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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Pflegeleistungen mit/ohne WDB  (Gelesen 3141 mal)

LwPersFw

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #15 am: 15. September 2023, 11:21:09 »

Danke für Ihre umfangreichen Erläuterungen, @LotseBert !!

Dann lag ich ja richtig mit meiner Vermutung was Ihre Intention ist.


Es ist für die von solchen "Lücken" Betroffenen immer schwer dies zu verstehen. Aber ich befürchte für Einzelne wird man keine befriedigende Lösung schaffen.

Ich denke man kann nur hoffen, dass dann mit dem Wechsel auf die Versorgung zum 01.01.2025 durch UV B&B das Leistungsniveau auch für diese Betroffenen wieder angehoben wird.


Und das die Versorgung aller durch die UV B&B dem entspricht - was der Gesetzgeber versprochen hat:


"Durch die Schaffung eines eigenständigen Regelwerks soll die besondere Bedeutung dieses Entschädigungssystems im Versorgungsrechtsgefüge der Soldatinnen und Soldaten hervorgehoben werden.

Wegen des erhöhten Risikos der gefahrengeneigten Tätigkeiten im Wehrdienst (Umgang mit Waffen, Munition und technischem Gerät, Übungsszenarien, Verwendung im Auslandseinsatz)
sind für den Fall einer Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Wehrdienst, die sich schlimmstenfalls im Tod der Soldatin oder des Soldaten verwirklichen kann, umfassende
Leistungen wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schädigungsfolgen vorgesehen. Hierbei ist ein bedarfsgerechter und passgenauer Leistungskatalog zu gewährleisten.

Kernpunkte sind:

– Neustrukturierung der Geldleistungen, dabei deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten und ihre
   Hinterbliebenen sowie Neugestaltung der einkommensabhängigen Anteile der Hinterbliebenenversorgung,
– Ausrichtung der medizinischen Versorgung an den Grundsätzen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall,
– Stärkung des Teilhabegedankens, indem Teilhabeleistungen zum Ausgleich von Schädigungsfolgen einkommensunabhängig erbracht und zusätzlich für aktive Soldatinnen und Soldaten geöffnet werden,
– Übertragung der Leistungserbringung, insbesondere der medizinischen Versorgung und der beruflichen Rehabilitation, auf die Unfallversicherung Bund und Bahn.


Das Bundesministerium der Verteidigung ist gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn bei der Erbringung der in Absatz 1 genannten Leistungen fachlich weisungsbefugt.
Insoweit finden die Vorschriften über die Selbstverwaltung der Träger der Sozialversicherung keine Anwendung.


Die medizinische Versorgung erfolgt im Hinblick auf die Nähe zum Arbeitsunfall nach den Grundsätzen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Vor diesem Hintergrund wird die medizinische Versorgung im Wege des Auftrags durch die Unfallversicherung Bund und Bahn erbracht.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes erfolgt auch die Erbringung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Unfallversicherung Bund und Bahn.


Die Erbringung von Leistungen der medizinischen Versorgung für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden,
erfolgt im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Bundeswehr.

Die Erfahrung und Spezialisierung der Unfallversicherung Bund und Bahn im Bereich der medizinischen Versorgung bei Arbeitsunfällen soll im
Bereich des Soldatenentschädigungsgesetzes im Interesse einer zielgerichteten und optimalen fachlichen Steuerung genutzt werden.
Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt somit künftig nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses insbesondere die Bereitstellung
des medizinischen Heilverfahrens, die Überwachung und Steuerung des Heilverfahrens, die Beratung und Betreuung der geschädigten Person, die
Abwicklung der Kosten und gegebenenfalls die begleitende Rückkehr an den Arbeitsplatz."


Quelle: Drucksache 19/27523


Die Praxis wird zeigen wie dies umgesetzt wird.



« Letzte Änderung: 15. September 2023, 11:25:01 von LwPersFw »
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Griffin

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #16 am: 16. September 2023, 00:09:17 »


… für mich nach wie vor unklar, ob die „UVB“ tatsächlich auch mit Begutachtung beauftragt ist/ wird. Denn m.E.n. bleibt weiterhin die Bw/ BAPersBw/ BMVg Herr des Verfahrens.

