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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 19. August 2007, 10:02:02 »

Und im Gegensatz zu allem anderen, was hier geäußert wurde, findet unsere "Behauptung" wenigstens eine Stütze im Gesetz! Ich denke eher, dass alles andere nur "behauptet" wurde!
Autor: landrysgryff
« am: 19. August 2007, 08:05:01 »

Zitat
@ Huey:
Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten


Und mancher nützt das gleich die ersten Tage aus und lässt seine "normalen" Mitrekruten
das Revierreinigen übernehmen (Neckermann befiehlt - die anderen Rekruten putzen)

Als Vorgesetzter....

(aus eigenem Erleben - nachdem es ein "klärendes Gespräch" mit dem GrpFhr gab, hat er
das nicht wieder gemacht  ;D )

Kann nur jedem Rekruten empfehlen, hier gleich den GrpFhr einzuschalten, denn es wird nicht
gerade gerne gesehen, dass die Kameraden Neckermänner (ohne besonders beauftragt worden
zu sein) schon den Vorgesetzten raushängen lassen.

Gruss

landrysgryff
Autor: Huey
« am: 18. August 2007, 22:05:49 »

Zitat
Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Nein.

Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten (und gerne vergessen: Pflichten)!

Autor: Timid
« am: 18. August 2007, 19:25:56 »

Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?

Genau das! http://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/__4.html - Abschnitt 1 ist in der Beziehung eigentlich absolut eindeutig. Oder steht dort, oder sonstwo in der VorgV, dass diese Vorschrift erst ab bestandenem Lehrgang X oder Y Dienstjahren/-monaten gültig wäre?
Autor: frederik200
« am: 18. August 2007, 19:22:37 »

Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?
Autor: Timid
« am: 18. August 2007, 17:32:41 »

Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher

Der Gruppenführer führt auch eine Teileinheit, also wird für ihn exakt das selbe gelten wie für den Zugführer.
Autor: peppie
« am: 18. August 2007, 16:46:50 »

Der ZgFhr ist auch Vorgesetzter nach §1 ! Also ist der ZgFhr dem "Neckermann-Hauptmann" gegenüber auch Vorgesetzter! Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute dieser ist auch Vorgesetzter nach §1.
Autor: Timid
« am: 18. August 2007, 14:34:43 »

Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...

Und? Ein Hauptmann ist ein Hauptmann, ob er jetzt in der AGA rumrödelt, oder schon zig Jahre beim Barras Dienst getan hat. Er ist damit auch prinzipiell Vorgesetzter auf Grund des Dienstgrades und könnte Befehle erteilen etc.! Nur sind die Ausbilder ihm gegenüber wiederum Vorgesetzte im Rahmen der Ausbildung.

Wenn sich das mittlerweile geändert haben sollte, würde ich ganz gerne die Vorschrift o.ä. sehen, die die VorgV für "Neckermänner" aufhebt ...
Autor: werder
« am: 18. August 2007, 14:05:28 »

Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...
Autor: mailman
« am: 18. August 2007, 12:09:39 »

Klar kann man in der AGA schon solche Funktionen übernehmen. Dazu muß man nicht mal Schütze sein:

Beispiel "Schütze Haumichblau, Gruppe übernehmen und zur Waffenkammer führen"

Der Schütze wäre damit Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung. Ich hoffe ich liege damit richtig.
Autor: wolverine
« am: 18. August 2007, 11:38:34 »

Vorgesetztenfunktionen kannst du erst nach der bestandenen AGA ausüben, du kannst auch keinen Zimmerkameraden der Schütze/Funker/Flieger/Jäger ist Sachen befehlen.
Das wiederum halte ich für ein unbewiesenes Gerücht und wer das behauptet, sollte mir den entsprechenden Passus in der VorgV nennen!
Autor: Füchschen
« am: 18. August 2007, 11:33:38 »

Also bei uns hatten wir auch Neckermann-SU, und ja du wirst von Kameraden ausgebildet die einen niedrigeren Rang bekleiden, sei es der Hilfsausbilder im Mannschaftsdienstgrad, der Gruppenführer als Fahnenjunker oder Unteroffizier.
Du solltest dir nur während der AGA nichts auf deine Schulterklappen, die du von Anfang an trägst, nichts einbilden, dass wird nicht gerne gesehen, viel mehr solltest du zusehen das die Ausbilder deine Eignung erkennen und einen größeren Ehrgeiz und eine bessere Korrektheit als bei deinen W9er-Kameraden feststellen.
Vorgesetztenfunktionen kannst du erst nach der bestandenen AGA ausüben, du kannst auch keinen Zimmerkameraden der Schütze/Funker/Flieger/Jäger ist Sachen befehlen.

MkG
Autor: David87
« am: 17. August 2007, 23:19:18 »

Danke für die hilfreichen Antworten !

Wollte das nur mal im voraus wissen und bin definitiv niemand der sich auf einen Rang was einbilden würde. Hatte nur letztens ein Gespräch mit nem ehemaligen und der wollte das gar nicht glauben :)

Von der militärischen Ordnung her isses ja auch ein bisschen komisch für Aussenstehende..
Autor: Zebra
« am: 17. August 2007, 16:08:00 »

Ich habe dann den Threadtitel mal ein wenig angepasst.

@ Tommie: Übrigens finde ich den Eingangssatz von dir nicht unbedingt passend.

@ Mailman: Wie du siehst, gibt es durchaus noch Hilfsausbilder im Mannschaftsdienstgrad, und das sogar nicht nur in der AGA.
Hätte ich dir aber dann auch als Antwort geschrieben, nur wollte ich erstmal wissen, auf welchen Quellen deine Informationen beruhen - so rein interessehalber.  ;)


MkG

Zebra
Autor: publius
« am: 17. August 2007, 15:09:41 »

korrekt. dienstgrade haben prinzipiell nichts mit dem vorgesetztenverhältnis zu tun.
so können auch niederrangige offiziere höherrangigen vorgesetzt sein. beispielsweise
kann ein OLt Vorgesetzter eines Hptm oder KaLeu sein, je nach Aufgabenverteilung.
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