Autor: KlausP
« am: 30. Juni 2015, 14:30:17 »Der Spieß muss dafür gar nichts tun, der zeichnet den Fahrkostenantrag nur sachlich richtig und das auch nur für die Personalien des Antragstellers. Der Rest ist Sache des BwDLZ.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Na ja, die Flugkosten werden wohl maximal in Höhe der Kosten für die Autofahrt übernommen! Also würde ich nicht unbedingt Business Class bei der Lufthansa buchen, sondern zusehen, dass ich einen günstigen Flug bekomme!
Fakt ist aber: Wer fliegt und trotzdem so abrechnet, als sei er mit dem Auto gefahren, der macht sich eines Betruges schuldig! Kein guter Anfang für ein Dienstverhältnis ... meine ich !
Das kann ich ja kaum glauben. Wenn ich Dienstantrittsreise + Flug bei Google eingebe, führt der erste Link direkt zum BRKG.
Da kann man alles in Ruhe nachlesen.
... im ganzen Internet ...
Die Frage die ich mir stelle, kann ich die Fahrtkostenerstattung von Auto einfach angeben oder wäre das dann Betrug weil ich ja eigentlich mit dem Flieger anreise?