Autor: ulli76
« am: 23. November 2011, 17:22:01 »Grundsätzlich gelten erstmal die gleichen Leistungen. ABER: Bei FWDL "droht" ja recht schnell das Dienstzeitende. Aber wenn man die Bedingungen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes erfüllt, kommt man erstmal in die sog. Schutzzeit und ggf. besteht die Möglichkeit zur Übernahme zum Berufssoldaten.
Genauso sollte man halt zusehen, dass man eine ggf. erforderliche Kur rechtzeitig beantragt- gerade bei sehr knappem DZE.
Einfach mal nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz googeln.
Genauso sollte man halt zusehen, dass man eine ggf. erforderliche Kur rechtzeitig beantragt- gerade bei sehr knappem DZE.
Einfach mal nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz googeln.