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Autor: HG Samy
« am: 07. März 2024, 16:38:40 »

allerdings, formal-juristisch bin ich ab Montag Soldat, sollte keine schriftliche Aufhebung bis Samstag in der Post sein.

Habe auch nur zufællig davon erfahren, da ich was zur empfohlenen Ausrüstung fragen wollte.
Autor: F_K
« am: 07. März 2024, 16:00:39 »

Nunja, der Res hat schon Vertrauenschutz und kann antreten, die heranziehende Stelle muss dann prüfen, wo der Res eingesetzt werden kann.

Falls es keine sinnvolle andere Verwendung gibt, ist eine Aufhebung der RDL natürlich günstiger, die Zeit dafür wird knapp.
Autor: xnos
« am: 07. März 2024, 15:56:00 »

Moin!

Da solltest du mal bei deinem S1 anfragen. Eine Aufhebung kommt vom zuständigen Karrierecenter.

Welchen Sinn hätte denn die Dienstleistung, wenn der nun abgesagte Lehrgang der eigentliche Gegenstand war?

Urlaub und Flug kann ich nicht nachvollziehen…

Für USG wird doch eine Wehrdienstzeitbescheinigung benötigt, oder irre ich mich?
Autor: HG Samy
« am: 07. März 2024, 15:33:21 »

Hallo,

ich habe eine Heranziehung für einen Lehrgang kommende Woche, ein Anruf beim KpFw heute ergab, dass der Lg kurzfristig abgesagt wurde. Seitens BAPers habe ich aber nichts bekommen.
Soll/kann ich nun trotzdem zur Einheit anreisen und auf die RDL bestehen?

Habe bereits Flug gebucht und Urlaub genommen, das ist alles nicht mehr stornierbar. USG ist auch beantragt seit einem Monat.
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