Autor: Andi
« am: 11. November 2012, 19:57:10 »Nachdem die Bundeswehr nicht "auf einer eigenen Insel lebt" und ihr eigenes Recht hat, welches vom deutschen Strafrecht vollkommen losgelöst ist, wird der Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" natürlich immer ein solcher Tatbestand bleiben!
Nur dürfte es da bei einem Übungsplatz am öffentlichen Verkehrsraum mangeln. Wenn dann wäre es eventuell eher der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs - was aber ebenfalls eine Straftat wäre (wobei ich persönlich keinen Fall kenne in dem jemand deswegen verknackt wurde, aber da fehlt mir die Sachkenntnis für).
Gruß Andi