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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: 28. April 2024, 19:55:13 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Ralf
Auf Lehrgängen wird immer eine Unterkunft o.ä. gestellt. In der Stammeinheit kann (!) das dann anders sein, falls es nicht ausreichend Unterkunft gibt und du nicht TG-berechtigt bist.

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 am: 28. April 2024, 19:51:45 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Bundfalke
Hallo Bundeswehrform,

ich habe eine Frage zur Pflicht zum Leben in Gemeinschaftsunterkünften während der OA-Ausbildung (SAZ 14 ohne Studium, Einstieg als OFR, Truppendienst, Dienstantritt 01.07.24). Ich bin über 25, weshalb meines Wissens nach ich nicht mehr verpflichtet bin in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen/der Dienstherr mir keine mehr zur Verfügung stellen muss. Meine Frage ist nun, wie das im Rahmen der OA-Ausbildung gehandhabt wird. Ab wann in der Ausbildung bin ich verpflichtet, eine Schlafstätte für unter der Woche außerhalb der Kaserne zu haben? Könnte mir vorstellen, dass ich bei AGA und SGA noch ganz regulär in der Kaserne übernachten kann und soll - alleine aus organisatorischen Gründen. Wie wird dann das aber bei den Lehrgängen (Fahnenjunker-, Zugführerlehrgang etc.) gehandhabt? Inwieweit muss ich bei diesen Lehrgängen standortnah wohnen? Ab wann ergibt es Sinn sich einen standortnahen Wohnsitz zu suchen?


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 am: 28. April 2024, 19:19:24 
Begonnen von Calippo1990 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?

Bitte mal um eine Rückmeldung

MkG

SU Meyer


"Werden die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) auf die Übergangsgebührnisse angerechnet?

Die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) werden nicht auf die Übergangsgebührnisse angerechnet."


https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/antworten-zu-haeufig-gestellten-fragen



Gleiches würde ja auch bei einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes zutreffen.

Hier können Sie neben den ÜG auch soviel hinzuverdienen wie Sie wollen...  § 53 Abs. 9 , Nr. 1 SVG




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 am: 28. April 2024, 18:26:47 
Begonnen von TobiKilo - Letzter Beitrag von Ralf
Das hat mit dir nichts zu tun.

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 am: 28. April 2024, 17:29:24 
Begonnen von TobiKilo - Letzter Beitrag von TobiKilo
Moin, ich habe seit 2 Jahren eine Partnerin. Sie ist auch innerhalb der Bundeswehr und hat mich bei ihrer SÜ2 als Partner angegeben.

Muss ich meine SÜ2 nun auch aktualisieren oder kann das warten bis ich meine neu machen muss oder hab ich quasi schon ein Kriegsverbrechen begannen weil ich das nicht asap gemeldet habe?

Beste Grüße

 6 
 am: 28. April 2024, 16:07:34 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Wenn es seit 36 Jahren so geht, hätte man es entweder schon eher korrigieren lassen oder es stört nicht wirklich. Es ist ja ausgeschlossen, dass es in jüngster Zeit eine signifikante Änderung/Verschlechterung gegeben hat.

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 am: 28. April 2024, 15:51:02 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von funker07
Kann es nicht eher sein, dass der Arzt ihm die Kosten abnehmen will und daher die psychischen Probleme so aufbauscht, dass es einen medizinischen Behandlungsbedarf gibt?
Der Termin beim Psychologen wäre, wenn das so abgesprochen ist, vielleicht eine 5min-Sache.
Müssten dann wirklich gravierende Einträge zur Psyche in die Akte.

Ich wäre, wenn es zum Psychologengespräch kommt, einfach ehrlich: Es stört/belastet, aber führt nicht zu starken psychischen Beschwerden.

 8 
 am: 28. April 2024, 13:27:54 
Begonnen von Calippo1990 - Letzter Beitrag von SU Meyer
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?

