Prima - und jetzt jeden Punkt gegen den (Rahmen-) Dienstplan prüfen:
- mil. Vorgesetztet
- bestimmtes Verhalten
- Befehlsform / Art
- Gehorsam?
... Fertig ist die Laube.
- 26. April 2024, 17:08:07
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: 25. April 2024, 13:32:56
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K | ||
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am: 25. April 2024, 13:31:22
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi | ||
Dienstliche Anweisung:
Die Befugnis, zu dienstlichen Zwecken Anweisungen zu erteilen und die Pflicht, diese zu befolgen, ergibt sich aus dem Unterstellungsverhältnis. Dienstliche Anweisungen ergehen regel- mäßig als Regelungen, Weisungen, Befehle, Dienstliche Anordnungen oder Richtlinien. Sie haben den Zweck, den Willen des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten nach Inhalt, Richtung und Form so auszu- drücken, dass durch die Ausführung der dienstlichen Anweisung seine bzw. ihre Absicht erreicht wird. Sofern möglich, soll jede dienstliche Anweisung Unterrichtungen und Hinweise für die Ausführung enthalten und dem Untergebenen Raum für sein freies Ermessen lassen. Innerhalb dieses Ermessens kann er bzw. sie über Art, Ort und Zeit der Ausführung in eigener Verantwortung entscheiden. Dienstliche Anweisungen sind grundsätzlich auf dem Dienstweg an die Empfängerin oder den Empfänger zu leiten. Ist es in Ausnahmefällen erforderlich, dienstliche Anweisungen unter Umgehung des Dienstweges zu erteilen, so sind die Zwischenstellen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Weichen truppendienstliche Unterstellung, Unterstellung für den Einsatz und/oder Unterstellung im besonderen Aufgabenbereich voneinander ab, so ist bei Weisungen und Befehlen die Beteiligung der jeweils anderen vorgesetzten DSt in Dienstanweisungen oder Befehlen für das Meldewesen zu regeln |
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am: 25. April 2024, 13:24:55
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi | ||
Definition Befehl:
Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit Anspruch auf Gehorsam erteilt. |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
am: 25. April 2024, 12:51:00
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Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von F_K | ||
Ohne Med zu sein - in einem Jahr würde ich keine Besserung sehen - ein Verwendungswechsel erscheint angezeigt.
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am: 25. April 2024, 12:48:02
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K | ||
Gegenfrage: was ist ein Befehl / eine dienstliche Anweisung?
... und was steht von wem an wen in einem Dienstplan? |
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am: 25. April 2024, 12:39:42
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi | ||
wie würdet ihr den Dienstplan definieren oder erklären?
ist das ein Befehl oder dienstliche Anweisung oder Bestandteil eines Befehls? oder doch anders |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
am: 25. April 2024, 12:20:06
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Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von Der ewige FA | ||
Hallo Kameraden, ich war gestern im BwK und heute beim Truppenarzt mit folgendem Ergebnis:
Facharzt BwK sagt "[...]sehen wir eine Verwendung mit körperlicher Belastung wie im Bereich der KFZ-Mechatronik als nicht förderlich an und empfehlen die Versetzung in den Stabsdienst im Sinne der Gesundheitserhaltung des Patienten.[...]" Truppenarzt hat 90/5 gemacht mit "nicht verwendungsfähig für min. 12 Monate" Termin mit Chef steht für Montag an (selbiger ist gerade auf einem Lehrgang). Ist dieser 90/5 mit dem Befund (habe ich als Kopie mit beim Pers gelassen) denn für Köln ein Grund mit mir eine neue Verwendung zu suchen oder sagt man da eher "das sitzen wir aus, is ja "nur" n jahr"? Liebe Grüße und vielen Dank für eure/ihre Expertise! |
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am: 25. April 2024, 12:18:16
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Hadynari | ||
Wenn dein Anwalt sagt, du hast eine gute Chance, dann würde ich eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
am: 25. April 2024, 12:01:05
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Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Moin, Das kann natürlich sein... Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €. |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
am: 25. April 2024, 09:11:14
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Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von FEC | ||
Moin,
ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde. Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen. |