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Autor: Andi
« am: 15. Oktober 2007, 16:28:07 »

Ja, nur bei den einen mehr und bei den anderen weniger. ;)
Autor: schlammtreiber
« am: 15. Oktober 2007, 15:43:13 »

Ähem, die Grünen sind die einzige Partei im Bundestag, die ihren Abgeordneten eben diese Gewissensfreiheit zugesteht und eben nicht gleich den "dich lassen wir in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr mitspielen" Hammer auspacken.

Das ist nicht ganz richtig, Fälle von Gewissensentscheid gegen die Fraktionsdisziplin findet man in allen Parteien. Oder zumindest in fast allen  ;)
Autor: Andi
« am: 15. Oktober 2007, 15:00:56 »

Ähem, die Grünen sind die einzige Partei im Bundestag, die ihren Abgeordneten eben diese Gewissensfreiheit zugesteht und eben nicht gleich den "dich lassen wir in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr mitspielen" Hammer auspacken.
Wobei es bekanntlich auch bei den Grünen während der Regierungszeit einiges mehr als Koalitionszwang gab.

Gruß Andi
Autor: Dennis812
« am: 15. Oktober 2007, 10:27:14 »

Das Ausscheren Abgeordneter aus der Fraktionsdisziplin ist vom GG gedeckt: demnach sind unsere Abgeordneten einzig und allein ihrem Gewissen verpflichtet. Wenn also Grüne ein "Nein" zu ISAF mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, dann dürfen sie mit "Ja" stimmen, ganz egal was irgendein Parteitag da beschlossen hat.

Sie müssen eben eventuell die Folgen tragen (d.h. vielleicht kriegen sie keinen guten Listenplatz mehr)

[...]

Exact - bin halt bloss mal froh, dass die das auch verstehen. Und - das sie bereit sind Konsequenzen zu Gunsten vernünftiger Politik zu tragen!
Autor: schlammtreiber
« am: 15. Oktober 2007, 08:47:29 »

Das Ausscheren Abgeordneter aus der Fraktionsdisziplin ist vom GG gedeckt: demnach sind unsere Abgeordneten einzig und allein ihrem Gewissen verpflichtet. Wenn also Grüne ein "Nein" zu ISAF mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, dann dürfen sie mit "Ja" stimmen, ganz egal was irgendein Parteitag da beschlossen hat.

Sie müssen eben eventuell die Folgen tragen (d.h. vielleicht kriegen sie keinen guten Listenplatz mehr)

Überhaupt ist die Sache mit Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin so eine Sache, denn das GG scheint sich hier auf den ersten Blick selbst zu widersprechen: einerseits gibt es die erwähnte Gewissensfreiheit der Abgeordneten, andererseits billigt das GG en Parteien eine wichtige Rolle bei der politischen Meinungsbildung zu (worauf sich dann die Fraktionsdiziplin beruft).

Diesen scheinbaren Widerspruch muss man quasi so auflösen, indem man den Punkt der Meinungsbildung von der eigentlichen Entscheidung abgrenzt: die Parteien wirken durch solche Beschlüsse bei der Meinungsbildung mit (und geben ihren Abgeordneten einen guten Rat mit auf den Weg), wie der einzelne Abgeordnete dann aber wirklich abstimmt, ist seinem Gewissen überlassen.
Autor: Dennis812
« am: 13. Oktober 2007, 19:02:08 »

Interessant fand ich dabei das "anarchische"  ;D Verhalten einiger Grüner Politiker....
Autor: StOPfr
« am: 12. Oktober 2007, 14:46:03 »

Wie die Tagesschau und andere Medien heute Mittag berichten, hat der Bundestag mit großer Zustimmung das Bundeswehr-Mandat in Afghanistan um ein weiteres Jahr verlängert. Dafür stimmten 453 Abgordnete, 79 votierten gegen die Verlängerung, 48 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
 
Mehr Informationen unter anderem hier
>>  http://www.tagesschau.de/inland/afghanistaneinsatz10.html
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