Bitte mal um eine Rückmeldung

MkG

SU Meyer

 9 
 am: 28. April 2024, 11:30:11 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von Ralf
Der Satz hat viel für sich. Kann ich so unterschreiben.

Ich fand die Zeit im Einsatz als "recht einfach". Das klingt erst einmal merkwürdig. Aber: alles ist dort super organisiert, Essen, Wäsche etc pp. Ich muss mich um nichts anderes kümmern. Mache nur das, was ich am besten kann: meinen Job. Die Zeit rast vorbei, keine Langeweile o.ä. Keine irgendwelche familiären Sachen, die ich regeln muss, über andere Dinge, die mit dem täglichen Leben zusammenhängen nachdenken und man erfährt idR auch eine hohe Wertschätzung von der Homefront ("du bist was besonderes/ du machst was besonderes) und auch in der Stammeinheit wird man gewertschätzt.

 10 
 am: 28. April 2024, 11:18:26 
Begonnen von schlammtreiber - Letzter Beitrag von LwPersFw
"Initiative:

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion der CDU/CSU
Fraktion der FDP
Fraktion der SPD

Beratungsstand:
Angenommen


Für eine umfassende Wertschätzung - Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung der Veteranen und deren Familien verbessern"

Drucksache 20/11138 vom 23.04.2024

Auszug:

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, eine grundsätzliche und einheitliche Verbesserung der Nachsorge von im Dienst, besonders im Auslandseinsatz erlittenen Schädigungen sicherzustellen. Hierzu zählen Fürsorge, Rehabilitationsmaßnahmen, Therapieangebote und Betreuungskonzepte sowie Ansprechstellen für Geschädigte und deren Angehörigen, Weiterverwendungs- und Entschädigungsmöglichkeiten;

das Einsatzweiterverwendungsgesetz auf ehemalige Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auszuweiten und zu prüfen, inwieweit auch Soldatinnen und Soldaten, die von außerhalb des Einsatzgebietes an einer besonderen Auslandsverwendung teilnehmen sowie Soldatinnen und Soldaten, die im sogenannten „Reachback-Verfahren“ Bild- oder Tondokumente aus einem Einsatzgebiet einer besonderen Auslandsverwendung i.S.d. § 63 c Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) erheben und auswerten, in den Schutzbereich aufgenommen werden können;

die Qualität, den Umfang und die Systematik der Behandlung, Rehabilitationsleistungen und Präventionsmaßnahmen für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Angehörigen extern zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31.12.2024 dazu zu berichten;

die Einrichtung einer stationären Therapieeinrichtung der Bundeswehr zu prüfen, in der sowohl einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten als auch ihre Familien aus einer Hand behandelt und betreut werden können;

innerhalb von sechs Monaten zu prüfen, wie auch bei nicht vollständiger einsatzbezogener Dokumentation seitens der Bundeswehr Veteraninnen und Veteranen eine Versorgung ermöglicht werden kann;

eine spürbare Aufwertung der Deutschen Härtefallstiftung – als bedeutender Träger des Fürsorgegedankens für Veteraninnen und Veteranen sowie aller durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen und deren Familien – vorzunehmen;

Berlin, den 23. April 2024

Dr. Rolf Mützenich und Fraktion
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Christian Dürr und Fraktion "



Es bleibt abzuwarten ob diesen Worten auch die gesetzlichen Taten folgen und was die Soldaten und Soldatinnen diesen Politikern und Fraktionen, vor und nach der nächsten Bundestagswahl, wirklich wert sind.

Für Panzer, Raketen, Flugzeuge sind 100 Mrd+ verfügbar...
Und da sollen es 1...2 Mrd für im Einsatz Geschädigte nicht sein ?
Einsätze in die sie die o.g. Fraktionen geschickt haben...

Zumal es ja sein könnte, dass Herr Merz unser nächster Bundeskanzler mit Richtlinienkompetenz wird...  ;)


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