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Autor: didi62
« am: 22. März 2019, 10:00:33 »

AVZ und Auslandszuschlag wird bei der Übergangsbeihilfe nicht berücksichtigt.
Autor: KlausP
« am: 21. März 2019, 18:04:20 »

Zitat
... Grundgehalt + Familienzuschlag ...

Genau das.
Autor: Das1968
« am: 21. März 2019, 17:06:25 »

Hi Kameraden

Eine Frage zu den oben stehenden Thema.
Welche Eingänge auf der letzten Soldabrechnung rechnen zu den zu berücksichtigenden Bezügen für die Zahlung der Übergangsbeihilfe ?

Grundgehalt + Familienzuschlag ? Oder beispielsweise auch AVZ, oder der Auslandszuschlag ?

Danke im voraus
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