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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 20. Juli 2020, 17:07:27 »

Pro tipp:

Umzugstermine lassen sich in der Regel noch Jahrzehnte später nachweisen - da sollte man bei der Wahrheit bleiben.
Autor: SolSim
« am: 20. Juli 2020, 16:39:01 »

Und solche Sachen kommen immer raus😉
Autor: F_K
« am: 19. Juli 2020, 23:03:59 »

... und eine Straftat (Betrug).
Autor: Andi8111
« am: 19. Juli 2020, 22:48:30 »

Egal, wie lange Sie in der für Ungeeignet befunden Wohnung wohnen, sie müssen sich bei der Behörde dort mit Erst Wohnsitz melden. Sobald sie einen Anmeldevorgang angestoßen haben, müssen Sie dies mit Vorlage der Meldebescheinigung dem S1 melden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn Sie diese Meldung unterlassen, beginnen Sie ein Dienstvergehen. Wenn sie dann auch noch für eine andere bezogene Wohnung die weiter weg liegt weiterhin Trennungsgeld beziehen würden, beginnt sie ein Dienstvergehen.
Autor: Hoibat1
« am: 19. Juli 2020, 21:43:18 »

Hat ein Zurückziehen des Antrags zur Anerkennung der aktuellen Wohnung irgendwelche Auswirkungen?
Autor: Roughnecks
« am: 19. Juli 2020, 21:12:55 »

Guten Abend,

ich meine mich zu erinnern, dass dein TG-Anspruch damit erstmal hinfällig ist. Du kannst jetzt zwar weiter weg ziehen, aber erwirbst erst mit der nächsten Versetzung an einen neuen Dienstort wieder TG-Anspruch.
Autor: Hoibat1
« am: 19. Juli 2020, 20:50:58 »

Guten Abend zusammen!

Folgender Sachverhalt: Ich war bis zum 30.04.2020 TG berechtigt nach §3. Die Wohnung war 69km vom Dienstort entfernt.
Ich bin am 30.04.2020 dann näher an den Dienstort gezogen, Entfernung nun nur noch 21km. Anerkennung der Wohnung läuft derzeit noch immer. (TG würde hier ja wegfallen, da näher als 30km am Standort).

Nun ist es so gekommen, dass die aktuelle Wohnung überhaupt nicht unseren Anforderungen entspricht und wir deswegen wieder umziehen wollen. Ausgesuchte Wohnung 48km vom Dienstort entfernt.

Kann ich die zukünftige Wohnung anerkennen lassen und erhalte dann hierfür TG nach §6?
Alle 3 Wohnungen liegen in der selben Himmelsrichtung, somit immer weniger als 50km Umzugsentfernung.

Ich hoffe mir kann geholfen werden.

Hoibat
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