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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 09. Januar 2014, 18:54:21 »

So lange der/die TE sich nicht wieder meldet, können wir eh nur raten, was gemeint ist.
Autor: mäusebauch
« am: 09. Januar 2014, 15:21:44 »

Svarletti meint vielleicht irgendwelche anderen Beihilfen von seiner Dienstelle. ich hab´leider keine wirkliche ahnung.
Weiss jemand was, vielleicht?
Autor: F_K
« am: 09. Januar 2014, 14:57:24 »

Nicht schreien, Schnuffel, es wird doch von niemandem bezweifelt.
Autor: Schnuffel
« am: 09. Januar 2014, 14:39:00 »

mein mann, beamter pensionär IST ZU 20% BEI EINER PRIVATEN VERSICHERUNG VERSICHERT. UND ZU 80% BEIHILFEBERECHTIGT.
DIES IST SO...
ICH SCHWÖR´S
GRUSS AUS wunstorf
Autor: F_K
« am: 09. Januar 2014, 14:35:00 »

@ wolve:

Richtig. "Früher" konnte der Beamte mit Beihilfe die freie Entscheidung treffen, dass "Rest-" Risiko der nicht durch die Beihilfe abgedecken Krankheitskosten selber zu tragen - inzwischen ist der Beamte verpflichtet, dieses Risiko durch eine Versicherung abzudecken.
Autor: wolverine
« am: 09. Januar 2014, 14:07:03 »

Haben wir nicht seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht? Die Frage nach der Versicherung bei X% Beihilfe stellt sich seither nicht mehr.
Autor: miguhamburg1
« am: 09. Januar 2014, 12:48:48 »

Staatsdiener können auch Angestellte sein. Beihilfe bekommen allerdings nur Beamte. Dabei legen der Bund und jedes Bundesland als Dienstherr für ihren (jeweils nachgeordneten) Bereich fest, wie hoch die jeweilige Beihilfe ist. Bei 17 Dienstherren gibt es da schon Unterschiede...
Autor: Zorro67
« am: 09. Januar 2014, 12:34:00 »

moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.

wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%

Staatsdiener sollten eine private Restkostenversicherung abschliessen. (Es sei denn sie haben freie Heilfürsorge, dann brauch nur eine Anwaltschaft und spart im Monat Geld)D.h. Single 50 %
Verheiratet mit Kind 30% und 70%. Wo bekomme ich 80% Beihilfe? Pensionäre ist auch 30 % privat versichert und bekommt 70 % Beihilfe.
Autor: GerdaP
« am: 09. Januar 2014, 06:18:12 »

moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.

wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
Autor: ulli76
« am: 03. Januar 2014, 10:39:59 »

Es ist ja noch nicht einmal klar,was genau mit "Beihilfe" gemeint ist.
Autor: KlausP
« am: 03. Januar 2014, 08:53:49 »

Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....

Wo "steht das geschrieben"? Genau diese Aussage fehlt nämlich, warum die Mutter unter Umständen Beihilfe bekommen sollte.
Autor: miguhamburg1
« am: 03. Januar 2014, 08:27:03 »

Aber die Mutter wäre nicht ausgehend von Sohn oder Tochter beihilfeberechtigt. Da müsste schon der (ggf. verstorbene) Ehemann der Mutter Beamter und sie nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Autor: Schnuffel
« am: 03. Januar 2014, 01:43:21 »

Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....
Autor: KlausP
« am: 02. Januar 2014, 14:15:18 »

Zitat
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.

Hab ich zwar, hätte ich in diesem Fall aber gar nicht gemusst. Ich krieg ja selber 70/30 % als Beihilfeberechtigter.
Autor: MMG
« am: 02. Januar 2014, 13:32:17 »

Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.

Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe  und 30% PKV tippen.
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
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