Autor: Merowig
« am: 05. März 2015, 12:32:29 »Da hat die Bundeshaushaltsordnung was dagegen. Diese besagt nämlich das ein Unternehmen nicht in Folge eines staatlichen Auftrages Pleite gehen darf(umgangssprachlich).
Die LHBw wuerde aber eben nicht als Folge eines staatlichen Auftrages Pleite gehen sondern als Folge ihrer anderen Geschaefte. Und nach der Insolvenz bzw. deren Abwicklung dann das Einkaufen an Unternehmensteilen, die man haben will.
Aber war wohl politisch so nicht gewollt ??