Autor: Staff Sergeant
« am: 27. November 2018, 08:22:13 »Cool, Danke Bayer Bazi und Loggi SU für die Tipps
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter PreisNe, nicht "kostenlos" Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).
Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben.
Ne, nicht "kostenlos" Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter PreisNe, nicht "kostenlos" Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis
Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab.
Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...Ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Die Summe ist doch für dich völlig egal, es kommt doch darauf an, dass du dann adäuqat untergebracht bist.
wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?!Die Antwort darauf wurde doch schon gegeben: das ist die Versetzung in die Stammeinheit. Und gesetzt des Falles, dass du auf Lehrgang bist und dort gibt es keine Unterkunft, wirst du auch in einem Hotel wohnen.