Auch ein Bestandteil meines bis dato unbeantworteten Fragenkatalogs an das „BMVg“.

Gruß!
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LwPersFw

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #17 am: 16. September 2023, 09:10:50 »


… für mich nach wie vor unklar, ob die „UVB“ tatsächlich auch mit Begutachtung beauftragt ist/ wird. Denn m.E.n. bleibt weiterhin die Bw/ BAPersBw/ BMVg Herr des Verfahrens.

Auch ein Bestandteil meines bis dato unbeantworteten Fragenkatalogs an das „BMVg“.

Gruß!


Es bleibt bei einer klaren Trennung der Zuständigkeiten:

"§ 70 SEG Zuständigkeit

(1) Die Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz erfolgt durch die Bundeswehrverwaltung.
Diese ist Träger der Soldatenentschädigung.

(2) Die Erbringung der folgenden Leistungen wird auf die Unfallversicherung Bund und Bahn übertragen:

1. Leistungen der medizinischen Versorgung nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 und 2,
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Kapitel 4,
3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 sowie
4. Leistungen der Wohnungshilfe nach § 33 Absatz 2 Nummer 2.

(3) Die Unfallversicherung Bund und Bahn kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung die Berechnung und Gewährung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung auf einen anderen Sozialleistungsträger übertragen. "



Und auf Grund des Absatz 1 ist das BMVg gegenüber der UV B&B fachlich weisungsbefugt.

D.h. das BMVg gibt der UV vor, wie diese Ihre Leistungen zu erbringen hat und könnte bei negativen Ereignissen unmittelbar eingreifen.




"Zu § 70 (Zuständigkeit)

Zu Absatz 1

Leistungsträger nach diesem Gesetz ist die Bundeswehrverwaltung. Den Behörden der Bundeswehrverwaltung obliegt die Entscheidung über das Vorliegen von Folgen einer Wehrdienstbeschädigung, die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen und die Erteilung der entsprechenden Bescheide.


Zu Absatz 2

Die Erbringung von Leistungen der medizinischen Versorgung für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden, erfolgt im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Bundeswehr. Die Erfahrung und Spezialisierung der Unfallversicherung Bund und Bahn im Bereich der medizinischen Versorgung bei Arbeitsunfällen soll im Bereich des Soldatenentschädigungsgesetzes im Interesse einer zielgerichteten und optimalen fachlichen Steuerung genutzt werden. Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt somit künftig nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses insbesondere die Bereitstellung des medizinischen Heilverfahrens, die Überwachung und Steuerung des Heilverfahrens, die Beratung und Betreuung der geschädigten Person, die Abwicklung der Kosten und gegebenenfalls die begleitende Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Zu Absatz 3

Die Unfallversicherung Bund und Bahn kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung die Berechnung und Gewährung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung nach § 22 auf andere Sozialleistungsträger, beispielsweise auf die gesetzlichen Krankenkassen, ganz oder teilweise übertragen. "


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LotseBert

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #18 am: 16. September 2023, 10:07:38 »

"Die Bundesregierung wird das Soldatenentschädigungsgesetz zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluieren, um festzustellen, welche Auswirkungen die Aufgabenübertragung durch Artikel 30 auf die Unfallversicherung Bund und Bahn im Vergleich mit der Durchführung des bisherigen Rechts nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Teil 3, in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz hat."

Drucksache 19/27523

Ich denke nicht, dass es hier im Interesse der UVB ist, für großen Unmut und viele Beschwerden und Eingaben bei den Betroffenen zu sorgen.


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Griffin

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #19 am: 17. September 2023, 00:40:29 »


… selbstredend wird die „UVB“ kein gesteigertes Interesse an Konflikten, Beschwerden und Kritik mit/ durch die Betroffenen haben.

Aber sie unterliegt – und in heutigen Zeiten mehr denn je – naturgemäß wirtschaftlichen Zwängen!

