Autor: LwPersFw
« am: 29. September 2016, 08:39:37 »Aktuell von gestern aus dem von mir genannten SAZV-Forum im IntranetBw:
Frage eines Kameraden
"Guten Morgen Kameraden,
ich stehe gerade wieder auf dem Schlauch.
Wie gebe ich nun einen 24h-Dienst (Wache, UvD, etc.) mit der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen 11h-Befreiung in das Tool ein?
Dienst war von 07:00 - 07:00 Uhr.
Was erwirbt der Soldat für diesen Dienst?
Wird ihm durch die Befreiung etwas davon abgezogen?
Wir haben hier gerade verschiedene Ansichtsweisen, der eine sagt er baut den kompletten Anspruch des Dienstes auf und muss für Befreiung nichts "abbauen", der andere sagt das Gegenteil.
Wer hat Recht?
Falls Person 2 recht hat, wie viel wird abgezogen und was bleibt über?
Rechnen hierbei 7h Dienst von 00:00 - 07:00 Uhr bereits mit ein und es wären nur noch 2h (9h Dienstzeit an einem Wochentag) zu erbringen?"
Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK
"Der Soldat hat an Tag 1 seines Dienstes 17 Stunden Dienst geleistet und an Tag 2 hat er 7 Stunden geleistet."
Weitere Frage des Kameraden
"Dessen bin ich mir bewusst.
Mir ging es darum, ob und was der Soldat erwirbt und ob er für die 11h-Befreiung erworbene Stunden erbringen muss?"
Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK
"Es handelt sich nicht um eine 11h-Befreiung !
Der Soldat wird schlicht und ergreifend nach einem 24-h-Dienst in den Dienstschluss geschickt.
Wenn wir von der Annahme ausgehen, dass die zu leistende Arbeitszeit je Tag normalerweise bei 9 Stunden liegt,
hat er am ersten Tag ein Plus von 8 Stunden und am zweiten Tag ein Minus von 2 Stunden auf seinem Konto.
In der Gesamtschau beider Tage ergibt dies also ein Plus von 6 Stunden."
Frage eines Kameraden
"Guten Morgen Kameraden,
ich stehe gerade wieder auf dem Schlauch.
Wie gebe ich nun einen 24h-Dienst (Wache, UvD, etc.) mit der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen 11h-Befreiung in das Tool ein?
Dienst war von 07:00 - 07:00 Uhr.
Was erwirbt der Soldat für diesen Dienst?
Wird ihm durch die Befreiung etwas davon abgezogen?
Wir haben hier gerade verschiedene Ansichtsweisen, der eine sagt er baut den kompletten Anspruch des Dienstes auf und muss für Befreiung nichts "abbauen", der andere sagt das Gegenteil.
Wer hat Recht?
Falls Person 2 recht hat, wie viel wird abgezogen und was bleibt über?
Rechnen hierbei 7h Dienst von 00:00 - 07:00 Uhr bereits mit ein und es wären nur noch 2h (9h Dienstzeit an einem Wochentag) zu erbringen?"
Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK
"Der Soldat hat an Tag 1 seines Dienstes 17 Stunden Dienst geleistet und an Tag 2 hat er 7 Stunden geleistet."
Weitere Frage des Kameraden
"Dessen bin ich mir bewusst.
Mir ging es darum, ob und was der Soldat erwirbt und ob er für die 11h-Befreiung erworbene Stunden erbringen muss?"
Antwort des Forum-Moderators von BMVg FüSK
"Es handelt sich nicht um eine 11h-Befreiung !
Der Soldat wird schlicht und ergreifend nach einem 24-h-Dienst in den Dienstschluss geschickt.
Wenn wir von der Annahme ausgehen, dass die zu leistende Arbeitszeit je Tag normalerweise bei 9 Stunden liegt,
hat er am ersten Tag ein Plus von 8 Stunden und am zweiten Tag ein Minus von 2 Stunden auf seinem Konto.
In der Gesamtschau beider Tage ergibt dies also ein Plus von 6 Stunden."