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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: BulleMölders
« am: 21. April 2024, 08:50:28 »

Wenn Sie die Entlassungspapiere (Urkunde ist nur schönes Beiwerk) insbesondere das Papier, wo die Entlassung Verfügt ist, unterschrieben haben, dann ist das Fix. Da wird keiner mehr dran rütteln. Ob Sie die Genehmigung bekommen kann Ihnen hier niemand sagen. Einzelfallentscheidung.
Autor: SolSim
« am: 20. April 2024, 21:17:16 »

Was meinen Sie? Die Entlassung nach Du oder die Genehmigung, eine Stelle ein paar Tage vor Entlassung anzunehmen?
Autor: Bbx.81
« am: 20. April 2024, 14:17:02 »

Hallo Gemeinde, ich stecke seit gut 2 Jahren in einem DU-Verfahren. seit ungefähr 6 Monaten habe ich nach etlichem Papierkram sowie unzähligen Ärztlichen Untersuchungen, die Bestätigung das ich Anfang August offizell aus der BW ausscheide. Ich habe dafür auch schon die ganzen Unterlagen sowie die Entlassungs ,,Urkunde`` bekommen und warte jetzt nur noch auf meine Auskleidung sowie die Entlassung im August. (bin bis DZE auch KZH)
Durchaus habe ich mich um meinen weitern Beruflichen Wertegang gekümmert und habe auch die zusage für eine stelle bei der ich ende Juli anfangen kann.
da die aber ein paar tage eher wie das DZE ist muss das vom Chef genehmigt werden. (und ja das geht da es hierfür einen Antrag gibt)
Nun zu meiner Frage, Kann die ganze Geschichte jetzt seitens der Bundeswehr nochmal rückgängig gemacht werden, oder ist die ganze Sache jetzt dingfest?
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