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Autor Thema: Bildungsmaßnahme nach § 5 (Ermessensfreistellung) mit EU  (Gelesen 1122 mal)

Angemon84

  • Gast
Antw:Bildungsmaßnahme nach § 5 (Ermessensfreistellung) mit EU
« Antwort #15 am: 10. Dezember 2023, 14:13:57 »

Zitat
Du bist davon ausgegangen, dass du zwei Wochen deines Urlaubs dafür einsetzen musst eine Ausbildung beim Zoll mit gesichertem Arveitsplatz antreten zu können und hättest dich dagegen entschieden, wenn diese zwei Wochen nicht doppelt vergütet worden wären (du hättest ja dennoch ein normales Gehalt erhalten, nur eben zwei Wochen Urlaub eingesetzt)? Dein ernst?
Mit so einer Einstellung ist Bürgergeld genau dass, was du früher oder später beziehen wirst.
@MaikG
In meinem Fall geht es um einen ganzen Monat Erholungsurlaub und gleichzeitigen arbeiten vei einer 41-Stundenwoche.
Hast du überhaupt schon mal gearbeitet? ::)
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MaikG

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  • Beiträge: 168
Antw:Bildungsmaßnahme nach § 5 (Ermessensfreistellung) mit EU
« Antwort #16 am: 10. Dezember 2023, 19:05:30 »

Zitat
Du bist davon ausgegangen, dass du zwei Wochen deines Urlaubs dafür einsetzen musst eine Ausbildung beim Zoll mit gesichertem Arveitsplatz antreten zu können und hättest dich dagegen entschieden, wenn diese zwei Wochen nicht doppelt vergütet worden wären (du hättest ja dennoch ein normales Gehalt erhalten, nur eben zwei Wochen Urlaub eingesetzt)? Dein ernst?
Mit so einer Einstellung ist Bürgergeld genau dass, was du früher oder später beziehen wirst.
@MaikG
In meinem Fall geht es um einen ganzen Monat Erholungsurlaub und gleichzeitigen arbeiten vei einer 41-Stundenwoche.
Hast du überhaupt schon mal gearbeitet? ::)
Das tue ich seit 29jahren, ohne einen Tag Arbeitslosigkeit.. und da waren auch Tätigkeiten mit weit mehr Wochenstunden und rein körperlicher Arbeit dabei..

Na und, dann ist es halt ein Monat. Wo ist das Problem? Du hast dich bis Ende März verpflichtet, möchtest nun aber ab 1.3. dich anders orientieren.. Wie es aussieht bekommst du für den Monat nun sogar von beiden Arbeitgebern bezahlt..
Allerdings hast du zum Ausdruck gebracht, dass wenn es nicht so gewesen wäre, du deine Ausbildung zum 1.3. hättest anfangen können (und somit eine Laufbahn und einen sicheren Job beim Zoll), dich somit aus deiner Verantwortung/Verpflichtung hättest einen Monat früher lösen können und dafür auf ein bisschen Urlaub hättest verzichten müssen, du lieber Bürgergeld beantragt hättest.
Das zeugt für mich nunmal von einem sehr schwachen Charakter und einer Einstellung, mit der man in der Arbeitswelt nicht allzu weit kommt.
🤷‍♂️
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