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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 25. März 2024, 17:39:24 »

Der einzige Grund, warum jemand mit einem BA nicht als OFähnr eingestellt werden könnte wäre, wenn die Quote für die Einstellung als OFähnr trotz Nachforderung mangels verfügbarer Planstellen  erfüllt worden wäre (also im Zuge des Bestenauslese) und man deswegen diese Alternative nicht mehr anbieten könnte. Das ist aber nicht der Fall.
Autor: 200/3 ohne LoginDaten
« am: 25. März 2024, 16:39:28 »

Der TE schreibt doch, dass er in der Laufbahn „Offz ohne Studium“ eingestellt wurde. Wieso sollte denn hier ein vorhandener Abschluss mit höherem Einstellungsdienstgrad gewürdigt werden wenn in der Laufbahn gar kein Studium vorgesehen ist?
Die erwähnten Kameraden werden wohl in der entsprechenden Laufbahn mit Studium sein…
Autor: Ralf
« am: 22. März 2024, 07:14:04 »

und noch:
Zitat
Wie kann nun Abhilfe geschafft werden, hilfsweise Beantragung der Beförderung zum OFähnr aufgrund vorhandenem Studiumabschluss vor der Bw-Zeit.
Autor: Angemon84m
« am: 22. März 2024, 06:56:32 »

Das kann man natürlich beantragen aufzuarbeiten und da solltest du einen Antrag stellen.
Sachverhalt schildern: Trotz BA als FlgOA eingestellt, andere auch mit BA (und nicht passenden Studium) als OFähnr eingestellt.
Wieso ich nicht?

Autor: Fragender043
« am: 22. März 2024, 06:05:13 »

@Ralf
Wie hättest du es gemacht bzw. welche Vorgehensweise hättest du Vorgeschlagen?
Autor: Ralf
« am: 22. März 2024, 04:10:58 »

Zitat
ich habe mal mit meinem PersFw geredet, Sie frägt nun erstmal unverbindlich bei BaPersBw nach ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.
Hätte ich nicht so gemacht.
Autor: Fragender043
« am: 21. März 2024, 22:25:06 »

@KlausP

ich muss mich entschuldigen, ich habe deine letzte Nachricht falsch verstanden, ja genau dass meinte ich natürlich auch.
Ich muss jetzt mal warten was das BaPers sagt, mehr kann ich da wohl gerade auch nicht machen.

Viele Grüße
Autor: KlausP
« am: 21. März 2024, 22:15:37 »

Wenn das Studium zum Dienstposten passt, kann man mit einem Offizierdienstgrad eingestellt werden. Passt das Studium nicht zum Dienstposten oder ist der Dienstposten nicht mit einem konkreten Studium hinterlegt kann eine Einstellung als Oberfähnrich erfolgen. Beispiel gefällig? Ein Bewerber mit abgeschlossenem Pädagogikstudium bewirbt sich für die Offizierlaufbahn, es gibt aber keine Verwendung, die dieses Studium explizit erfordert. Er kann also nicht als „Seiteneinsteiger“ mit einem Offizierdienstgrad eingestellt werden, aber als Oberfähnrich z.B. in der Kampftruppe (PzGren, Jg, GebJg, PzTr, FSchJg …).

Nichts anderes hat Ralf geschrieben.
Autor: Fragender043
« am: 21. März 2024, 22:03:35 »

Schönen Abend @KlausP

also laut diversen Beiträgen, auch von @Ralf, scheint dies eben nicht der Fall zu sein, da jene doch dann direkt als Oberleutant eingestellt werden können.

