Im Fall von Verstößen/Zuwiderhandlungen, also dass das Verbot des Einbringens nicht befolgt wurde, muss es ja auch angemessen durchsetzbar sein und das kann nicht der Verbleib der Gegenstände am/beim Soldaten sein.
Es geht um die Rechtmäßigkeit des hier in Rede stehenden Befehls und den halte ich für rechtswidrig. Warum? Weil der Soldat den Besitz an seinem Eigentum mindestens zeitweise rechtswidrig einem Vorgesetzten überlassen muss. Dies ist weder vorgesehen, noch notwendig.
Davon unabhängig gibt es durch Vorschriften- und Gesetzeslage völlig ausreichende Möglichkeiten die militärische Sicherheit an Bord von Schiffen und Booten der Marine vollständig und uneingeschränkt sicherzustellen und dabei das Eigentumsrecht von Soldaten nicht einzuschränken.
Beispiele wurden schon genannt. Z.B. das pauschale Verbot des Einbringens privater sendungs- und empfangsfähiger IT-Hardware oder der Befehl des Verschließens solcher Hardware in (auch besonders strahlenundurchlässigen) privat verschließbaren (!) Fächern (die es dafür aber geben muss).
Es ist unzweifelhaft, dass ein Kommandant eines Bootes oder eines Schiffes der Marine jederzeit vollständige Kontrolle über die Kommunikation und den Einsatz oder Nichteinsatz abstrahlender und damit ortbarer Geräte an Bord haben muss. Dies kann er entsprechend mit allen ihm gegebenen gesetzlichen Mitteln oder den internen Vorschriften der Bundeswehr Befehlen und durchsetzen.
Bei Verstößen/Zuwiderhandlungen sind wir in diesem Kontext bei Soldaten wohl bereits grundsätzlich in einem schweren Fall des §19 WStG, je nach Situation vielleicht auch bei Gefahr im Verzug (wenn an Bord nichts strahlen darf, dann wird man auch keinen Truppendienstrichter anrufen können) und dem vollen Spektrum der WDO (und damit auch der StPO).
Sofern man telefonieren kann wird man aber meiner Erfahrung nach auch grundsätzlich immer einen Truppendienstrichter erreichen. Gegenteiliges habe ich nie erlebt.
Ich persönlich kann beim Befehl um den es hier geht, dem erteilenden Vorgesetzten nur raten ihn zu ändern.
Gruß
Andi
PS: Davon unabhängig kann ich Soldaten auf Schiffen der Marine aus Gründen der privaten Sicherheit auch nur raten sich genau zu überlegen ob und wann sie auf See oder im Ausland an Bord oder in der Nähe ihrer Einheit ihr privates Mobiltelefon in fremden Mobilfunknetzen nutzen. Es gibt genügend Staaten auf der Welt - auch innerhalb der Nato - die diese Angehörigen der Marine dann direkt in das Aufklärungsspektrum ihrer Nachrichtendienste einbeziehen. Und das kann besonders spannend werden, wenn man in diesem Land dann mal Urlaub macht oder vielleicht sogar eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, die einen - und die Familie - mit diesem Land verbindet.