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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 10:47:28 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung …  ::)

Ich habe nie behauptet das Ihr keine Ahnung habt!
Falls das so rübergekommen sein sollte, Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

Ich versuche lediglich die menge an Informationen zu verarbeiten und einzuordnen.

Die Broschüre ist vom Juni 2022. Also bald zwei Jahre alt...

Ok. Also die Soldatenlaufbahnverodnung ist Maßgebend. Damit kann ich etwas anfangen.

 2 
 am: Heute um 10:36:53 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Unproomn
Man muss aber wirklich auch mal sagen, dass die Anforderungen der Bundeswehr mitunter etwas realitätsfern sind. Wenn man bspw. im November eine Anfrage bekommt, ob man im Juni des nächsten Jahres drei Wochen am Stück üben kann, das bitte binnen 5 Tagen bestätigen soll und die Kameraden dann aber wenige Wochen später eine Info bekommen, dass man jetzt doch nicht benötigt wird...dann ist das auch eine Realitätsferne seitens der BW-Bürokratie. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn nur das übliche Klientel von Beamten, Selbstständigen und ihren Zivilberuf eher als notwendiges Übel Betrachtenden dauerhaft verfügbar ist.

Für meine HSchKp war das in der Vergangenheit so, dass es am Jahresende eine Jahresplanung gegeben hat, wo einem rechtzeitig Bescheid gegeben wurde, wann im kommenden Jahr eine Übung von 1-3 Wochen ansteht und wo man dann genügend Zeit hatte, das mit dem AG rechtzeitig durchzusprechen. Das ist transparent und angemessen für beide Seiten. Falls da irgendwann eine "Qualitätsoffensive" kommt, weil irgendwelche Stäbe denken, jeder Beorderte könne 2-3 Mal im Jahr 2 Wochen auf dem Truppenübungsplatz sein, nebenbei noch nSAK etc. pp. machen und dann natürlich auch noch bei irgendeinem Einsatz tatsächlich für mehrere Wochen Sicherungsaufgaben übernehmen und am besten binnen drei Wochen verfügbar sein...ja, dann selektiert man viele halt automatisch aus.

 3 
 am: Heute um 10:28:17 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung …  ::)

 4 
 am: Heute um 10:08:15 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Zitat
… Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: …

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.

Die Bundeswehr schreibt in einer Broschüre folgendes:

*Sie sind mindestens 17 Jahre
und höchstens 29 Jahre alt.
Sofern Sie noch nicht volljährig
sind, benötigen Sie das Einverständnis des bzw. der Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie einen für die
Bundeswehr relevanten Beruf
erlernt haben, gilt das Höchstalter nicht.*

Auszug aus der Broschüre der Fachunteroffiziere
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Oder handelt es sich dabei um etwas komplett anderes?

Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Zumal ich während des ganzen Bewerbungsprozesses nicht ein einziges mal darauf hingewiesen wurde.

 5 
 am: Heute um 08:59:47 
Begonnen von Lisa1984 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Ich wundere mich, wie die Versetzung auf einen StOffz DP ohne vorherigen BLS erfolgen soll, denn eine Rückversetzung auf einen DP A11/A12 ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mich wundert nichts mehr. Auch nicht weshalb milFD ohne Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann auf einen A12 (05) Dienstposten gesetzt werden und damit der avisierte Soldat woanders hin geht für die Förderung.

 6 
 am: Heute um 07:59:48 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
das kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.

So ist es (leider). Deswegen musste und habe ich auch alles ehrenamtliche hinschmeißen müssen:

-Feuerwehr nach über 20 Jahren auch als Führungskraft
-Rettungs und Sanitätsdienst
- und Heimatschutz.

Ist zwar alles schön und wichtig, aber das Geld kommt leider meist vom AG und nicht von BRK und FF.

 7 
 am: Heute um 07:58:42 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von KlausP
Ich geben mal ´ne Hilfestellung, als oller Spieß ist man ja nicht so: Soldatenurlaubsverordnung, Ausführungsbestimmungen dazu, Beamtensonderurlaubsverordnung (jsüa, die gilt auch für Soldaten)

 8 
 am: Heute um 07:56:29 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: …

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.

 9 
 am: Heute um 07:56:19 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von Bashy1
Wenn es nicht dienstlich ist: Nein

Und ein Offizier sollte befähigt sein sich diese Antwort selbständig, beispielsweise mit dem Studium der Vorschrift, zu erschließen!  ::)

 10 
 am: Heute um 07:25:30 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?


Guten Morgen,

https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
Dort ist von einer Grenze (29 Jahre) die Rede.

Gleichzeitig habe ich aber auch das hier:
https://www.buzer.de/16_SLV_2021.htm



Oder bezieht sich die Altersgrenze nur beim direkten Einstieg aus dem Zivilen?

Das Quasi innerhalb der Militärischen Laufbahn ein Wechsel unter den Vorausetzungen unter Link zwei Möglich ist? Dabei würde dann auch die Altersgrenze entfallen?

grüße


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