Auch die zitierte und sogenannte „Bundeswehrverwaltung“ dürfte sich diebisch freuen, wenn sie von 2025 an mit erhobenem Finger bei allen Problemen auf die „UVB“ zeigen kann. Wenn es wider dem Erwarten gut läuft, verbleiben die Lorbeeren garantiert schön daheim.

Schönen Sonntag!
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FEC

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #20 am: 17. Oktober 2023, 23:19:14 »

Moin,

zur Info im Anhang. War nicht eher in der Lage dazu was zu schreiben und mir fällt auch jetzt nichts ein.

Entschuldigt die Qualität. Wenn ich gegen Datenschutzbestimmungen verstoße dann bitte einfach löschen ne Umwandlung in Text bekomme ich nicht hin.

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LwPersFw

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #21 am: 18. Oktober 2023, 13:01:06 »

Moin,

zur Info im Anhang. War nicht eher in der Lage dazu was zu schreiben und mir fällt auch jetzt nichts ein.

Entschuldigt die Qualität. Wenn ich gegen Datenschutzbestimmungen verstoße dann bitte einfach löschen ne Umwandlung in Text bekomme ich nicht hin.

Vielen Dank!
Passt so ... und ist kein Datenschutzverstoß, da geschwärzt.  ;)

Es bleibt nun abzuwarten was das BMVg antwortet...
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FEC

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #22 am: 18. Oktober 2023, 15:14:23 »

Moin,

zum Thema persönliches Budget mal ein bisschen Schriftverkehr zwischen mir und BaPersBw:

3.   Wie, wo und wer kann mich Beraten zum Bereich persönliches Budget nach SGB IX? Es gibt schlichtweg keine anderweitig nutzbaren Angebote zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in meinem Alter. Um mir aber eine normale Teilhabe zu ermöglichen...

Grundsätzlich ist hier zunächst zu prüfen,welche Leistungen im Einzelnen benötigt werden und inwieweit andere Leistungträger wie beispielsweise die Pflegekasse diese Leistungen abbilden/übernehmen....


Zu 3.: Solange ich noch im Dienst bin, ist die Pflegekasse hier gar nicht zuständig. Der Rehabilitationsträger (BAPersBw/ Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge) ist hier für mich zuständig und auf Antrag von mir Ist gemäß §29 SGB IX eine Zielvereinbarung zu treffen. Hier brauche ich aber einen Ansprechpartner. Beispiele, wo ich genau Hilfe zur Teilhabe brauche, habe ich ja genannt.

Zu 3.: Nach Rücksprache mit dem Referat Kriegsopferfürsorge sowie einem Vertreter der militärischen Schwerbehindertenvertretung, kann das persönliche Budget zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantragt werden, da die Bundeswehr als Sozialleistungsträger die Teilhabe von aktiven Soldaten in eigener Zuständigkeit regelt. Das persönliche Budget können Sie somit erst bei der Kriegsopferfürsorge beantragen, wenn Sie ausgeschieden sind bzw. Ihr Dienstzeitende feststeht.
Ich möchte Sie bitten den bereits übersandten Antrag gerne nochmal zu stellen sobald Ihr Dienstzeitende festgelegt wurde.


ZeKos sucht aktuell nach einem Ansprechpartner zwecks Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Teilhabe. Nebenbei habe ich bereist beim BMAS nachgefragt. Hier wurde mir zumindest schonmal angedeutet das dies nicht so ganz dem entspricht was hier beabsichtigt war. Aber mal schauen und abwarten.

Aus BMAS Broschüre:

Ein einziger Reha-Antrag ist ausreichend, um ein umfangreiches
Prüf- und Entscheidungsverfahren zum Persönlichen Budget
in Gang zu setzen, auch wenn Sozialamt, Rentenversicherung,
Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und Pflegekassen
und die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
zuständig bleiben.

