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Autor Thema: KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit  (Gelesen 853 mal)

F_K

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Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
« Antwort #15 am: 22. Mai 2024, 20:14:06 »

Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.
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LwPersFw

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Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
« Antwort #16 am: 23. Mai 2024, 07:07:40 »

... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...

Mir ist im Jahr 2024 nur die Motivation dahinter nicht ganz klar. Es gibt momentan keine aktive Wehrpflicht, zwischen 2011 und 2024 wurde niemand gemustert, der nicht eh zur Bundeswehr wollte und in den Jahren davor war das auch mehr oder weniger reine Freiwilligkeit.

Wo liegt dann der Sinn dahinter, proaktiv zum KarrC zu gehen, um sich mustern zu lassen, aber eigentlich nur, damit man dann den KDV-Antrag stellen kann und der dann in jedem Falle bei der richtigen Behörde landen soll? Scheinbar doch nur, damit man völlig sicher in einer Statistik landet und von Anfang an Ruhe hat. Und da glaube ich, würde einiges anders laufen, sollte das ganze Thema tatsächlich irgendwann "heiß" werden.


Sie verfolgen aber schon die aktuellen Äußerungen der verantwortlichen Politiker ?

"Der Russe kommt in ein paar Jahren..."
"Wir müssen jetzt "kriegstüchtig" werden...!"
etc, etc ...

So was macht vielen Angst ... ob berechtigt oder nicht ...


Und was hat das ggf. zur Folge... ?


Aktuelle Focus-Umfrage

"Mehr als 50% würden sich nicht an Kampfhandlungen im Kriegsfall beteiligen

Angenommen, Deutschland wird militärisch angegriffen.
Würden Sie sich aktiv an Kampfhandlungen zur Verteidigung beteiligen?


Ja, auf jeden Fall  22%

Eher ja 10%

Unentschieden 11%

Eher nein 13%

Nein, auf keinen Fall 44%

Befragungszeitraum: 11.03.2024 - 12.03.2024
Befragte: 5008
Grundgesamtheit: Deutschland
Stichprobenfehler: 2,5 %"

Quelle: Grafik: FOCUS online  Quelle: Civey & FOCUS online
https://www.focus.de/politik/deutschland/mehr-als-2800-leser-kommentare-mit-der-waffe-in-der-hand-fuer-deutschland-kaempfen-nein-und-noch-mal-nein_id_259775864.html


Und die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...



Das Verfahren ist hier beschrieben:

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst

U.a. dort zu lesen:

"Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) - nicht beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - zu stellen.

Das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen dem Bundesamt zu, wenn die gesundheitliche Eignung festgestellt worden ist."



« Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 07:28:30 von LwPersFw »
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Unproomn

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Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
« Antwort #17 am: 23. Mai 2024, 10:37:21 »

Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.

Du hast damit juristisch natürlich vollkommen recht. Natürlich behandelt meine Antwort eher eine andere Dimension des Komplexes.

 
Zitat
Und die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...

Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann. Denn dann könnte man kaum den theoretisch offenbar 20%, die es versäumt haben, den auch auszufüllen, auch nicht vermitteln, warum sie an die Front müssen, nur weil sie 2005 mal den GWD gemacht oder 2022 als Ausgleich zum Job den Quereinstieg gewählt haben.

Ich meine damit, in diesem Fall würde wohl die gesamte bestehende Regelung völliger Freiwilligkeit aus tiefster Friedenszeit kassiert werden (müssen). Entweder die meisten oder niemand. Meines Wissens nach wurde in der Zeit des Kalten Krieges das ja auch deutlich restriktiver gehandhabt.   
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dunstig

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Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
« Antwort #18 am: 23. Mai 2024, 12:15:43 »

Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann.
Unabhängig davon, ob KDV bei Untauglichkeit bearbeitet wird, verstehe ich deine Logik nicht. Wenn dem Antrag auf KDV (immerhin ein im GG verankertes Recht) stattgegeben wird, warum sollte der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung getroffen wurde, irgendeine Rolle spielen bzw. keine Gültigkeit entfalten können? Nur weil andere in Friedenszeiten evtl. ihre Rechte nicht kannten?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
« Antwort #19 am: 23. Mai 2024, 14:42:12 »

Unproomns "Logik" enthält keine Logik.

Es ist eine Rechtsfrage - die die Väter des GG natürlich bedacht haben, so 4 Jahre nach einem Weltkrieg - genauso wie die Frage, wie Deutschland wieder "in einen Krieg geht".

Der TE ist untauglich, steht also weder für Wehr- noch für Ersatzdienst zur Verfügung.
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