Autor: KlausP
« am: 21. März 2024, 21:49:53 »

Zitat
… Ich glaube, dass noch nicht alle wissen, dass das Oberfähnrichprogramm auch für Leute ist, bei denen das Studium nicht direkt zur Verwendung passt. …

Nein, das Programm ist NUR für diese Bewerber gemacht worden.
Autor: Fragender043
« am: 21. März 2024, 20:03:35 »

Danke @Ralf,
ich habe mal mit meinem PersFw geredet, Sie frägt nun erstmal unverbindlich bei BaPersBw nach ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.
Mal sehen was raus kommt.
Ich glaube, dass noch nicht alle wissen, dass das Oberfähnrichprogramm auch für Leute ist, bei denen das Studium nicht direkt zur Verwendung passt.

Viele Grüße
Autor: F_K
« am: 21. März 2024, 11:17:55 »

@ Pericranium:

Die Frage hat Ralf bereit beantwortet, der Fall liegt nicht vor.

(Ja, Bestenauslese für die verfügbaren Planstellen, die aber erhöht werden können - der Fall, dass dies passiert ist, ist nicht eingetreten).
Autor: Pericranium
« am: 21. März 2024, 11:02:59 »

@Ralf:
Das die anderen, die schon OFR sind, auch kein förderliches Studium hatten, ist Spekulation deinerseits, das hat der TE nicht gesagt. Denn das könnte ich mir vorstellen, dass das das Zünglein an der Waage ist.
Nein ist es nicht, denn da genau liegst du falsch. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum.
Bei einer Einstellung im höchsten Anwärterdienstgrad muss man eben kein für einen DP erforderliches Studium haben. Genau dafür ist der §23 (4) SLV geschrieben wurden. Denn ansonsten wäre eine Einstellung nah §25 mit einem Offizierdienstgrad erfolgt.
Ein förderliches Studium gibt es im TrD auch nicht. Entweder es ist eine zwingende Voraussetzung für einen DP (!= oder eben nicht.
Der einzige Grund, warum jemand mit einem BA nicht als OFähnr eingestellt werden könnte wäre, wenn die Quote für die Einstellung als OFähnr trotz Nachforderung mangels verfügbarer Planstellen  erfüllt worden wäre (also im Zuge des Bestenauslese) und man deswegen diese Alternative nicht mehr anbieten könnte. Das ist aber nicht der Fall.

Mea Culpa, wieder was gelernt. Aber in §23 (4) steht ja auch:"Kann eingestellt werden, wenn [....]". Dieses "kann" ist dann also die Abhängigkeit von den Planstellen, oder?
Dann im Falle des TE vllt. einfach zu spät dran gewesen?
Autor: Ralf
« am: 21. März 2024, 04:14:54 »

@Ralf:
Das die anderen, die schon OFR sind, auch kein förderliches Studium hatten, ist Spekulation deinerseits, das hat der TE nicht gesagt. Denn das könnte ich mir vorstellen, dass das das Zünglein an der Waage ist.
Nein ist es nicht, denn da genau liegst du falsch. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum.
Bei einer Einstellung im höchsten Anwärterdienstgrad muss man eben kein für einen DP erforderliches Studium haben. Genau dafür ist der §23 (4) SLV geschrieben wurden. Denn ansonsten wäre eine Einstellung nah §25 mit einem Offizierdienstgrad erfolgt.
Ein förderliches Studium gibt es im TrD auch nicht. Entweder es ist eine zwingende Voraussetzung für einen DP (!= oder eben nicht.
Der einzige Grund, warum jemand mit einem BA nicht als OFähnr eingestellt werden könnte wäre, wenn die Quote für die Einstellung als OFähnr trotz Nachforderung mangels verfügbarer Planstellen  erfüllt worden wäre (also im Zuge des Bestenauslese) und man deswegen diese Alternative nicht mehr anbieten könnte. Das ist aber nicht der Fall.
Autor: Pericranium
« am: 20. März 2024, 18:52:26 »

@Ralf:
Das die anderen, die schon OFR sind, auch kein förderliches Studium hatten, ist Spekulation deinerseits, das hat der TE nicht gesagt. Denn das könnte ich mir vorstellen, dass das das Zünglein an der Waage ist.
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