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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 10. April 2024, 17:32:54 »

Jungs, entschieden wird ja der Antrag von C, insoweit darf und MUSS der Vorgesetzte B ja die Sichweise seiner Dienststelle darlegen - und die kann vom "Wunsch" von A halt abweichen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 10. April 2024, 14:54:51 »

Es ist naiv keine Gegendarstellung zu schreiben. Im einfachsten Fall fügt man an, dass z.B. die Begründung für den Antrag nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Die Stellungnahme der VP birgt immer ein gewisses Risiko, etwa wenn die VP feststellt, dass durch die Versetzung eine Vakanz entsteht die nicht durch die übrige Wählergruppe ausgeglichen werden kann.
Autor: wolverine
« am: 09. April 2024, 19:24:23 »

Dann bleibt es eben dabei. Was anderes ist auch nicht passiert. A bleibt bei seinen Argumenten und B bei seiner Bewertung. Woher soll auch eine andere bei B kommen ohne neuen Input.
Wenn A schon alles vorgebracht hat, war es B halt zu dünn.
Autor: Abonym87654
« am: 09. April 2024, 18:53:19 »

Nun könnte A aber auch schon im Versetzungsantrag alles geschrieben haben, was es dazu zu schreiben gab.
War zwar nicht die Frage, aber: Wäre eine stoische Wiederholung des Ganzen in einer Stellungnahme förderlich?

A hat Gründe für den Antrag.
B hat Gründe für die ablehnende Haltung zum Antrag.
Autor: HubschrauBär
« am: 09. April 2024, 18:43:17 »

Es macht nunmal auch wenig Sinn, wenn man mit der Stellungnahme nicht einverstanden ist, dann aber keine Gegendarstellung verfasst.
Autor: SolSim
« am: 09. April 2024, 17:02:29 »

Die VP muss niemanden anhören und ist auch nicht der Anwalt einer Einzelperson ihrer Wählergruppe.
Autor: wolverine
« am: 09. April 2024, 16:42:06 »

Wieso sollte die VP den Antragsteller anhören?
Und was soll B machen, wenn A zwar mit der Stellungnahme nicht einverstanden ist, aber keine Gegendarstellung schreibt?

Ich kann da kein Fehlverhalten erkennen.
Autor: Abonym87654
« am: 09. April 2024, 16:31:54 »

Guten Tag an alle hier im Forum.

Ich habe mal eine Frage und möchte dabei das Thema so allgemein wie möglich formulieren.

Angenommen, Person A stellt einen Versetzungsantrag und schließt die Beteiligung der VP nicht explizit aus - möchte also die VP „im Boot“ haben.
Vorgesetzter B bereitet alles soweit vor und schreibt eine Stellungnahme, der Person A nicht zustimmt.
Nun ist Person A, nachdem sie angekreuzt hat, mit der Stellungnahme von Vorgesetztem B nicht einverstanden zu sein, aber nichts mehr ergänzend hinzufügen zu wollen, krank.
Nachdem Person A wieder im Dienst ist, legt Vorgesetzter B den von der VP bearbeiteten Antrag vor, in dem die VP dem Vorgesetzten B voll und ganz zustimmt. Person A nimmt dies zur Kenntnis, wurde von der VP aber nicht angehört.

Hier meine Fragen:
Handelt Vorgesetzer B richtig?
Handelt die VP richtig?

Und wenn nicht: Auf welcher Grundlage handelt eine dieser Personen nicht richtig?

Ich habe zu dem Thema schon ein bisschen was gewälzt, aber leider nicht viel gefunden.

Ich danke jedem, der das hier liest und mir vielleicht einen Denkanstoß geben kann.

Schönen Tag noch!
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