Solche Einstellungen sind immer nur Einzelfälle, deswegen fällt die Antwort auch eher generisch aus.
1. Zuerst einmal die, für die du die ATN hast. Ggf. wird man dich im Werdegang noch weiter ausbilden für andere entsprechende DP.
2. Du würdest auch für A14 DP in Frage kommen und darauf solltest du auch dringen. Es gibt ungleich mehr A14 als A15 DP, heit, du erhöhst damit deine Chance.
3. Rein formal: Du bist kein Seiteneinsteiger, weil du bereits den Dienstgrad innehast. Keine Ahnung, kommt doch darauf an, welchen Dienstposten und welche Spezialisierungen man für dich vorsieht.
4. Eher gering, zum einen gibt es den §48 BHO (das Thema hatten wir recht häufig) und keinen großen Mangel an BS an Allround-StOffz (und mehr bist da im Moment auch nicht, zumindest wenn du schreibst "überschaubare Anzahl an ATN").
5. Nein.
6. Ja, aber nur ausgewählte Anteile, es wird also keine Offz-Eignung mehr festzustellen sein, denn das bist du ja schon.
7. Du kannst beides machen. Was würde ich machen? Mit dem PersFhr StOffz Cyber/IT in der Abt III mal sprechen, ob/welchen bedarf es gibt. Denn der bekommt am Ende die Akte auf den Tishc und äußert (k(einen Bedarf. Das ist ja nun keine Einstellung von der Stange in dem DGrad.
Auch für andere Tätigkeiten zählt der §48 BHO auch. Ganz ehrlich: warum sollte ein PersFhr jemanden eingestellt haben wollen, der eigentlich in dem betreffenden Tätigkeitsfeld nichts kann und bereits auf der Ebene A14 ist? Du würdest bei Fachlehrgängen mit neben Fahnenjunker sitzen und den selben Kenntnisstand haben. Wie und wohin soll er dich entwickeln? Der Bedarf besteht auch (s.o.( weniger bei den StOffz als bei den Offz. wenn man mehr StOffz braucht, dann erhöht man die BS Übernahmequote und hat diese in 2 Jahren. Bringst du eine Spezialisierung mit, ist das was anderes, aber so? Mal davon ab gelten im FlgDst hohe gesundheitliche Anforderungen, nur jeder 10. kommt durch das EFV. In dem Alter bei bereits deutlich nachlassenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten: unwahrscheinlich. Und im Ergebnis wärst du ja immer als Anfänger bereits im DGrad eines Oberstlt, müsstest auf entsprechenden DP (RottenFhr,r...) eingesetzt werden, obwohl du vom Tuten und Blasen auf dem Niveau eines Lt/OLt wärst. as gilt nicht nur für den FlgDst, sondern für alle Verwendungen.
Hier mal als Bsp ein Oberstlt, was in so einem Dienstgrad bereits erreicht wurde:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/pilot-beim-einsteigen-in-einen-eurofighter-5663114