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Krankenversicherung Kind

Begonnen von Dorfkind345, 24. Dezember 2024, 15:39:07

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Dorfkind345

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur KV eines Kindes. Irgendwie komme ich über die Suche im Internet nicht weiter und vlt. Hat hier jemand schon mal den gleichen Fall gehabt.

Ich bin BS und meine Frau ist verbeamtete Lehrerin in NRW (Privatversichert).
Jetzt steht bei uns bald ein Kind vor der Tür und wir fragen uns, wie wir es am besten mit der KV machen soll/können.
Meine Frau wird in Elternzeit gehen und in dieser Zeit nicht arbeiten.
Ist es dann möglich, dass meine Frau während der EZ die private Versicherung auf eine Anwartschaft ummünzt, und zusammen mit Kind über mich Beihilfe bekommt? Wir würden dann nur noch die Restversicherung (20/30%) bezahlen. Nach der EZ würde meine Frau aus der Anwartschaft wieder zurück in die private Versicherung wechseln. Auch da die Frage, ob das Kind über mich zu 80% mitversichert wird und wir nur eine Restkostenversicherung nehmen sollen, oder ob das Kind über meine Frau versichert werden MUSS? Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass Kinder von Soldaten nur über die Beihilfe der Bundeswehr versichert wird, wenn die Frau nicht arbeitet.

Kennt sich jemand mit BS und Beamter als Ehepaar mit Kind hierzu ein wenig aus?

Dankeschön!!

Marcel85

Moin, als ich noch SAZ war, waren beide Kinder in der Beihilfe des Bundes zu 80% und der Rest lief über die private Krankenversicherung meiner Frau (Landesbeamtin). Jedoch war es vorher schon so. Ich glaube das liegt aber an der freien Heilfürsorge,dass die Kinder nicht beim Soldaten privat krankenversichert werden können, außer die Mutter ist erwerbslos. Die private Krankenversicherung während der Elternzeit auf eine Anwartschaft umzulegen,war rechtlich nicht zulässig. Sie musste 100% weiterzahlen, bekam von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss (+-100 Euro). Das war finanziell echt eine Herausforderung,aber dennoch machbar ( bei 65% Vollzeitbesoldung,100% priv. KV). Die Kosten für private Krankenversicherung unbedingt in der Steuererklärung absetzen

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Marcel85

Davon mal abgesehen, beißt sich ihre Anwartschaft mit deiner privaten Krankenversicherung/Familienversicherung. Doppelter Versicherungstatus geht meiner Meinung nach nicht.

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Dorfkind345

Ah okay, schon mal vielen Dank für die Info.
Aber was meinst du denn mit "aber das war vorher schon so" im Bezug auf die 80% in der Beihilfe? Waren deine Kinder direkt in der Beihilfe, weil deine Frau erwerbslos war?

Finanziell ist das nämlich echt "interessant" Bei 2 Jahren Elternzeit bekommt man maximal 900€ im Monat und die PKV meiner Frau kostet ja schon 350€..... da bleibt bei ihr am Ende nicht mehr viel....

Marcel85

Unsere Jüngste kam 2021. Ich meine damit, dass die Große auch bereits bei mir in der Beihilfe versichert war. Es fand also mit Geburt der Jüngsten kein Versicherungswechsel oder so statt.

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Marcel85

https://www.privat-patienten.de/verbraucher/pkv-versichert-und-schwanger-was-sollte-ich-beachten/

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Marcel85

Zitat von: Dorfkind345 am 25. Dezember 2024, 19:33:23
Ah okay, schon mal vielen Dank für die Info.
Aber was meinst du denn mit "aber das war vorher schon so" im Bezug auf die 80% in der Beihilfe? Waren deine Kinder direkt in der Beihilfe, weil deine Frau erwerbslos war?

Finanziell ist das nämlich echt "interessant" Bei 2 Jahren Elternzeit bekommt man maximal 900€ im Monat und die PKV meiner Frau kostet ja schon 350€..... da bleibt bei ihr am Ende nicht mehr viel....
Jetzt mal durch die Blume gefragt: Wieso bekommt deine Frau nur 900 Euro Elterngeld? Dann wäre sie ja rechnerisch bei gerade einmal ca 1500 Euro als Lehrerin. Arbeitet sie nur Teilzeit auf XX Prozent?

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Davlush

Elterngeld ist leider auf 1800€ gedeckelt bei 12 Monaten Anspruchnahme....will man 24Monate daheim bleiben, dann eben nur 900€...kenne das nur zu gut.

Marcel85

Zitat von: Davlush am 26. Dezember 2024, 23:51:34
Elterngeld ist leider auf 1800€ gedeckelt bei 12 Monaten Anspruchnahme....will man 24Monate daheim bleiben, dann eben nur 900€...kenne das nur zu gut.
Ok, dann wäre ja ElterngeldPlus ja eigentlich die Option. Da könnte die Frau max 32 Stunden arbeiten gehen und es würde unterm Strich fast doppelt so viel ausgezahlt werden. Das setzt natürlich ne Betreuungsoption voraus.

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Dorfkind345

Ja 900€, da ElterngeldPlus eine Option ist.
Nur ist dann die Frage der Betreuung, wenn sie wieder arbeiten will und natürlich die Frage, ob die Betreuungskosten dann nicht die Teilzeit finanziell überwiegt.
Fragen über Fragen ^^
Aber ihr habt schon mal geholfen. Im neuen Jahr geht es noch zum BwSozialdienst. Mal sehen, was die noch an Infos haben.

Danke euch

FoxtrotUniform

Wenn deine Frau in NRW Landesbeamtin ist, verstehe ich nicht wieso eine reine Privatversicherung bestehen soll. Es stehen ihr 50% zu, demnach wäre ein Beihilfeergänzungstarif in der PKV abzuschließen (ungleich Privatversicherung).

Da deine Frau während der Elternzeit berücksichtigungsfähige Angehörige wird, ruht ihr Beihilfeanspruch beim Land und sie wird über die Beihilfe des Bundes anspruchsberechtigt. Der Ergänzungstarif sollte sich nicht ändern, hierzu würde ich die PKV mal kontaktieren.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/beurlaubungelternzeitpflegezeit
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Marcel85

Zitat von: FoxtrotUniform am 30. Dezember 2024, 12:40:57
Wenn deine Frau in NRW Landesbeamtin ist, verstehe ich nicht wieso eine reine Privatversicherung bestehen soll. Es stehen ihr 50% zu, demnach wäre ein Beihilfeergänzungstarif in der PKV abzuschließen (ungleich Privatversicherung).

Da deine Frau während der Elternzeit berücksichtigungsfähige Angehörige wird, ruht ihr Beihilfeanspruch beim Land und sie wird über die Beihilfe des Bundes anspruchsberechtigt. Der Ergänzungstarif sollte sich nicht ändern, hierzu würde ich die PKV mal kontaktieren.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/beurlaubungelternzeitpflegezeit
Ich denke,dass die angegebenen 350 Euro bereits 50% PKV bei 50% Beihilfe sind. Bei meiner Frau war es auch in dem Bereich von 350 Euro bei 50%. Mit zwei Kindern ist meine Frau jetzt bei 70% und zahlt mittlerweile mehr als 400 Euro. Meine Frau durfte damals nicht in die Bundesbeihilfe wechseln, da sie zu viel verdient hatte.

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