Autor: slider
« am: 14. Juni 2018, 23:06:19 »Es ist eigentlich recht einfach.
Sind besondere Zahlungen vertraglich vereinbart (z.B. Urlaubsgeld im Juli, wenn man bereits seit mindestens Januar im Unternehmen ist), dann sind diese auch zu zahlen. Werden irgendwelche Zahlungen sozusagen auf "Kulanz" ohne vertragliche Grundlage gezahlt, sieht es anders aus. Wobei man selbst da zur Not per Gericht eine Ungleichbehandlung geltend machen kann, sollte man der Einzige im Unternehmen sein, der keine Zahlung erhält.
Sind besondere Zahlungen vertraglich vereinbart (z.B. Urlaubsgeld im Juli, wenn man bereits seit mindestens Januar im Unternehmen ist), dann sind diese auch zu zahlen. Werden irgendwelche Zahlungen sozusagen auf "Kulanz" ohne vertragliche Grundlage gezahlt, sieht es anders aus. Wobei man selbst da zur Not per Gericht eine Ungleichbehandlung geltend machen kann, sollte man der Einzige im Unternehmen sein, der keine Zahlung erhält.