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Autor Thema: Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst  (Gelesen 1421 mal)

thelastofous

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #15 am: 12. April 2024, 11:22:18 »

Was ähnliches hat man auch schon in anderen "Ehrenämtern" versucht. Betriebe ausgezeichnet als "feuerwehrfreundlich" oder sonstige Goodies.


Die Ideen die hier genannt wurden sind gut, braucht es aber meiner Meinung nach gar nicht. Es muss einfach ein Umdenken stattfinden in den Köpfen der AG. Bis jetzt sieht man ja nur "Der MA ist weg".

Wobei ganz schaffen wird man es nicht. Ich bekleide z.b. im Zivilberuf eine Position bei der ich Unternehmerpflichten übernehme, diese Position kann es eigentlich "nur einmal " geben. Den  Urlaub und ein paar Abwesenheiten bekommt man so gestemmt, aber würde ich öfter noch zusätzlich 2-3 oder mehr Wochen auf RDL sein vllt auch mehrmals würden zuviele Entscheidungen liegen bleiben.
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Unproomn

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #16 am: 12. April 2024, 12:28:15 »

Mir ist schon klar, dass solche brainstorming-Ideen momentan eher unrealistisch sind und ich sie hier nur mal am "virtuellen Stammtisch" zum Besten geben wollte...

Ich glaube aber, falls die Politik WIRKLICH dem Thema Reserve/Heimatschutz und BW in der Gesellschaft mehr Stellenwert geben möchte, braucht es genau solche Ideen. Mit den bisherigen überschaubaren Benefits (ein bisschen Wehrsold, USG, Übernahme eines Zeitarbeiters, vor allem aber einen warmen Dank) mag man ja innerhalb der Ehemaligen genügend finden, denen der Ausgleich zum Zivilberuf viel Spaß macht (oder wo es sich wegen saisonal wechselnden Einkommen anbietet). Irgendwo in die Tiefe kommt man damit aber kaum. Ich glaube auch kaum, dass viele reale AG sich am Sonntag eine Rede von Olaf Scholz oder Boris Pistorius anschauen und sich dann sagen "Ja, die haben eigentlich recht. Ich sollte meinen Beitrag dazu leisten und Kollege XY hier deutlicher unterstützen"...

Und eine Plakette wie "feuerwehr-" oder "bundeswehrfreundlich" mag beim örtlichen Betrieb auf dem Dorf oder in der Kleinstadt tatsächlich Renomee bringen und der Chef beim Maifest vom Bürgermeister gewürdigt werden. Aber in der "großen" Wirtschaft - naja, seien wir mal ehrlich.

Zitat
Wobei ganz schaffen wird man es nicht. Ich bekleide z.b. im Zivilberuf eine Position bei der ich Unternehmerpflichten übernehme, diese Position kann es eigentlich "nur einmal " geben.

Könnte sein, dass Dir das in Finnland oder Israel aktiv nützen könnte, da Du andere Leistungsträger in der RDL triffst und dort netzwerken kannst. Hierzulande verstehe ich das.
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dunstig

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #17 am: 12. April 2024, 13:15:53 »

Es wäre zu wünschen, wenn die BW hier auch noch mehr Initiativen startet, damit RDLs mehr merkbare Vorteile bringen als nur das Ehrgefühl. Vor allem mehr als ein paar hundert Euro zusätzlichen Wehrsold, welches je nach Gehaltsklasse halt bestenfalls eher ganz nett ist. Warum kann man sich bspw. nicht sukzessive eine kleine "Zusatzrente", oder besser noch, Guthaben für einen Pensionsfonds oder eigene Altersvorsorge aufbauen, die dann natürlich dauerhaft steuerfrei ist? Oder, um mehr in Deine Richtung zu gehen: Ein Guthabenkonto für den AG, damit dort dann Weiterbildungen mit finanziert werden können? Vielleicht würde genau sowas dem AG helfen, dass dann der/die RDL-Leistende trotzdem einen Mehrwert bietet: Die fehlen zwar ein paar Wochen, dafür wird die Weiterbildung anteilig erstattet.
Sehe ich ebenfalls so. Durch die ganzen nicht monetären Benefits meines Arbeitsgebers würde ich bei einer RDL sogar draufzahlen. Klar, bei einer Betriebsrente ließe sich das noch einigermaßen beziffern, auch was mir durch Matching bei der Entgeltumwandlung verloren geht. Aber das alles der Personalabteilung zu erklären, einzuholen und nachzuweisen... Oder die wirklich nicht monetären Sachen zu beziffern. Viel Spaß. Die Zeit für die ganze Organisation noch nicht einmal mit berücksichtigt. Das wäre noch in Ordnung, wenn es dann wenigstens unkompliziert vonstatten gehen könnte, da ich wirklich Interesse gehabt habe, meine Erfahrung weiter von Zeit zu Zeit mit einzubringen und bei der hohen Personalfluktuation an meiner alten Dienststelle auch weiterhin jedes Jahr die Neuankömmlinge gewisse Grundlagen der Luftfahrtentwicklung nahe zu bringen. Da man hier aber keine pragmatischen unkomplizierten Lösungen kennt und auch keine Anreize schafft, tue ich mir die Bürokratie und den Papierkram auf seiten Bundeswehr sowie die Rennerei bei meinem AG nicht an. Nicht für 3-4 Wochen RDL. Ist ansich schade, dass es hier keine pragmatischen Möglichkeiten gibt, bzw. dann wenigstens die Anreize so sind, dass man das ganze drumherum dafür in Kauf nimmt. Mag sein, dass mein Idealismus da nicht ausreicht für. Resultat ist, dass ich gerne würde, aber unter den Umständen es nicht tue und die Dienststelle nun für fünfstellige Beträge jedes Jahr externe zivile Bildungsträger beauftragen muss.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MC234

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #18 am: 12. April 2024, 19:58:31 »

Ich denke, dass das auch etwas Zeit braucht unsere Gesellschaft war lange und in weiten Teilen indifferent und teils sogar ablehnend gegenüber den eigenen Streitkräften. Nun da man vor den Toren Europas einen Krieg sieht bröckelt diese Einstellung und auch in der Politik sind Forderungen pro Bundeswehr deutlich salonfähiger geworden als noch vor ein paar Jahren.