Nur ein Träger als „leistender Träger“ ist bei trägerübergreifenden
Teilhabeleistungen zuständig. Dieser Träger ist verantwortlich
für die Einleitung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens
- wie beispielsweise der Durchführung einer Teilhabeplankonferenz und einer eventuell erforderlichen Begutachtung
oder der Dokumentation aller Leistungen in einem Teilhabeplan.
Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass über den Antrag auf
Teilhabeleistungen rechtzeitig und umfassend entschieden wird,
auch wenn Einzelfragen der Zuständigkeit noch offen sind. Hier durch kann das Prinzip der „Leistungen wie aus einer Hand“ bei
trägerübergreifenden Fallkonstellationen verwirklicht werden.

usw.
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LwPersFw

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2023, 07:49:41 »


Zu 3.: ... da die Bundeswehr als Sozialleistungsträger die Teilhabe von aktiven Soldaten in eigener Zuständigkeit regelt.

ZeKos sucht aktuell nach einem Ansprechpartner zwecks Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Teilhabe.



Welche konkreten Leistungen zur sozialen Teilhabe wünschen Sie sich denn während der noch verbleibenden Dienstzeit als Berufssoldat ?

Und endet Ihre Dienstzeit 2024 regulär, also mit Erreichen einer besonderen, oder allgemeinen Altersgrenze --- oder im Rahmen eines DU-Verfahrens ?

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FEC

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2023, 16:28:57 »

Das führe ich nur sehr ungern hier aus. Es sind berechtigte Leistungen, die mir im zivilen auch direkt genehmigt werden würden. Einen Teil habe ich den Herrschaften im BAPersBw auch bereits genannt. Zudem ist es ja eben Teil des Teilhabeplanungsverfahren genau dies festzustellen und in der Zielvereinbahrung zu fixieren. Man müsste nur auf mich zukommen und mit mir den gesetzlich vorgeschriebenen Weg gehen. Es ist ein ewiges Trauerspiel.  Wenn ich solche "Zu 3.: ... da die Bundeswehr als Sozialleistungsträger die Teilhabe von aktiven Soldaten in eigener Zuständigkeit regelt." Anworten bekomme frage ich mich immer was nicht stimmt. Mir ist es doch vollkommen egal von Wem und wie mir die Möglichkeit geboten wird Diskriminierungen abzubauen und mir ein Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird. Ich brauche einen Ansprechpartner und Informationen was ich machen soll. Wann meine Dienstzeit endet wüsste ich auch gerne! (restliche Informationen https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73578.0.html)
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LwPersFw

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #25 am: 20. Oktober 2023, 08:07:20 »

Das führe ich nur sehr ungern hier aus. Es sind berechtigte Leistungen, die mir im zivilen auch direkt genehmigt werden würden.

Kamerad, Sie sind aber nicht im Zivilen. Sie sind noch Berufssoldat.
Ggf. stehen dem gesetzliche Normen entgegen.


Wenn Sie nicht benennen was Sie konkret an Leistungen wünschen, wie soll hier dann jemand eine Idee haben wie dies ggf. doch schon in der aktiven Dienstzeit möglich sein könnte ?

Sie sollen ja keine personenbezogenen Daten schreiben...
Nur die gewünschte Leistung.

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F_K

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« Antwort #26 am: 20. Oktober 2023, 08:28:42 »

Anmerkung:

Ich kann da LwPersFw schon voll verstehen - wer Berufssoldat ist, ist ja in der Regel erstmal "dienstfähig" / leistet Dienst (oder ist krank), auch wenn ggf. ein DU Verfahren läuft oder absehbar ist, dass ein solches eingeleitet wird - und dies hat halt rechtliche und tatsächliche Folgen.

(Beispiel: Wer BS ist, kann nicht gleichzeitig "voll" studieren, oder eine andere (umfangreiche) Tätigkeit aufnehmen - geht halt statusrechtlich und oft auch tatsächlich nicht).
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ulli76

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« Antwort #27 am: 20. Oktober 2023, 10:36:18 »

Bei der Bundeswehr gibt es dieses Budget nicht. Du besprichst mit deinem behandelnden Arzt bzw. Truppenarzt welche Maßnahme notwendig ist und dann wird die Kostenübernahme über die Heilfürsorge beantragt.
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FEC

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« Antwort #28 am: 20. Oktober 2023, 11:35:40 »

danke für diese Kommentar F_K hilft mal wieder super weiter.

