In ein GSM-Netz kann sich ein Handy nur einbuchen, wenn es nah genug an einem Masten ist.
Die Schiffshülle (Metall) wird das Signal nochmal stark abschwächen.
Schon aus Eigeninteresse (Akkulaufzeit) wird also der Großteil der Soldaten das Handy im Flugmodus (Ausnahme ggf WLAN) haben.
Das Einbringen in Sperrzonen kann man verbieten. Ob der Soldat das Handy aber in einem Schließfach davor einschließt oder auf Stube lässt, ist dabei egal.
Wenn ich Sorge habe, dass ein Soldat aus Bereich xy Fotos macht, verbiete ich ihm das Einbringen von Handys in diesen Bereich.
Oder ich verbiete dem Soldaten gleich ganz, den Bereich zu betreten.
Wie soll das Einsammeln des Handy denn funktionieren, wenn ich nicht weiß, ob der Soldat zwei (oder gar mehr) Handys hat?
Ein Befehl muss das Ziel mit dem geringstmöglichen Grundrechtseingriff erreichen.
Der Eingriff durch das Einsammeln der Handy ist deutlich höher.
Und der Gewinn? Dürfte gegen Null gehen.
In Sperrzonen muss ich ja auch mein Handy vorher abgeben / in einem Spind einschließen.
Wenn man jetzt auf ein Schiff überträgt und anordnet: Private Handys dürfen nur noch in Raum X gelagert werden
Und die Koje des Soldaten wird zur Sperrzone? Hat der Soldat überhaupt die nötige Sicherheitsüberprüfung, um in seinem Bett zu schlafen?
Welchem dienstlichen Zweck soll dieser Befehl konkret dienen?
Wir hatten diesen Fall erst dieses Jahr im Geschwader.
Während eines Auftrags wurden für eine gewisse Zeit alle privaten Geräte auf Befehl ausgeschaltet und sämtliche Film/Fotografieaufnahmen waren zusätzlich verboten.
Es gibt also bereits konkrete Umsetzungen.
Halte ich für absolut ausreichend und angemessen.