Äußerungen und Ideen zur Stärkung der Reserve gibts nun gehäuft zB kürzlich vom VdRBw mit dem Vorschlag an die 900.000 RES auf dienstfähigkeit zu prüfen und Rdl stärker zu fokussieren um den Erkenntnissen über eine einsatzfähige Reserve aus der Ukraine Rechnung zu tragen.

Vor dem Kontext sich entwickelnder/wachsender internationaler territorialer Spannungen und um Ressourcen so wie dem andauernden Terrorismus sollte da allerdings auch jeder selbst mal überlegen ob es nicht sinnvoll ist sich in Übung zu halten um seine Heimat Verteidigungsfähig zu mache,  dafür sollte dann politisch allerdings auch der nötige Rückhalt und staatlicher Anreiz für die AG gesetzt sein.

In anderen Ländern funktioniert das ganz gut blicke man nur mal rüber in die Schweiz die einen deutlich höheren Anteil an regelmäßig übenden Res haben. Man muss das Rad ja nicht neu erfinden, eine gute Idee unserer Nachbarn und alliierten zu übernehmen reicht.
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thelastofus

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #19 am: 13. April 2024, 10:40:32 »

Ich bräuchte nicht mal einen warmen Händedruck, mir würde es reichen wenn ich einfach sagen kann "Hier und da habe ich eine RDL" und es wird anstandslos genehmigt. Lustigerweise sieht unser Zeiterfassungsprogramm sogar ein Merkmal dafür vor (Wen auch noch mit "WÜ" betitelt). Auf der anderen Seite haben kommunale Ehrenamtsträger wie Stadträte usw. kein Problem.. Aber so ist es eben..

Wenn ich da noch an die frühen 90er denke, da im Büro meiner Mutter auch ein Buchhalter der war Hauptmann der Reserve und hat mehrmals im Jahr geübt. Und war nicht der einzige...

Und meiner AGA (2003) kamen auch mehrere Reservisten (vom GF bis zum Spieß) zum Üben und als Urlaubsvertretung .


Zitat
In anderen Ländern funktioniert das ganz gut blicke man nur mal rüber in die Schweiz

Ich würde den Heimatschutz eher wie die Nationalgarde machen, also ein paar WE im Monat und 1 bis 2 Wochen im Jahr. Das würde ich auch stemmen können, aber ist ja so bei uns nicht möglich.

Für Leute mit mehr Zeit gäbe es dann ja weiterhin die Möglichkeit in aktiven TT zu üben.


Zitat
Hierzulande verstehe ich das.

Mein Betrieb wäre unter Umständen sogar "kriegswichtig", wäre dann eh die Frage was im Falle eines Falles wäre. Als wir noch alle Beamte waren, war das ja klar aber heute..
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ulli76

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #20 am: 14. April 2024, 10:03:00 »

Man muss das realistisch sehen. Ja, wir brauchen eine starke Reserve. ABER: Muss (Engagement in Ehren, es geht mir mehr um die gesamtgesellschaftliche Betrachtung) eine hochqualifizierte Fachkraft, die dringend in ihrem zivilen Beruf gebraucht wird, unbedingt üben. Bzw. welche Übungen sind dann sinnvoll?

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung muss ja auch sichergestellt sein.
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F_K

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #21 am: 14. April 2024, 10:37:15 »

@ Ulli:

Die Gesundheitsversorgung der Soldaten ist ja auch sicherzustellen.

Ob der Arzt nun in Grün oder weiß arbeitet, sollte keinen Unterschied machen, solange er als Arzt arbeitet (Gesamtgesellschaftlich).
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ulli76

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #22 am: 14. April 2024, 11:46:23 »

Naja- wann wird er mit welcher Fähigkeit wo gebraucht. Ich bin zwar ein großer Freund davon, dass auch Sanitäter wissen wo das gefährliche Ende einer Waffe ist, aber je spezialisierter deren Tätigkeit fachlich ist, umso weiter "hinten" sind sie eher eingesetzt. Gerade bei LV/BV.

Und dann ist eben die Frage, was das Ziel der RDL ist. Da kann ich auch nur an die Führungsebenen appellieren- wenn sich Fachpersonal (und das müssen nicht unbedingt Ärzte sein) von seiner zivilen Aufgabe freischaufelt um an DVAGs/RDL teilzunehmen, dann verbratet nicht die Zeit mit Bullshit, sondern macht sinnvolle Ausbildung/Inübungshaltung.
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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #23 am: 14. April 2024, 12:16:07 »

@ Ulli:

Ich bin ja inhaltlich bei dir.

Mein letzter Buddy hat 4 Wochen als TrArzt geübt, ansonsten halt (zivile) Praxis - inhaltlich ähnliche Tätigkeit, wenn auch unterschiedliche Patientengruppen.

Ärzte in "Verwaltung" / Führung bzw. Sicherung einzusetzen halte ich auch für nicht sinnvoll.
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