AN und Soldaten. Einfache Fragen zum Thema Verwaltungsrecht ... Anhörung, VA, so etwas ... also nichts ungewöhnliches

Unterschiede Art. 87a, 87b GG.

Das Gespräch ist, so zumindest mein Eindruck mit anderen "Seiteneinsteigern" sehr abhängig von der einzelnen Kommission, wo da der Schwerpunkt gesetzt wird. Seine eigene Vita sollte man auch zum Besten geben können.
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« Antwort #29 am: 19. Juli 2023, 09:18:45 »

@christoph1972

Ich hoffe, dass schon geschaut wird, aus welchem Bereich ich komme. Bestimmte Gebiete waren bei mir im Studium nicht vertreten.
Sonst noch Tipps/ beliebte Fragen, die Dir einfallen?  :D
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