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Zusammenfassung

Autor: Gast1
« am: Heute um 02:09:26 »

Hallo liebe Community,

da bei mir regelmäßig mal Reservisten Anfragen rein Flattern und ich grundsätzlich nicht abgeneigt bin, stellt sich mir natürlich die Frage, ob es nur den Verdienstausfall gibt oder noch weitere monetäre Ermutigungen, außer ggf. 2ein paar Tage keine PKV oder solche "theoretischen Ersparnisse". Für ein +/- 0 Ding ist mir nämlich der Bürokratie Aufwand doch zu groß.

Mit freundlichen Grüßen
Autor: LwPersFw
« am: 08. Mai 2024, 06:12:57 »



Aktuell ist im Gesetzgebungsverfahren geplant...

"Durch die Änderungen des USG werden die finanziellen Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
die Reservistendienst leisten, verbessert, indem sich der Bezug eines kinderbezogenen Anteils des Familienzuschlags nicht mehr reduzierend auf die Leistungshöhe auswirkt."


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg749739.html#msg749739


Autor: Thomi35
« am: 07. Mai 2024, 18:39:35 »

Zu finden ist die o. a. Verordnung z. B. unter https://www.buzer.de/MLAnpV.htm. Inkrafttreten war am 01.05.2024.
Autor: LwPersFw
« am: 07. Mai 2024, 15:15:41 »

BGBl Teil I 2024 Nr. 127

Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Mindestleistungsanpassungsverordnung – MLAnpV)

Vom 11. April 2024

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Autor: F_K
« am: 31. Januar 2024, 11:52:17 »

Lieber Dunstig,

jeder muss natürlich seine Situation persönlich beurteilen, dies machst Du sicher auch gut und richtig (und dies bezweifle ich auch nicht).

Das Forum ist aber für viele Ratsuchende, daher habe ich Deinen speziellen Fall in den allgemeinen Kontext gestellt (Du bist offensichtlich kein "normaler AN", ist doch positiv für Dich).

Autor: dunstig
« am: 31. Januar 2024, 11:22:09 »

Da du die doch sehr umfangreichen "nicht monetären" Benefits meines Arbeitgebers nicht kennst sowie die Auswirkungen von nicht ununterbrochenem Bezug mancher dieser Benefits, ich täglich während der RDL sehr weit pendeln darf statt durchgehend Homeoffice machen zu können, die Vereinbarung mit meiner PKV nicht kennst und noch einige weitere Punkte, kannst du es mir ruhig glauben, dass es eben doch ein Nullsummenspiel ist. Wenn überhaupt. Zeitlicher Aufwand vorab nichtmals berücksichtigt. Dennoch werd ich es mir im Herbst mal anschauen.

Schön, dass du Antworten und Belehrungen gibst für Sachverhalte, die nicht gefragt waren. Wie es "normal" aussehen mag, war nicht gefragt. Mag durchaus bei anderen im Regelfall anders aus sehen. Interessiert mich in dem Moment aber nicht, da ich an dieser Stelle gefragt habe, um mir ein Bild machen zu können, wie es sich für mich ausgeht.

Ich weiß schon, warum ich sehr lange hier nichts mehr geschrieben habe. Dieses ständige Belehren und Besserwissen ohne die Gesamtsituation zu kennen, ist schon sehr speziell.
Autor: F_K
« am: 31. Januar 2024, 10:44:39 »

Anmerkung:

Als "normaler" Arbeitnehmer unterhalb der Obergrenzen ist es eben kein "Nullsummenspiel", sondern eher ein (kleines oder größeres) Zubrot.

Warum:

- Verpflegung wird bezahlt (zahlt man normalerweise selber, OK, aber immerhin ein paar Euro pro Tag)
- UTV wird bezahlt (für PKV Versicherte bares Geld, dreistellig im Monat)
- Dazu kommt die Dienstleistungsprämie
- ggf. anfallende Zuschläge (Verpflichtung, WE Dienst, AVZ, whatever) sind zusätzlich möglich

(Wie sagte mein ehemaliger BtlKdr mal - mein Bruder "angelt", der zahlt alles selber, Bekleidung, Verpflegung, Ausrüstung, Anreise .... "Hobby" BW kostet nichts .... )
Autor: dunstig
« am: 31. Januar 2024, 10:32:30 »

Alles klar, danke euch für die Antworten. Insgesamt geht es sich dann zumindest ziemlich genau null auf null aus für mich. Das ist schon mal positiv.
Bisschen Organisationsaufwand auf meiner Seite und da die Einheit wenig Erfahrungen hat, wird wohl etwas mehr Aufwand bei mir hängen bleiben. Hoffe, dass dies bei einer angedachten Dauer von 2 Wochen in keinem Missverhältnis steht.
Aber werde es dann im Herbst einmal durchspielen und mir anschauen. :)
Autor: bayern bazi
« am: 29. Januar 2024, 21:59:55 »

kommt auch auf die länge der RDL an - bis 4 Wochen ist es bei keiner KK ein Problem das man dann wieder reinkommt
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 19:51:33 »

Eine "große" Anwartschaft bildet Altersrückstellingen, eine Kleine vermeidet Gesundheitsprüfungen - es ist ein privater Vertrag, also Bedingungen lesen - mag bei jedem Anbieter (leicht) anders sein.
Autor: SolSim
« am: 29. Januar 2024, 18:01:27 »

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.

Hat eine Anwartschaft Vorteile im Vergleich zu „ruhend stellen“?
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 16:32:05 »

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.
Autor: KlausP
« am: 29. Januar 2024, 15:22:17 »

Zitat
… D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. …

Meine PKV hat  für die Zeiten meiner Wehrübungen den Beitragssatz jeweils auf Anwartschaftsniveau gesetzt. Ganz geruht hat das also nicht.
Autor: wolverine
« am: 29. Januar 2024, 15:06:39 »

[
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?
Ja, den Tagessatz gibt es für jeden RDL-Tag, auch an Wochenenden oder Feiertagen.
Autor: F_K
« am: 29. Januar 2024, 13:47:54 »

@ Dunstig:

Du musst schon Deiner PKV "melden", dass Du eine RDL leistest, und daher der Vertrag ruhen soll (weil UTV), bei mir ist dass nur ein "Zweizeiler" mit Kopie Heranziehung, und Bitte auf kleine / große Anwartschaft.

Ja, "ehemaliger" Wehrsold / Verpflegung ist nun die Prämie, wird pro Tag gezahlt, also auch am Wochenende / Feiertag, whatever.

Nachversicherung Rente auf Basis Nettoverdienstausfall (Dein Fall) oder alternativ nach Dienstgrad.

Ansonsten stimme ich Bazi zu - wir hatten auch mal eine Sonderzahlung, die ich nicht erhalten habe (wegen RDL) - ist dann bescheinigt worden, wurde bezahlt.
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