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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 17:15:16 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von F_K
@  xnos:

Es gibt ja eine Taskforce Personal - und es sind schon Dinge umgesetzt.

Wie gesagt, MEIN aktuelles Beispiel lief gut - weniger als 2 Monate Durchlauf bei Einstellung zum 1. 10. - ist OK.

 2 
 am: Heute um 17:09:06 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von xnos
Naja… es gibt einen Bedarf an Personal. Das ist nicht zu bestreiten. Zudem steht die Bundeswehr im Wettbewerb zur freien Wirtschaft.

https://m.youtube.com/watch?v=bHz5Irv00T4&pp=ygUTQnVuZGVzd2VociBwZXJzb25hbA%3D%3D

Wenn demnach eine substanzielle Verbesserung der Personalgewinnung erforderlich ist, dann ist dieser Fall beispielhaft dafür, wie es bundeswehrintern nicht laufen darf. Wettbewerbsfähigkeit sieht dann eben anders aus - soviel zur „frühzeitigen Bewerbung“ mit 1-1,5 Jahren Vorlauf… die wenigsten Schulabgänger machen sich mit 16/17 Jahren Gedanken darüber, wo sie arbeiten wollen/werden/sollten geschweige denn sich dann auch mit den eigenen Unterlagen aktiv zu bewerben…

 3 
 am: Heute um 16:30:12 
Begonnen von ChrisL156 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Jetzt überlegt die Frau eine Wohnung von ihrem Geld in Mittenwald zu kaufen.
Jetzt ist die Frage ob der Soldat in diese Wohnung als TG Wohnung umziehen kann, oder ob das nicht geht, weil sie der Frau gehört.




"Leitsatz:

Ein trennungsgeldberechtigter Beamter oder Soldat kann von den Mietkosten einer Wohnung, die in seinem Eigentum steht, nur die Nebenkosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung geltend machen.

Der Mietzins selbst ist nicht erstattungsfähig.

Dasselbe gilt, wenn der Ehepartner die Wohnung zum Zweck der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworben hat."



BVerwG 2 C 42.07 , Urteil vom 19.02.2009



OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2007 - OVG 4 B 15.05

Auszug:

"Bezieht ein Beamter oder Soldat am neuen Dienstort eine im Alleineigentum seines Ehegatten stehende, verfügbare Wohnung, die nach dem Dienstortwechsel maßgeblich zu dem Zweck erworben wurde, dem Beamten oder Soldaten eine Unterkunft zu verschaffen, kann die Weitergewährung von Trennungsgeld grundsätzlich nicht als Gebot einer an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten; sie würde Sinn und Wesen des Trennungsgeldes nicht entsprechen. Zu den wesentlichen Grundgedanken des Trennungsgeldrechts gehört, dass Trennungen regelmäßig vorübergehender Natur und von solcher Zeitdauer sind, dass Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder angemieteten Wohnungen zur Überbrückung des vorübergehenden Trennungszeitraums erforderlich sind. Erwirbt der Bedienstete am neuen Dienstort Wohneigentum, ist hingegen davon auszugehen, dass er sich dort dauerhaft niederlassen oder/und ein Abschreibungs- oder Investitionsobjekt erwerben will "


https://openjur.de/u/275813.html


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 am: Heute um 14:48:03 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von StefanD
Zitat
In meiner Laufbahngruppe

Nur zum Verständnis - welcher Laufbahngruppe gehörst Du an? Und warum benötigt man auf dem Dir avisierten Dienstposten eine SÜ2?

Ich hab mich zunächst als Mannschafter gemeldet. Mit Interessenbekundung evtl. Unteroffizier, aber das heißt erstmal nichts.

Das mit der Ü2 wurde auf der Info-DVag so mitgeteilt. Hatte mich gewundert, aber warum das so gehandhabt werden soll, ist mir nicht ganz klar geworden. Eine Begründung war, das ggf. Kritische Infrastruktur geschützt werden müsse.

 5 
 am: Heute um 13:07:26 
Begonnen von ChrisL156 - Letzter Beitrag von Chrisl156
Vielen Dank für die Antwort. Hast du eine entsprechende Vorschrift / Gesetz / Regelung aus der das auch hervor geht?

Viele Grüße

 6 
 am: Heute um 12:58:05 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von KlausP
Und ich würde auch niemandem dazu raten, sich eine Verwendung nur wegen der Prämienberechtigung auszusuchen. Wenn einem das nämlich nicht wirklich liegt, kann das sehr schnell in Frust ausarten, wenn man noch 8 bis 15 Jahre vor sich hat.

 7 
 am: Heute um 12:48:19 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von Ralf
Zu 2) bei welchen Verwendungsreihen gibt es eine Prämie?
Das sind einige. Die Aussage hilft dir nicht, aber es es sind rd. 200 Positionen in unterschiedlicher Höhe in unterschiedlichen Lfb.

 8 
 am: Heute um 10:12:34 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Zitat
In meiner Laufbahngruppe

Nur zum Verständnis - welcher Laufbahngruppe gehörst Du an? Und warum benötigt man auf dem Dir avisierten Dienstposten eine SÜ2?

 9 
 am: Heute um 10:01:38 
Begonnen von ChrisL156 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Sofern ein Mietvertrag abgeschlossen wird, stellt dies kein Hemmnis dar. Die Frage der Vermietung zwischen Ehepartnern ist eine steuerliche, denn es gibt ein paar Dinge zu berücksichtigen.

Insgesamt würde ich aber durchrechnen, ob sich das lohnt oder eher ein Fremdvermietung attraktiver ist.

 10 
 am: Heute um 09:44:02 
Begonnen von ChrisL156 - Letzter Beitrag von ChrisL156
Nein :-D

Soldat A hat mit seiner Frau eine gemeinsame Wohnung in dem Ort München.
Der Soldat hat eine TG Wohnung in Mittenwald.
Jetzt überlegt die Frau eine Wohnung von ihrem Geld in Mittenwald zu kaufen.
jetzt ist die Frage ob der Soldat in diese Wohnung als TG Wohnung umziehen kann, oder ob das nicht geht, weil sie der Frau gehört.

Sorry wenn es am Anfang nicht ganz verständlich ausgedrückt war.

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