@ DA:
... Was Du erkennen magst, ist irrelevant.
Die Rechtslage ist klar, und bis zur Veröffentlichung kann man an solchen offenen Informationen Dienstpflichten verletzen.
Die neuen Waffenvorschriften sind z. B. im Gegensatz zu den älteren Vorschriften als VS eingestuft.
Ansonsten: der Reibert hat Leerstellen enthalten, um dort ggf. VS Informationen einzutragen - also bitte keine Geschichtsklitterung ...
Spannend, dass du der Ansicht bist, dass meine Rechts(er-)kenntnis irrelevant ist. Du musst mich und meinen DP gut kennen.
Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage überhaupt nicht eindeutig:
"§ 14 SG - Verschwiegenheit
(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
[...]
2.
Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind
oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen"
Im Übrigen sollte klar sein, dass keine VS-eingestuften Informationen weitergegeben werden dürfen.
Und früher waren die gesamten ZDvs VS-NfD, auch die Auszüge im Reibert (auch wenn diese "unproblematisch" waren).