Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.
Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.
Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.
Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.
Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.
Hallo, ich habe heute meine Abrechnung für 10/23 erhalten. Es ist der erste Monat, bei dem mir ÜG zustehen (bis 30.09. noch aktiv)
Hier ist die Prämie von 220€ (100%, da geförderte Bildungsmaßnahme) nicht aufgeführt. Andere haben sie bereits erhalten. Ist das normal am Anfang, oder soll ich doch nachfragen - da andere sie bereits erhalten haben.