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Neuigkeiten Beorderung Zivilbeschäftigte der Bundeswehr

Begonnen von MatBewZivi, 05. April 2024, 10:48:36

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F_K

@ Ralf:

Einverstanden.

Gegenfrage - in welchem Gesetz ist denn die Änderung der Musterung normiert?

thelastofus

Zitatdie in einer LV/BV Situation nicht da wären (also vor allem Personen die Blaulichtorganisationen und anderen Organisationen arbeiten, die nicht abkömmlich sind)

Was soll das denn bringen? Es sind seit vielen Jahren (aktive) Reservisten in div. Blaulichtorganisationen. Da ist und war immer klar, wenn es zu LV/BV kommt, das man dann eben keine Kübelspritze oder das Heftplaster in der Hand hat, überspitzt gesagt. Wobei wenn mit "Arbeiten" das Hauptamt gemeint ist, kann das natürlich sein. Wobei orginäre Zivilschutzorgansationen sind erst mal insbesndere das THW und das DRK.

Wenn das so stimmen sollte, dann kenn ich mind. 15 aktive Reservisten, die dann 2h später ihren Austritt aus den Blaulichtorganisationen bekannt geben. Was soll denn auch ein Löschknecht in der TSA Wehr im 100 EW Dorf im LV/BV Fall machen? Wenn er auf seiner Reservistenstelle gebraucht eher gebraucht wird.

Und "früher" hatte man das Problem nicht, da sehr oft Ersatzdienst in div. BOS geleistet wurde. Aber das ist ebenso Geschichte..

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