Autor: ulli76
« am: 09. Januar 2014, 18:54:21 »So lange der/die TE sich nicht wieder meldet, können wir eh nur raten, was gemeint ist.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.
wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow CRICK....
Natürlich 70%!!! Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
Natürlich 70%!!! Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe und 30% PKV tippen.