Autor: miguhamburg1
« am: 28. Mai 2018, 23:42:08 »Welcher Soldat welche Kopfbedeckung zur Uniform zu tragen hat, bestimmt ausschließlich die Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Hiernach gilt für Marineuiformträger Folgendes: Die Angehörigen der SKM und des Seebataillon tragen das marineblaue Barett mit dem zugehörigen Barettabzeichen, Angehörige der 4./WachBtlBMVg das marineblaue Barett mit dem Barettabzeichen Gotisches W im Eichenlaub in Gold zum Feldanzug, tarndruck. Angehörige des orgBer CIT tragen das marineblaue Barett mit dem CIR-Abzeichen zum Dienst- und Feldanzug, tardruck.
Ein Marineuiformträger, der NICHT den zuvor aufgeführten Truppenteilen angehört, würde das Marinebarett unberechtigt/vorschriftswidrig tragen.
Hiernach gilt für Marineuiformträger Folgendes: Die Angehörigen der SKM und des Seebataillon tragen das marineblaue Barett mit dem zugehörigen Barettabzeichen, Angehörige der 4./WachBtlBMVg das marineblaue Barett mit dem Barettabzeichen Gotisches W im Eichenlaub in Gold zum Feldanzug, tarndruck. Angehörige des orgBer CIT tragen das marineblaue Barett mit dem CIR-Abzeichen zum Dienst- und Feldanzug, tardruck.
Ein Marineuiformträger, der NICHT den zuvor aufgeführten Truppenteilen angehört, würde das Marinebarett unberechtigt/vorschriftswidrig tragen.