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Autor Thema: Trennungsgeld bei Wohnungswechsel  (Gelesen 329 mal)

ChrisL156

  • Gast
Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« am: 01. Mai 2024, 09:15:28 »

Hallo zusammen,

ich habe hier ein Problem auf dem Tisch liegen und brauche dabei eure Hilfe:

Soldat A ist TG Empfänger und hat seit Jahren eine TG Wohnung. Seine Restdienstzeit beträgt 6 Monate.
Er möchte nun kurz vor DZE seine TG Wohnung wechseln in eine neue Wohnung, wo er vermutlich auch nach der Bundeswehrzeit seinen Lebensmittelpunkt hinlegen möchte.

Frage 1: Kann er eine TG Wohnung anmelden, wenn seine Frau Alleineigentümerin der Wohnung ist?
Frage 2: Kann er den Umzug nach DZE auch in die "Trennungsgeldwohnung die seiner Frau gehört" durchführen, wenn sie ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in die TG Wohnung legen?
Frage 3: Eine TG Wohnung muss doch eine abgetrennte Wohnung im Haus sein und ein gemeinsamer Hausflur / Küche, ist nicht ausreichend, selbst wenn beide Parteien einen eigenen Hauseingang haben oder?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
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F_K

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Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #1 am: 01. Mai 2024, 09:31:09 »

Hä? Trennung gemeinsam mit der Frau am Hauptwohnsitz?
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ChrisL156

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #2 am: 01. Mai 2024, 09:44:02 »

Nein :-D

Soldat A hat mit seiner Frau eine gemeinsame Wohnung in dem Ort München.
Der Soldat hat eine TG Wohnung in Mittenwald.
Jetzt überlegt die Frau eine Wohnung von ihrem Geld in Mittenwald zu kaufen.
jetzt ist die Frage ob der Soldat in diese Wohnung als TG Wohnung umziehen kann, oder ob das nicht geht, weil sie der Frau gehört.

Sorry wenn es am Anfang nicht ganz verständlich ausgedrückt war.
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FoxtrotUniform

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Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #3 am: 01. Mai 2024, 10:01:38 »

Sofern ein Mietvertrag abgeschlossen wird, stellt dies kein Hemmnis dar. Die Frage der Vermietung zwischen Ehepartnern ist eine steuerliche, denn es gibt ein paar Dinge zu berücksichtigen.

Insgesamt würde ich aber durchrechnen, ob sich das lohnt oder eher ein Fremdvermietung attraktiver ist.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Chrisl156

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Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #4 am: 01. Mai 2024, 13:07:26 »

Vielen Dank für die Antwort. Hast du eine entsprechende Vorschrift / Gesetz / Regelung aus der das auch hervor geht?

Viele Grüße
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #5 am: 01. Mai 2024, 16:30:12 »


Jetzt überlegt die Frau eine Wohnung von ihrem Geld in Mittenwald zu kaufen.
Jetzt ist die Frage ob der Soldat in diese Wohnung als TG Wohnung umziehen kann, oder ob das nicht geht, weil sie der Frau gehört.




"Leitsatz:

Ein trennungsgeldberechtigter Beamter oder Soldat kann von den Mietkosten einer Wohnung, die in seinem Eigentum steht, nur die Nebenkosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung geltend machen.

Der Mietzins selbst ist nicht erstattungsfähig.

Dasselbe gilt, wenn der Ehepartner die Wohnung zum Zweck der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworben hat."



BVerwG 2 C 42.07 , Urteil vom 19.02.2009



OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2007 - OVG 4 B 15.05

Auszug:

"Bezieht ein Beamter oder Soldat am neuen Dienstort eine im Alleineigentum seines Ehegatten stehende, verfügbare Wohnung, die nach dem Dienstortwechsel maßgeblich zu dem Zweck erworben wurde, dem Beamten oder Soldaten eine Unterkunft zu verschaffen, kann die Weitergewährung von Trennungsgeld grundsätzlich nicht als Gebot einer an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten; sie würde Sinn und Wesen des Trennungsgeldes nicht entsprechen. Zu den wesentlichen Grundgedanken des Trennungsgeldrechts gehört, dass Trennungen regelmäßig vorübergehender Natur und von solcher Zeitdauer sind, dass Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder angemieteten Wohnungen zur Überbrückung des vorübergehenden Trennungszeitraums erforderlich sind. Erwirbt der Bedienstete am neuen Dienstort Wohneigentum, ist hingegen davon auszugehen, dass er sich dort dauerhaft niederlassen oder/und ein Abschreibungs- oder Investitionsobjekt erwerben will "


https://openjur.de/u/275813.html





A-2212/1

"Wohnt der bzw. die Trennungsgeldberechtigte in einer Wohnung, deren Eigentümer er bzw.
Eigentümerin sie oder der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder eingetragene Lebenspartner bzw.
Lebenspartnerin ist, sind die durch die Nutzung der Wohnung verursachten Nebenkosten nur in der
Höhe berücksichtigungsfähig, in der sie gemäß Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen
(Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV)) im Falle der Vermietung auf
den Mieter oder die Mieterin umgelegt werden können (siehe Urteil BVerwG vom 19. Februar 2009 –
Az 2 C 42.07). Zu den notwendigen Unterkunftskosten gehören dagegen nicht die Kosten des Erwerbs
und der Finanzierung der Wohnung, die im Falle der Vermietung typischerweise in der Form des
Mietzinses erhoben werden. Die bzw. der Berechtigte kann daher nicht die Erstattung der Miete
verlangen, die sie bzw. er dem Ehegatten bzw. der Ehegattin oder eingetragenem Lebenspartner bzw.
eingetragener Lebenspartnerin zahlt, wenn dieser Eigentümer bzw. diese Eigentümerin der Wohnung ist."


« Letzte Änderung: 02. Mai 2024, 06:52:06 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

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Antw:Trennungsgeld bei Wohnungswechsel
« Antwort #6 am: 06. Mai 2024, 19:20:03 »

Vielen Dank für die Antwort. Hast du eine entsprechende Vorschrift / Gesetz / Regelung aus der das auch hervor geht?

Viele Grüße
Nein, und offensichtlich entspricht das auch nicht den Regelungen sowie der Rechtsprechung (siehe unten).

Ich berief mich auf eine eigene Erfahrung. Um 2008 haben wir ähnliches praktiziert, mit dem Unterschied, dass die Wohnung bereits im Eigentum meiner Frau stand.

Ob ein Finanzirrtum zu meinen Gunsten vorlag oder sich die Regelungslag änderte kann ich nicht bewerten. Ich hatte zuvor einen Grundantrag auf TG gestellt, der positiv beschieden wurde. Dabei habe ich stets richtige Angaben gemacht.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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