Hätten Sie mal den Link von mir bemüht hätte man sehen können, dass ich bereits seit Mai 2022 krankgeschrieben bin, ich Pflegebedürftig bin und förmlich darum bettle endlich entlassen zu werden. Oder denken Sie es ist für meine Gesundheit förderlich gänzlich nichts tuen zu können und zu dürfen. Dieses wäre nämlich von entsprechender Unterstützung abhängig.


Das funktioniert so leider nicht. Ich kann z.B. das Haus kaum alleine Verlassen oder an dem meisten Tagen auch nicht einen Kilometer Auto fahren ohne Begleitung. An die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel ist gar nicht zu denken. So Dinge die für meisten selbstverständlich sind, wie ein Kinobesuch, oder der Besuch von einem Park mit dem eigenen Sohn sind für mich alleine unmöglich. Einkaufen gehe ich wenn nur an sehr guten Tagen in Begleitung ab 20:35.

Der Truppenarzt könnte jetzt evtl. versuchen via Ambulanter Psychiatrischer Pflege ( das einzige, dass er Verordnen kann in solchen Fällen) versuchen das ganze zu  kompensieren. Aber das wird nichts nützen, da ich erstens auf dem Land lebe und es hier nicht viele gibt und diese zweitens keine Ahnung haben wie man mit einem Menschen wie mir umgehen soll. Das ist alles auf ältere Klientel ausgelegt und nicht auf einsatzgeschädigte Soldaten im mittleren Alter.  Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und das Persönliche Budget eingeführt um Menschen wie mir zu ermöglichen Mittel aus verschiedenen Bereichen, KOV Pflegekasse etc. flexible und selbst bestimmt einzusetzen.

Mir geht es nicht ums Geld aber mir geht es darum, wenn ich zum Beispiel irgendwo hinfahren muss oder auch tatsächlich mal möchte, die Möglichkeit zu haben dies halbwegs flexible zu tuen in dem ich mir eine Person suchen kann die mich hierbei unterstützt. Oder mir evtl. auch mal Erziehungshilfe zu holen um meinem Sohn nicht weiter durch die Auswirkungen meiner Krankheit zu schaden. Ich war selber Inklusionsbeauftragter in einem Großverband und bin vor meiner Zeit in der Bundeswehr als Therapeut zum Teil im psychiatrischen und forensischen Bereich unterwegs gewesen. Ich weiß also wie ich mir selber bestmöglich helfen kann. Um dies umzusetzen brauche zwar auch Unterstützung, aber hier gibt es ja noch meine Pflegeperson.

Was ich nicht nachvollziehen kann, wieso sollte dies einem aktiven Soldaten nicht zustehen? Das funktioniert alles nicht so wie man sich das vorstellt. So blauäugig war ich auch mal. Meinen Sie etwa es interessiert sich noch irgendjemand für einen wenn bekannt ist, dass man eh entlassen wird. Ich versuche seit 1 Jahr eine Reha zu bekommen und werde immer wieder nur vertröstet oder man versucht durch schweigen, dass ganze zu begraben. Grund ist schlichtweg, das es den Herrschaften zu viel Arbeit macht, etwas zu beantragen bei dem man sich evtl. auch noch Gedanken machen muss wer die Kosten übernimmt wenn ich dann währenddessen entlassen werde. Außerdem sind wir den eh bald los, da kann man das auch aussitzen.

Natürlich kann ich jetzt wieder Schreiben und Wehrbeauftragte, Beauftragte im BMVg Staatssekretäre etc. aufscheuchen, aber was soll das nützen und mich kostet das soviel Kraft, das ich wieder wochenlang nur vor mich hinvegetiere.


Soll so reichen evtl. versteht man ja jetzt etwas besser was mein Anliegen ist, ansonsten gerne Nachfragen.
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FEC

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #29 am: 20. Oktober 2023, 11:44:59 »

Fast vergessen ZEKOS ist dran und sehr bemüht. Ich glaube also hier einen guten Ansprechpartner gefunden zu haben. Hoffe mal es gibt doch Möglichkeiten als aktiver Soldat am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der Herr von ZEKOS machte mir den Eindruck das er es, wenn möglich hinbekommt.
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