Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 17. Juni 2024, 05:55:48
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: TG nach Umzug  (Gelesen 393 mal)

VeggieBurger

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 149
TG nach Umzug
« am: 25. Mai 2024, 15:02:09 »

Horrido,

Habe die Forensuche genutzt, diese liefert jedoch hauptsächlich ältere Beiträge.
Ich bin ledig und seit 10/2023 TG-Empfänger, mit anerkannter Wohnung am Heimatort.
Habe nun spontan ein wirklich gutes Angebot für eine Wohnung erhalten, welche ich mit meiner Partnerin  beziehen möchte, da wir in 10/2024 erstmalig ein Kind erwarten.
NmB wird neue Wohnung wieder anerkannt und der TG-Anspruch bleibt bestehen, da ich ja während des aktiven Bezugs von TG umziehe und nicht in den Umkreis des Dienstortes ziehe (<30km) ziehe.
Liege ich hier richtig?

Hätte ich mehr Zeit, würde ich montags die GAIP studieren, bzw. die zuständige Stelle bei BAPersBw anrufen. Da wir jedoch nach München ziehen, will der Vermieter noch dieses Wochenende eine Antwort, sonst kommt der nächste der 784 Interessenten (etwas übertrieben) zum Zuge.

Schönes Wochenende
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.138
Antw:TG nach Umzug
« Antwort #1 am: 25. Mai 2024, 19:33:37 »

Zitat
NmB wird neue Wohnung wieder anerkannt und der TG-Anspruch bleibt bestehen, da ich ja während des aktiven Bezugs von TG umziehe und nicht in den Umkreis des Dienstortes ziehe (<30km) ziehe.
Das steht in der Tat aber auch recht häufig hier, das dem so ist und zwar maximal bis zu dem Betrag, der bisher vergütet wird.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

VeggieBurger

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 149
Antw:TG nach Umzug
« Antwort #2 am: 25. Mai 2024, 19:44:59 »

Ralf, vielen Dank für die Antwort. Das hilft uns wirklich weiter.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de