Autor: LwPersFw
« am: 01. Oktober 2018, 06:27:45 »Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten.Aber hatte mir die Frage im Zug auch schon gestellt: was wäre, wenn...
Dann handelt der Staatsbürger in Uniform - wenn er will (oder muss: Stichwort "unterlassene Hilfeleistung) - nach der von F_K genannten Nothilfe, oder dem von mir genannten 127 StPO.
"§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."