… und vom Chef und VP unterschrieben sein …
Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.
§ 24 - Soldatenbeteiligungsgesetz
(1) Der nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Vertrauensperson zur Gestaltung des Dienstbetriebes anzuhören. Die Anhörung soll vor Festlegung des Dienstplanes erfolgen. Zum Dienstbetrieb gehören alle Maßnahmen, die im Dienstplan festgelegt werden und den Innendienst, den Ausbildungsdienst sowie Wach- und Bereitschaftsdienste betreffen. Darüber hinaus ist die Vertrauensperson zu den lang- und mittelfristigen Planungen in Jahres- und Quartalsausbildungsbefehlen sowie zu den allgemeinen Regelungen für Rahmendienstpläne anzuhören.
Unterschrift ist nicht explizit genannt, jedoch ist durch die Unterschrift klar "bewiesen" das die geforderte Anhörung stattgefunden hat.