Autor: Ralf
« am: 03. Juni 2020, 14:49:06 »Zitat
stellt sich für mich ehrlich gesagt die Frage ob das so rechtens ist?So schwer ist das doch nicht.
Können bei der Bundeswehr Abschlüsse von bestimmten Universitäten wirklich bevorzugt werden?
Das eine sind ja die formalen Voraussetzungen (ein festgestellter MA).
Das ist zu trennen von einer Einstellungszusage aufgrund der Bestenauslese. Und die kann ja vielfältig erfolgen. Zum einen anhand der Ergebnisse der Laufbahneignung am ACFüKrBw, zum anderen bei dem Bewerbungsgespräch am ZGeoBw.
In einem ablehnenden Bescheid wird niemals drin stehen, dass aufgrund eines Salzburger MA-Abschlusses eine Ablehnung erfolgt. Wenn man feststellt, dass die Kenntnisse aus bestimmten Bildungseinrichtungen i.d.R. unzureichend für die Verwendung sind, wird man ganz genau darauf achten, was der Bewerber kann.
Nichts anderes geschieht bspw. beim Seiteneistieg mit einer Pilotenlizenz: ist die Lizenz bei der LH oder einer anderen großen Airline erworben worden, sind nur geringe Teile einer Delta-Schulung notwendig (man stellt also diesen Bewerber lieber und eher ein). Hat er die Lizenz bei Kaktus-Airlines in der Wüste Gobi erworben, bedarf es eines immensen Delta-Schulungsaufwandes und man wird eher absehen, wenn man anders geeignete Bewerber hat, die formal zwar den selben Abschluss.