Eine Schweigepflicht kann nicht "entstehen". Die besteht oder nicht.
Grundsätzlich besteht Schweigepflicht bezüglich Gesundheitsdaten. Dieser Schweigepflicht unterliegen Ärzte, aber auch z.B. Krankenkassen.
Im Rahmen der Bewerbung wird der Bewerber GEFRAGT, ob er bestimmte Vorerkrankungen hat.
Er ist verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Verschweigt er Erkrankungen, begeht er Einstellungsbetrug.
Wichtige Vorbefunde hat der Bewerber selber bei seinen Ärzten zu besorgen und ggf. vorzulegen.
Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wird der Bewerber genau untersucht. Da fällt schon das ein oder andere auf.
Eine automatische Abfrage von Krankenkassendaten erfolgt nicht.
Bei Bedarf kann sich die Bundeswehr eine Schweigepflichtsentbindung vom behandelnden Arzt einholen und Unterlagen einfordern.
Kurzer Exkurs: bei anderen Bewerbungen zB. bei bestimmten Landesbehörden wird ein Attest des bisher behandelnden Arztes/Kinderarztes/Hausarztes über die Erkrankungen der letzten x Jahre und auch ein Auszug aus den KK-Daten gefordert. Das wird dem Bewerber aber erklärt.
Ist der Bewerber dann mal Soldat genießt er freie truppenärztliche Versorgung. Das ist ein truppenarztzentriertes System: Der Truppenarzt ist für die Versorgung zuständig. Wenn der nicht mehr weiter weiss, überweist er zum Facharzt. Danach bekommt er einen Bericht. So dass dort immer alle Gesundheitsdaten zusammenlaufen.
Zu früheren Hausärzten, Krankenkassen etc. gibt es keinen Kontakt.
Wenn der Soldat irgendwann aus dem Dienst ausscheidet, sollt er tunlichst alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig im SanBereich als Kopie organisieren (insbesondere OP-und Krankenhausberichte). Die braucht man immer mal wieder- weiterbehandelnde Ärzte, zivile Eignungsuntersuchungen/Bewerbungen, Versicherungen. Auch da gibt es keinen Datentransfer Bundeswehr-Krankenkasse.