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Krankenversicherung Kind

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Dorfkind345:
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur KV eines Kindes. Irgendwie komme ich über die Suche im Internet nicht weiter und vlt. Hat hier jemand schon mal den gleichen Fall gehabt.

Ich bin BS und meine Frau ist verbeamtete Lehrerin in NRW (Privatversichert).
Jetzt steht bei uns bald ein Kind vor der Tür und wir fragen uns, wie wir es am besten mit der KV machen soll/können.
Meine Frau wird in Elternzeit gehen und in dieser Zeit nicht arbeiten.
Ist es dann möglich, dass meine Frau während der EZ die private Versicherung auf eine Anwartschaft ummünzt, und zusammen mit Kind über mich Beihilfe bekommt? Wir würden dann nur noch die Restversicherung (20/30%) bezahlen. Nach der EZ würde meine Frau aus der Anwartschaft wieder zurück in die private Versicherung wechseln. Auch da die Frage, ob das Kind über mich zu 80% mitversichert wird und wir nur eine Restkostenversicherung nehmen sollen, oder ob das Kind über meine Frau versichert werden MUSS? Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass Kinder von Soldaten nur über die Beihilfe der Bundeswehr versichert wird, wenn die Frau nicht arbeitet.

Kennt sich jemand mit BS und Beamter als Ehepaar mit Kind hierzu ein wenig aus?

Dankeschön!!

Marcel85:
Moin, als ich noch SAZ war, waren beide Kinder in der Beihilfe des Bundes zu 80% und der Rest lief über die private Krankenversicherung meiner Frau (Landesbeamtin). Jedoch war es vorher schon so. Ich glaube das liegt aber an der freien Heilfürsorge,dass die Kinder nicht beim Soldaten privat krankenversichert werden können, außer die Mutter ist erwerbslos. Die private Krankenversicherung während der Elternzeit auf eine Anwartschaft umzulegen,war rechtlich nicht zulässig. Sie musste 100% weiterzahlen, bekam von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss (+-100 Euro). Das war finanziell echt eine Herausforderung,aber dennoch machbar ( bei 65% Vollzeitbesoldung,100% priv. KV). Die Kosten für private Krankenversicherung unbedingt in der Steuererklärung absetzen [emoji3516]

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Marcel85:
Davon mal abgesehen, beißt sich ihre Anwartschaft mit deiner privaten Krankenversicherung/Familienversicherung. Doppelter Versicherungstatus geht meiner Meinung nach nicht.

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Dorfkind345:
Ah okay, schon mal vielen Dank für die Info.
Aber was meinst du denn mit "aber das war vorher schon so" im Bezug auf die 80% in der Beihilfe? Waren deine Kinder direkt in der Beihilfe, weil deine Frau erwerbslos war?

Finanziell ist das nämlich echt "interessant" Bei 2 Jahren Elternzeit bekommt man maximal 900€ im Monat und die PKV meiner Frau kostet ja schon 350€..... da bleibt bei ihr am Ende nicht mehr viel....

Marcel85:
Unsere Jüngste kam 2021. Ich meine damit, dass die Große auch bereits bei mir in der Beihilfe versichert war. Es fand also mit Geburt der Jüngsten kein Versicherungswechsel oder so statt.

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