Autor: Zulu44
« am: 24. August 2018, 00:26:08 »Ich hatte zu Beginn schon eine Email an meine zuständige Familienkasse geschrieben und die hat mich auf folgendes hingewiesen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Erlass vom 25.3.2015 auf.
Aus dem geht hervor, dass die Familienkasse pauschal für die ersten vier Monate zahlt, da eine Ausbildung (Grund- und Dienstpostenauabildung) stattfindet.
Altersregelungen bleiben davon unberührt.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Erlass vom 25.3.2015 auf.
Aus dem geht hervor, dass die Familienkasse pauschal für die ersten vier Monate zahlt, da eine Ausbildung (Grund- und Dienstpostenauabildung) stattfindet.
Altersregelungen bleiben davon unberührt.